Kompetente Familienrechtsberatung für Ihre rechtlichen Anliegen
Unsere erfahrene Anwaltskanzlei in Bellheim bietet Ihnen umfassende Unterstützung und Beratung in allen Fragen des Familienrechts.

Aktuelles
Stets die neuesten Informationen und rechtlichen Updates aus unserer Kanzlei.
Kontaktverbot außerhalb der Umgangszeiten: OLG Frankfurt klärt Rechtsgrundlage und Voraussetzungen
OLG Frankfurt: Keine Gutachtenpflicht bei Impfstreit nach § 1628 BGB
Vaterschaftsanfechtung: Wann beginnt die Frist für minderjährige Kinder?
Vorzeitige Scheidung bei Kindesmissbrauch? OLG Karlsruhe zu den Grenzen der Härtefallscheidung
Kontaktabbruch zu Großeltern: Wann greift das Gewaltschutzgesetz?
Namensrecht: BGH zur Anerkennung des britischen Deed Poll als „Geburtsname“
Spezialisierungen

Adoption
Wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen Aspekten der Adoption, um sicherzustellen, dass der Prozess für Sie und Ihr neues Familienmitglied reibungslos und freudig verläuft.

Ehevertrag
Wir gestalten Eheverträge, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind, um zukünftige Unsicherheiten und Konflikte zu vermeiden.

Familienrecht für Unternehmer und Manager
Wir bieten Unternehmern, Gesellschaftern und Managern spezialisierte Beratung im Familienrecht, um ihre unternehmerischen und familiären Interessen zu schützen.

Güterrecht
Unsere Spezialisten im Güterrecht helfen Ihnen, eine gerechte Verteilung des Vermögens im Falle einer Trennung zu erreichen und Zugewinnausgleichsansprüche sachgerecht zu regeln.

Scheidung
Wir begleiten und beraten Sie sensibel und kompetent durch den gesamten Scheidungsprozess, um eine faire und effektive Lösung für alle Beteiligten zu erzielen.

Sorgerecht
Unser Team setzt sich engagiert für Ihre Sorgerechtsinteressen ein, mit dem Ziel, das Wohl des Kindes in den Vordergrund zu stellen.

Umgangsrecht
Wir setzen uns für Ihre Rechte im Umgangsrecht ein, um sicherzustellen, dass die Beziehung zu Ihrem Kind auch nach einer Trennung bestmöglich gefördert wird.

Unterhalt
Unsere Anwälte verhelfen Ihnen zu einer gerechten Unterhaltsregelung, die die finanziellen Bedürfnisse und Möglichkeiten aller beteiligten Parteien berücksichtigt.
Unser Team
Wir sind ein erfahrenes Anwaltsteam mit spezialisierten Fachgebieten.


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Rechtsberatung für Familienrecht in Bellheim
Die Kanzlei Gehrlein & Kollegen wurde vor 25 Jahren gegründet.
Von Beginn an war die Spezialisierung ein wichtiges Ziel der Kanzlei.

FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.
Gemäß § 1410 BGB können Eheverträge ausschließlich über einen Notar geschlossen werden. Eigene Vertragsentwürfe können Sie von einem Notar oder Anwalt gegenprüfen lassen. Sollten Sie dagegen auf Nummer sicher gehen wollen, lassen Sie den Vertrag am besten durch einen Anwalt oder Notar aufsetzen.
Trennungsunterhalt wird regelmäßig bis zur Scheidung gewährt, unter Umständen so mehrere Jahre. Der Anspruch auf Unterhalt kann gegebenenfalls schon vor der Scheidung erlöschen. Das ist der Fall, wenn der Unterhaltsberechtigte aufgrund eigenen Einkommens nicht mehr bedürftig ist, aufgrund einer Erwerbsmöglichkeit nicht mehr bedürftig ist, Seine Bedürftigkeit mutwillig herbeigeführt hat, mit einem neuen Partner in einer “verfestigten Lebensgemeinschaft" lebt oder seinen Unterhaltsanspruch durch eigenes Fehlverhalten verwirkt hat. Häufig wird in diesem Zusammenhang darüber gestritten, ob und wann der unterhaltsberechtigte nicht erwerbstätige Partner verpflichtet ist, selbst zu arbeiten. Im ersten Jahr der Trennung, so die Rechtsprechung, soll eine derartige Pflicht nicht gegeben sein. Im übrigen hängt diese Frage häufig von der Betreuungssituation bezüglich gemeinsamer Kinder ab.
Es gibt verschiedene Vermittlungsstellen für eine Adoption, z. B. bei den Jugendämtern oder den Landesjugendämtern.
Wer innerhalb Deutschlands ein Kind adoptieren möchte, muss mit Kosten von zirka 100 bis 300 Euro rechnen. Diese Kosten fallen für die annehmenden Eltern (Adoptiveltern) an. Eltern, die ein Kind zur Adoption freigeben, zahlen nur die Notarkosten für die Freigabeerklärung (ca. 30 Euro).
Bei der gemeinsamen elterlichen Sorge werden bedeutsame Entscheidungen für die Kinder von den Eltern gemeinsam getroffen. Hierunter fallen beispielsweise Entscheidungen zur Schulwahl, der Ausbildung, der religiösen Erziehung sowie erhebliche medizinische Eingriffe. Gewöhnliche Entscheidungen über das alltägliche Leben entscheidet der Elternteil allein, bei dem das Kind sich gerade aufhält. Ist beabsichtigt, einen Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge auf sich alleine zu stellen, so müssen erhebliche Probleme und Differenzen der Eltern bei der Ausübung der gemeinsamen Sorge vorhanden sein. Allein ein Unwille, die Sorge weiterhin gemeinsam auszuüben, reicht nicht aus, die Übertragung der alleinigen Sorge durch ein Gericht zu erreichen. Im Vordergrund steht immer das Kindeswohl.
Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören und Ihnen bei Ihren rechtlichen Fragen und Anliegen behilflich zu sein.