Der Unterhalt ist dem Grunde nach eine Leistung an einen Bedürftigen (meist in Geld), der nicht oder nicht in vollem Umfang für seinen Unterhalt selbst aufkommen kann oder aufkommen muss.
Hierbei gibt es unterschiedliche Arten des Unterhalts, die auch unterschiedlich ermittelt werden und für die es unterschiedliche Regelungen gibt, wann und ob sie gezahlt werden müssen.
Voraussetzung ist aber immer Bedürftigkeit auf Seiten des Unterhaltsberechtigten und Leistungsfähigkeit auf Seiten des Unterhaltsschuldners.
Zu beachten ist, dass Unterhalt in der Regel erst ab dem Zeitpunkt verlangt werden kann, zu dem der Unterhaltsschuldner zur Unterhaltszahlung aufgefordert wurde. Daher ist sofortiges Handeln zur Sicherung des Anspruchs gefragt!
Durchschnittlich rund 148.000 Euro kostet ein Kind bis zum 18. Lebensjahr. Das hat das Statistische Bundesamt 2018 in einer Studie ermittelt. Die Mehrkosten für eine größere Wohnung oder Verdienstausfall, wenn die Eltern ihre Arbeitszeit reduzieren, sind da noch gar nicht drin.
Während der Dauer der Trennung folgt die Unterhaltsverpflichtung grundsätzlich dem Halbteilungsprinzip unter Fortschreibung der ehelichen Lebensverhältnisse. Der einkommensstärkere Ehegatte hat danach Trennungsunterhalt an den einkommensschwächeren zu bezahlen.
Ein Gericht entscheidet auf Antrag. Das Gericht muss zur Klärung der Vaterschaft DNA-Gutachten einholen. Nach Eingang der Ergebnisse ergeht dann eine gerichtliche Entscheidung.
Das Kindergeld wird immer nur an einen Elternteil gezahlt und zwar an den, bei dem sich das Kind ständig aufhält. Im Grunde genommen haben aber beide Elternteile Anspruch jeweils auf die Hälfte des Kindergeldes. Um diese Aufteilung herbeizuführen, wird der hälftige Anteil des Kindergeldes des Unterhaltsverpflichteten Elternteils von dem sich aus der Düsseldorfer Tabelle ergebenden Unterhaltsbetrag abgezogen. Es besteht dann nur eine Zahlungsverpflichtung in Höhe der Differenz.
Auch ein volljähriges Kind hat Anspruch auf Unterhalt, wenn es sich noch in einer Ausbildung befindet. Das kann eine Schulausbildung, eine Berufsausbildung oder ein Studium sein. In diesem Falle sind dann beide Elternteile zahlungspflichtig. Beide Elternteile sind dem Grunde nach zur Unterhaltszahlung verpflichtet. Die Eltern haften ab dem 18. Geburtstag anteilig für den Barunterhaltsanspruch des Kindes, wobei sich die Haftung der Eltern für den Unterhalt im Prinzip nach dem Verhältnis der Höhe der beiderseitigen Einkünfte bestimmt.
Nach einer Trennung / Scheidung soll jeder Ehegatte für seinen Unterhaltsbedarf selbst aufkommen. Ist ein Ehegatte dazu allerdings nicht oder nicht vollständig in der Lage, so hat er gegen den anderen grundsätzlich einen Anspruch auf Unterhalt. Dies bestimmt sich jedoch nach jedem Einzelfall unterschiedlich.
Nach einer Trennung / Scheidung soll jeder Ehegatte für seinen Unterhaltsbedarf selbst aufkommen. Ist ein Ehegatte dazu allerdings nicht oder nicht vollständig in der Lage, so hat er gegen den anderen grundsätzlich einen Anspruch auf Unterhalt. Dies bestimmt sich jedoch nach jedem Einzelfall unterschiedlich.
Nach dem Angehörigenentlastungsgesetz können Kinder nur dann zur Zahlung von Elternunterhalt herangezogen werden, wenn ihr Einkommen mehr als 100.000 Euro im Jahr beträgt.
Zum BeitragWenn man heiratet, verpflichtet man sich, füreinander einzustehen. Kommt es zu einer Trennung, ist man zur Zahlung von Trennungsunterhalt verpflichtet.
Zum BeitragDer Ehegattenunterhalt kommt eher bei einer Trennung oder Scheidung zum Tragen, seltener in einer intakten Ehe.
Zum BeitragAdoption bezeichnet die Annahme einer Person durch eine andere Person oder durch ein Ehepaar als Kind.
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EhevertragDas Güterrecht ist die gesetzliche Regelung der vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten und wird in den §§ 1363–1563 BGB geregelt.
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ScheidungDas Sorgerecht umfasst alle Angelegenheiten, die das weitere Leben Ihres Kindes betreffen.
SorgerechtEin Kind hat ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen und jeder Elternteil hat das Recht und die Pflicht zum Umgang mit dem Kind.
UmgangsrechtEin Minderjähriger erhält gemäß § 1773 Abs. 1 BGB einen Vormund, wenn ...
Vormundschaft, Betreuung, PflegschaftDie Kanzlei Gehrlein & Kollegen wurde vor 25 Jahren gegründet.
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Heute stehen die 5 Säulen für die Fachgebiete der Gruppe:
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