Mit einem Ehevertrag werden vor oder nach der Eheschließung die Rechtsfolgen für den Fall der Scheidung geregelt. Inhaltlich werden hier in der Regel Unterhaltsansprüche, eine Abänderung des Güterstandes, sowie Regelungen zum Versorgungsausgleich getroffen. Die Festlegung des Inhaltes ist den Ehegatten überlassen. Sollte allerdings eine bedeutende Ungleichbehandlung der Ehegatten vorliegen, kann das unter Umständen dazu führen, dass diese Regelung oder sogar der ganze Ehevertrag unwirksam ist. Die Beurteilung, ob ein solcher Fall gegeben ist, ist oft sehr schwierig.
Adoption
Zur AntwortAdoption bezeichnet die Annahme einer Person durch eine andere Person oder durch ein Ehepaar als Kind.
AdoptionUnter einem Ehevertrag versteht man einen privatrechtlichen Vertrag zwischen zwei Eheleuten, ...
EhevertragDas Güterrecht ist die gesetzliche Regelung der vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten und wird in den §§ 1363–1563 BGB geregelt.
Güterrecht / ZugewinnNach §§ 1564 S. 1, 1565 Abs. 1 S. 1 kann eine Ehe auf Antrag eines Ehegatten oder beider Ehegatten geschieden werden, wenn ...
ScheidungDas Sorgerecht umfasst alle Angelegenheiten, die das weitere Leben Ihres Kindes betreffen.
SorgerechtEin Kind hat ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen und jeder Elternteil hat das Recht und die Pflicht zum Umgang mit dem Kind.
UmgangsrechtDer Unterhalt ist dem Grunde nach eine Leistung an einen Bedürftigen (meist in Geld), ...
UnterhaltEin Minderjähriger erhält gemäß § 1773 Abs. 1 BGB einen Vormund, wenn ...
Vormundschaft, Betreuung, PflegschaftDie Kanzlei Gehrlein & Kollegen wurde vor 25 Jahren gegründet.
Von Beginn an war die Spezialisierung ein wichtiges Ziel der Kanzlei.
Heute stehen die 5 Säulen für die Fachgebiete der Gruppe:
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