Kompetente Familienrechtsberatung für Ihre rechtlichen Anliegen
Unsere erfahrene Anwaltskanzlei in Bellheim bietet Ihnen umfassende Unterstützung und Beratung in allen Fragen des Familienrechts.

Aktuelles
Stets die neuesten Informationen und rechtlichen Updates aus unserer Kanzlei.
OLG Frankfurt: Keine Gutachtenpflicht bei Impfstreit nach § 1628 BGB
Vaterschaftsanfechtung: Wann beginnt die Frist für minderjährige Kinder?
Vorzeitige Scheidung bei Kindesmissbrauch? OLG Karlsruhe zu den Grenzen der Härtefallscheidung
Kontaktabbruch zu Großeltern: Wann greift das Gewaltschutzgesetz?
Namensrecht: BGH zur Anerkennung des britischen Deed Poll als „Geburtsname“
Kontaktverbot außerhalb der Umgangszeiten: Wann Ordnungsmittel drohen
Spezialisierungen

Adoption
Wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen Aspekten der Adoption, um sicherzustellen, dass der Prozess für Sie und Ihr neues Familienmitglied reibungslos und freudig verläuft.

Ehevertrag
Wir gestalten Eheverträge, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind, um zukünftige Unsicherheiten und Konflikte zu vermeiden.

Familienrecht für Unternehmer und Manager
Wir bieten Unternehmern, Gesellschaftern und Managern spezialisierte Beratung im Familienrecht, um ihre unternehmerischen und familiären Interessen zu schützen.

Güterrecht
Unsere Spezialisten im Güterrecht helfen Ihnen, eine gerechte Verteilung des Vermögens im Falle einer Trennung zu erreichen und Zugewinnausgleichsansprüche sachgerecht zu regeln.

Scheidung
Wir begleiten und beraten Sie sensibel und kompetent durch den gesamten Scheidungsprozess, um eine faire und effektive Lösung für alle Beteiligten zu erzielen.

Sorgerecht
Unser Team setzt sich engagiert für Ihre Sorgerechtsinteressen ein, mit dem Ziel, das Wohl des Kindes in den Vordergrund zu stellen.

Umgangsrecht
Wir setzen uns für Ihre Rechte im Umgangsrecht ein, um sicherzustellen, dass die Beziehung zu Ihrem Kind auch nach einer Trennung bestmöglich gefördert wird.

Unterhalt
Unsere Anwälte verhelfen Ihnen zu einer gerechten Unterhaltsregelung, die die finanziellen Bedürfnisse und Möglichkeiten aller beteiligten Parteien berücksichtigt.
Unser Team
Wir sind ein erfahrenes Anwaltsteam mit spezialisierten Fachgebieten.


.png)

.png)
Rechtsberatung für Familienrecht in Bellheim
Die Kanzlei Gehrlein & Kollegen wurde vor 25 Jahren gegründet.
Von Beginn an war die Spezialisierung ein wichtiges Ziel der Kanzlei.

FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.
Es werden für jeden Ehegatten jeweils eine Vermögensbilanz zum Zeitpunkt der Hochzeit (so genanntes Anfangsvermögen) und eine zum Zeitpunkt der Zustellung der Scheidungsantragsschrift (so genanntes Endvermögen) erstellt. Das Anfangsvermögen wird vom Endvermögen abgezogen, die Differenz ergibt den Zugewinn. Der Ehegatte mit dem höheren Zugewinn zahlt nun die Hälfte der Differenz der Zugewinne beider Ehegatten an den anderen. Schenkungen und Erbschaften werden wie Anfangsvermögen behandelt Soweit einer der Ehegatten während der Ehe von seinen Eltern oder Großeltern Vermögen geschenkt bekommen hat, wird dieses Vermögen so behandelt, als diese Ehegatte diesen Vermögenswert zum Zeitpunkt der Hochzeit bereits gehabt hätte. Dadurch erhöht sich das Anfangsvermögen und damit die Differenz zum Endvermögen. Die Zuwendung der Eltern kommt dadurch dem anderen Ehegatten nicht zugute.
Man kann rechtswirksam nur auf den nachehelichen Unterhalt verzichten, nicht auf den Trennungsunterhalt. Selbst wenn man also in der Vergangenheit auf den Trennungsunterhalt verzichtet hat, ist das rechtlich nicht wirksam. Eine andere Frage ist natürlich, ob man den Unterhalt geltend machen. Man muss keinen Unterhalt fordern. Der Ehepartner muss nur dann Unterhalt zahlen, wenn Unterhalt verlangt wird, sonst nicht. Bevor man Unterhalt verzichtet bzw. den Anspruch nicht geltend macht, sollte man bedenken, dass einem Trennungsunterhalt immerhin bis zum rechtskräftigen Scheidungsurteil zustünde. Auch wenn man auf einen Unterhaltsanspruch verzichten will, sollte man wissen, auf was man verzichtet. Man wäre nicht die/der Erste, der erstaunt ist, über die Höhe der Unterhaltsansprüche. Lassen Sie sich also von einem Anwalt berechnen, was Ihnen zustehen würde.
Erforderlich ist unbedingt, dass der Unterhaltsverpflichtete zügig zur Zahlung aufgefordert wird. Unterhalt kann nämlich nicht rückwirkend gefordert werden. Ohne Zahlungsaufforderung ist somit jeder bis dahin vergangene Monat verloren. Es empfiehlt sich daher, schnell anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen und eine Unterhaltsberechnung in Auftrag zu geben.
Doch eine Adoption hat nicht nur steuerliche Folgen. Das „Adoptivkind“ wird vollwertiger Erbe erster Ordnung. Es hat somit auch Anspruch auf einen Pflichtteil. Sind weitere Erben erster Ordnung wie leibliche Kinder vorhanden, reduziert sich deren Pflichtteil, da sich die Quote ändert.
Das hängt zum einen davon ab, was alles zu klären ist, also ob nur die Scheidung und der Versorgungsausgleich durchgeführt werden sollen, oder ob auch Fragen u. a. des Unterhalts, Zugewinns oder des Sorgerechts klärungsbedürftig sind. Weiter, ob die Klärung dieser Fragen außergerichtlich erfolgen kann oder gerichtlich geklärt werden müssen. Weiter hängt die Frage der Kosten vom Streitwert/Verfahrenswert ab. Wie auch in anderen zivilrechtlichen Verfahren steht Ihnen auch im familienrechtlichen Verfahren die Verfahrenskostenhilfe zur Seite, soweit die Voraussetzungen hierfür vorliegen.
Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören und Ihnen bei Ihren rechtlichen Fragen und Anliegen behilflich zu sein.