Ein Minderjähriger erhält gemäß § 1773 Abs. 1 BGB einen Vormund, wenn er nicht unter der elterlichen Sorge steht bzw. wenn die Eltern für Angelegenheiten, die die Person oder das Vermögen des Minderjährigen betreffen, nicht zur Vertretung berechtigt sind oder wenn der Familienstand nicht zu ermitteln ist, § 1773 Abs. 2 BGB. Der Vormund wird von dem Familiengericht bestellt.
Hiervon zu unterscheiden ist die Betreuung. Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer.
Bei der Pflegschaft ist es so, dass sie sich nur auf einzelne persönliche oder vermögensrechtliche Angelegenheiten bezieht. So erhält derjenige, der unter elterlicher Sorge oder unter Vormundschaft steht, für Angelegenheiten, an deren Besorgung die Eltern oder der Vormund verhindert sind, einen Ergänzungspfleger. Ein abwesender Volljähriger, dessen Aufenthalt unbekannt ist, erhält für seine Vermögensangelegenheiten, soweit sie der Fürsorge bedürfen einen Abwesenheitspfleger.
Die Pflegschaft ist laut Definition eine gesetzlich geregelte und durch den Staat beaufsichtigte Form der Fürsorge. Als Gegenstand der Pflegschaft kommen dabei eine Person oder auch das Vermögen eines Menschen infrage. Der gerichtlich bestellte Pfleger wird dadurch zum gesetzlichen Vertreter des Betroffenen, ist in seinen Befugnissen aber auf einen klar definierten Sachverhalt und einen bestimmten Zeitraum beschränkt. Dabei lässt sich die Pflegschaft grundsätzlich der Vormundschaft zuordnen.
Durchschnittlich rund 148.000 Euro kostet ein Kind bis zum 18. Lebensjahr. Das hat das Statistische Bundesamt 2018 in einer Studie ermittelt. Die Mehrkosten für eine größere Wohnung oder Verdienstausfall, wenn die Eltern ihre Arbeitszeit reduzieren, sind da noch gar nicht drin.
Mit der Adoption gehen alle Rechten und Pflichten aus dem bisherigen Verwandtschaftsverhältnis unter. Es gibt keine Unterhaltspflichten mehr hinüber und herüber, kein Erbrecht und auch kein Umgangsrecht. Das adoptierte Kind wird im Verhältnis zu seinen leiblichen Verwandten zu einer fremden Person.
Wann lässt sich der Familienname ohne Eheschließung ändern? Sie können bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ihren Familiennamen, auch Nachname genannt, ändern lassen (§ 3 Abs. 1 Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen, NamÄndG).
Einen entsprechenden Antrag können Sie bei Gericht einreichen, denn ein Pfleger muss üblicherweise von diesem bestellt werden. Die Zuständigkeit variiert dabei je nach Form der Pflegschaft. Hier erfahren Sie, welche Unterscheidung das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) vornimmt.
Durch eine Adoption entfallen alle rechtlichen Verbindungen des Kindes zu seinen leiblichen Verwandten, von den Eltern, bis über die Großeltern und Geschwister. ... Auch die Unterhaltspflicht, das Erbrecht und das Umgangsrecht der leiblichen Eltern werden aufgelöst.
Mit der Betreuung wird für eine volljährige Person ein Betreuer bestellt, der diese Person in bestimmten Bereichen vertritt
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UnterhaltDie Kanzlei Gehrlein & Kollegen wurde vor 25 Jahren gegründet.
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