Kompetente Familienrechtsberatung für Ihre rechtlichen Anliegen

Unsere erfahrene Anwaltskanzlei in Bellheim bietet Ihnen umfassende Unterstützung und Beratung in allen Fragen des Familienrechts.

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Aktuelles

Stets die neuesten Informationen und rechtlichen Updates aus unserer Kanzlei.

Vaterschaftsanfechtung: Wann beginnt die Frist für minderjährige Kinder?

Dürfen Eltern über das Anfechtungsrecht des Kindes ihre eigene verpasste Frist umgehen? Eine Analyse zum Fristbeginn nach § 1600b BGB und der aktuellen Rechtsprechung des OLG Karlsruhe.
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February 9, 2026

Vorzeitige Scheidung bei Kindesmissbrauch? OLG Karlsruhe zu den Grenzen der Härtefallscheidung

Reicht ein sexueller Übergriff auf das Kind für eine sofortige Scheidung ohne Trennungsjahr? Das OLG Karlsruhe (Az. 20 UF 104/25) stellt klar: Ein Härtefall nach § 1565 BGB erfordert mehr als „nur“ eine schwere Straftat.
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January 29, 2026

Kontaktabbruch zu Großeltern: Wann greift das Gewaltschutzgesetz?

Darf eine Mutter trotz Kontaktverbots Briefe an ihren Sohn und die Enkel schreiben? Das OLG Karlsruhe (Az. 2 UF 108/25) klärt die Hürden für eine unzumutbare Belästigung nach dem Gewaltschutzgesetz.
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January 14, 2026

Namensrecht: BGH zur Anerkennung des britischen Deed Poll als „Geburtsname“

Ein BGH-Beschluss klärt: Ein im Vereinigten Königreich per Deed Poll gewählter Nachname kann im deutschen Personenstandsrecht als „Geburtsname“ gelten, wenn britisches Namensrecht anwendbar ist.
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November 24, 2025

Kontaktverbot außerhalb der Umgangszeiten: Wann Ordnungsmittel drohen

Ein BGH-Beschluss klärt: Ein Ordnungsmittel wegen Umgangsrechtsverletzung kann nur verhängt werden, wenn die Umgangsregelung ausdrücklich ein Kontaktverbot für die übrige Zeit enthält.
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November 24, 2025

Sorgerecht und Umgang: BGH klärt Abgrenzung der Verfahrensgegenstände

Ein BGH-Beschluss klärt: Sorgerecht und Umgang sind unterschiedliche Verfahrensgegenstände, die in getrennten Verfahren zu entscheiden sind. Eine Umgangsregelung steht einer Sorgerechtsregelung nicht entgegen.
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November 24, 2025

Spezialisierungen

Adoption

Wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen Aspekten der Adoption, um sicherzustellen, dass der Prozess für Sie und Ihr neues Familienmitglied reibungslos und freudig verläuft.

Ehevertrag

Wir gestalten Eheverträge, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind, um zukünftige Unsicherheiten und Konflikte zu vermeiden.

Familienrecht für Unternehmer und Manager

Wir bieten Unternehmern, Gesellschaftern und Managern spezialisierte Beratung im Familienrecht, um ihre unternehmerischen und familiären Interessen zu schützen.

Güterrecht

Unsere Spezialisten im Güterrecht helfen Ihnen, eine gerechte Verteilung des Vermögens im Falle einer Trennung zu erreichen und Zugewinnausgleichsansprüche sachgerecht zu regeln.

Scheidung

Wir begleiten und beraten Sie sensibel und kompetent durch den gesamten Scheidungsprozess, um eine faire und effektive Lösung für alle Beteiligten zu erzielen.

Sorgerecht

Unser Team setzt sich engagiert für Ihre Sorgerechtsinteressen ein, mit dem Ziel, das Wohl des Kindes in den Vordergrund zu stellen.

Umgangsrecht

Wir setzen uns für Ihre Rechte im Umgangsrecht ein, um sicherzustellen, dass die Beziehung zu Ihrem Kind auch nach einer Trennung bestmöglich gefördert wird.

Unterhalt

Unsere Anwälte verhelfen Ihnen zu einer gerechten Unterhaltsregelung, die die finanziellen Bedürfnisse und Möglichkeiten aller beteiligten Parteien berücksichtigt.

Unser Team

Wir sind ein erfahrenes Anwaltsteam mit spezialisierten Fachgebieten.

Sabine Ulses
Fachanwältin Familienrecht
Stefanie Barkwitz
Fachanwältin Familienrecht
Torsten Trauth
Rechtsanwalt
Fabienne Gehrlein-Krebs
Rechtsanwältin
Julia Gauweiler
Rechtsanwältin
Familienrecht

Rechtsberatung für Familienrecht in Bellheim

Die Kanzlei Gehrlein & Kollegen wurde vor 25 Jahren gegründet.
Von Beginn an war die Spezialisierung ein wichtiges Ziel der Kanzlei.

+10
erfahrene Anwälte, die sich mit großem Engagement und Fachkenntnissen um Ihre rechtlichen Angelegenheiten im Bereich Familienrecht kümmern.
+80
hochqualifizierte Mitarbeiter stehen Ihnen bei Ihren Angelegenheiten im Bereich Familienrecht mit umfassender Betreuung und Fachkenntnissen zur Seite.

FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.

Wer darf adoptieren?

Egal ob Inlands- oder Auslandsadoption: Es gibt ein rechtlich festgeschriebenes Mindestalter. Wer ein Kind adoptieren möchte, muss unbeschränkt geschäftsfähig und mindestens 25 Jahre alt sein. Entscheidet sich ein Ehepaar für die Annahme eines Kindes, kann eine bzw. einer dieses Alter unterschreiten, muss jedoch mindestens 21 Jahre alt sein. Ein Ehepaar kann ein Kind nur gemeinsam adoptieren. Ist jedoch einer der Ehepartner unter 21 Jahre oder geschäftsunfähig, ist der andere allein adoptionsberechtigt (§ 1741 Abs.2 S. 1 BGB). Im Falle einer Stiefkindadoption adoptiert selbstverständlich nur der Ehepartner beziehungsweise die Ehepartnerin. Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen dürfen auch Ehepaare des gleichen Geschlechts gemeinsam ein Kind adoptieren. Sollte ein Paar nicht verheiratet sein, ist eine gemeinsame Adoption nicht möglich.

Was wird für eine Adoption benötigt?

Um ein Kind adoptieren zu können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Dazu gehören beispielsweise eine festgesetzte Altersgrenze, ein entsprechender Wohnraum, die Vorstrafenfreiheit sowie die Vorlage eines Gesundheitszeugnisses. Außerdem ist eine Adoption an bestimmte Kosten geknüpft.

Welche Vor- und Nachteile hat ein Ehevertrag?

Ein Ehevertrag bietet viele Vorteile, allerdings sollten vor der Entscheidung, ob ein Ehevertrag abgeschlossen wird, auch die Nachteile bedacht werden.

VORTEILE:

  • Vorsorge: In friedlichen Zeiten hat man mit einem Ehevertrag die Möglichkeit, für den Scheidungsfall vorzusorgen. Da sich während einer Trennung oft nur schwer ein gemeinsamer Nenner finden lässt, ist der im Vorfeld abgeschlossene Ehevertrag die ideale Lösung.
  • Sicherheit: Wer schon zu Beginn einer Ehe einen Ehevertrag abschließt, kennt die finanziellen Aspekte, die im Falle einer Scheidung zu erwarten sind. Es müssen keine unangenehmen Überraschungen befürchtet werden, da alles rechtssicher abgesprochen wurde.
  • Flexibilität: Im Vergleich zur gesetzlichen Regelung im Falle einer Scheidung bieten die verschiedenen Klauseln im Ehevertrag ein deutlich höheres Maß an Flexibilität. Der Ehevertrag kann individuell auf die Ansprüche der Beziehung abgestimmt werden, sodass beide Partner davon profitieren.
  • Sicherheit beim Erbe: Im Ehevertrag können auch direkt die möglichen Folgen im Falle eines Todesfalls berücksichtigt werden, um dem Ehepartner auch hier die bestmögliche Sicherheit zu garantieren.

NACHTEILE:

  • Kosten: Ein Ehevertrag geht zwangsläufig mit Kosten einher. Definitiv sollte man dabei die notarielle Beurkundung einkalkulieren, die zwingend für die Rechtsgültigkeit des Ehevertrages notwendig ist. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, erstellt den Ehevertrag zudem gemeinsam mit einem Fachanwalt für Familienrecht. Tatsächlich können Eheverträge sehr komplex sein und im Nachhinein böse Überraschungen bereithalten, wenn die Klauseln nicht vollständig verstanden wurden.
  • Komplex: Ein Ehevertrag ist nicht so leicht aufzusetzen, wie es zunächst klingen mag. Tatsächlich lauern insbesondere bei den finanziellen Klauseln viele Fallstricke und Fehler, die sich im Nachhinein als sehr nachteilig für einen der Ehepartner herausstellen könnten. Daher sollte ein Ehevertrag nie im Alleingang durch beide Partner, sondern auch in Rücksprache mit einem Fachanwalt für Familienrecht aufgesetzt werden.

Bis wann können Sie einen Ehevertrag abschließen?

Empfehlenswert ist der Abschluss eines Ehevertrages noch vor der Eheschließung, um für den gesamten Ehezeitraum dieselben Regelungen zugrunde zu legen. Sie können einen Ehevertrag aber auch erst nach der Trauung im Laufe der Ehe bis theoretisch kurz vor der Scheidung aufsetzen. In letzterem Falle wird jedoch eher auf eine sogenannte Scheidungsfolgevereinbarung zurückgegriffen. Zu beachten ist bei einem späteren Abschluss eines Ehevertrages jedoch, dass die hierin getroffenen Vereinbarungen nicht rückwirkend auf den Tag des Eheschlusses zurückdatieren, sondern erst ab Wirksamwerdung des Vertrages greifen. Vereinbaren Sie also zum Beispiel erst nach 15 Jahren Ehe in einer Zugewinngemeinschaft die Gütertrennung, kann sich dennoch ein Anspruch auf Zugewinnausgleich für die ersten 15 Ehejahre ergeben.

Wieso gibt es Adoptionen?

Die Gründe für eine Adoption sind sehr unterschiedlich. Dazu gehören beispielsweise ein unerfüllter Kinderwunsch oder die Absicht, das Kind des Ehepartners bzw. der Ehepartnerin anzunehmen (Stiefkindadoption).

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