Der Unterhalt ist dem Grunde nach eine Leistung an einen Bedürftigen (meist in Geld), der nicht oder nicht in vollem Umfang für seinen Unterhalt selbst aufkommen kann oder aufkommen muss.
Hierbei gibt es unterschiedliche Arten des Unterhalts, die auch unterschiedlich ermittelt werden und für die es unterschiedliche Regelungen gibt, wann und ob sie gezahlt werden müssen.
Voraussetzung ist aber immer Bedürftigkeit auf Seiten des Unterhaltsberechtigten und Leistungsfähigkeit auf Seiten des Unterhaltsschuldners.
Zu beachten ist, dass Unterhalt in der Regel erst ab dem Zeitpunkt verlangt werden kann, zu dem der Unterhaltsschuldner zur Unterhaltszahlung aufgefordert wurde. Daher ist sofortiges Handeln zur Sicherung des Anspruchs gefragt!
Der Elternteil, bei dem sich das Kind nicht ständig aufhält, leistet Unterhalt in Form einer Geldleistung. Der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, erfüllt seine Unterhaltsverpflichtung durch die Betreuung und Versorgung des Kindes.
Für die gemeinsamen minderjährigen und die gleichgestellten, in Schulausbildung befindlichen, volljährigen Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres ist immer zu sorgen. Diese genießen absoluten Vorrang vor allen anderen Unterhaltsberechtigten. Der Unterhaltsbedarf richtet sich nach dem bereinigten und unterhalsrechtlich relevanten Nettoeinkommen des Unterhaltsverpflichteten, also demjenigen, bei dem das Kind nicht lebt. Die wichtigste Hilfe bei der Bestimmung des Unterhaltes ist die Düsseldorfer Tabelle, die für das gesamte Bundesgebiet gilt. Daneben gelten eigene Leitlinien der einzelnen Bundesländer. Für Bayern gelten die Süddeutschen Leitlinien.
Erforderlich ist unbedingt, dass der Unterhaltsverpflichtete zügig zur Zahlung aufgefordert wird. Unterhalt kann nämlich nicht rückwirkend gefordert werden. Ohne Zahlungsaufforderung ist somit jeder bis dahin vergangene Monat verloren. Es empfiehlt sich daher, schnell anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen und eine Unterhaltsberechnung in Auftrag zu geben.
Die Düsseldorfer Tabelle dient als Leitlinie für den zu zahlenden Kindesunterhalt. In den in der Tabelle ausgewiesenen Beträgen sind Kranken- und Pflegeversicherungskosten nicht mit enthalten. Diese sind bei privat krankenversicherten Kindern zusätzlich zum sog. Barunterhalt zu zahlen.
Die Vaterschaft anfechten kann der gesetzliche Vater des Kindes. Die Vaterschaft feststellen lassen können das Kind, die Mutter des Kindes.
Ein Gericht entscheidet auf Antrag. Das Gericht muss zur Klärung der Vaterschaft DNA-Gutachten einholen. Nach Eingang der Ergebnisse ergeht dann eine gerichtliche Entscheidung.
Der Ehegattenunterhalt kommt eher bei einer Trennung oder Scheidung zum Tragen, seltener in einer intakten Ehe.
Zum BeitragWenn man heiratet, verpflichtet man sich, füreinander einzustehen. Kommt es zu einer Trennung, ist man zur Zahlung von Trennungsunterhalt verpflichtet.
Zum BeitragNach dem Angehörigenentlastungsgesetz können Kinder nur dann zur Zahlung von Elternunterhalt herangezogen werden, wenn ihr Einkommen mehr als 100.000 Euro im Jahr beträgt.
Zum BeitragAdoption bezeichnet die Annahme einer Person durch eine andere Person oder durch ein Ehepaar als Kind.
AdoptionUnter einem Ehevertrag versteht man einen privatrechtlichen Vertrag zwischen zwei Eheleuten, ...
EhevertragDas Güterrecht ist die gesetzliche Regelung der vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten und wird in den §§ 1363–1563 BGB geregelt.
Güterrecht / ZugewinnNach §§ 1564 S. 1, 1565 Abs. 1 S. 1 kann eine Ehe auf Antrag eines Ehegatten oder beider Ehegatten geschieden werden, wenn ...
ScheidungDas Sorgerecht umfasst alle Angelegenheiten, die das weitere Leben Ihres Kindes betreffen.
SorgerechtEin Kind hat ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen und jeder Elternteil hat das Recht und die Pflicht zum Umgang mit dem Kind.
UmgangsrechtEin Minderjähriger erhält gemäß § 1773 Abs. 1 BGB einen Vormund, wenn ...
Vormundschaft, Betreuung, PflegschaftDie Kanzlei Gehrlein & Kollegen wurde vor 25 Jahren gegründet.
Von Beginn an war die Spezialisierung ein wichtiges Ziel der Kanzlei.
Heute stehen die 5 Säulen für die Fachgebiete der Gruppe:
Rechtsberatung
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