Kompetente Familienrechtsberatung für Ihre rechtlichen Anliegen
Unsere erfahrene Anwaltskanzlei in Bellheim bietet Ihnen umfassende Unterstützung und Beratung in allen Fragen des Familienrechts.

Aktuelles
Stets die neuesten Informationen und rechtlichen Updates aus unserer Kanzlei.
OLG Frankfurt: Keine Gutachtenpflicht bei Impfstreit nach § 1628 BGB
Vaterschaftsanfechtung: Wann beginnt die Frist für minderjährige Kinder?
Vorzeitige Scheidung bei Kindesmissbrauch? OLG Karlsruhe zu den Grenzen der Härtefallscheidung
Kontaktabbruch zu Großeltern: Wann greift das Gewaltschutzgesetz?
Namensrecht: BGH zur Anerkennung des britischen Deed Poll als „Geburtsname“
Kontaktverbot außerhalb der Umgangszeiten: Wann Ordnungsmittel drohen
Spezialisierungen

Adoption
Wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen Aspekten der Adoption, um sicherzustellen, dass der Prozess für Sie und Ihr neues Familienmitglied reibungslos und freudig verläuft.

Ehevertrag
Wir gestalten Eheverträge, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind, um zukünftige Unsicherheiten und Konflikte zu vermeiden.

Familienrecht für Unternehmer und Manager
Wir bieten Unternehmern, Gesellschaftern und Managern spezialisierte Beratung im Familienrecht, um ihre unternehmerischen und familiären Interessen zu schützen.

Güterrecht
Unsere Spezialisten im Güterrecht helfen Ihnen, eine gerechte Verteilung des Vermögens im Falle einer Trennung zu erreichen und Zugewinnausgleichsansprüche sachgerecht zu regeln.

Scheidung
Wir begleiten und beraten Sie sensibel und kompetent durch den gesamten Scheidungsprozess, um eine faire und effektive Lösung für alle Beteiligten zu erzielen.

Sorgerecht
Unser Team setzt sich engagiert für Ihre Sorgerechtsinteressen ein, mit dem Ziel, das Wohl des Kindes in den Vordergrund zu stellen.

Umgangsrecht
Wir setzen uns für Ihre Rechte im Umgangsrecht ein, um sicherzustellen, dass die Beziehung zu Ihrem Kind auch nach einer Trennung bestmöglich gefördert wird.

Unterhalt
Unsere Anwälte verhelfen Ihnen zu einer gerechten Unterhaltsregelung, die die finanziellen Bedürfnisse und Möglichkeiten aller beteiligten Parteien berücksichtigt.
Unser Team
Wir sind ein erfahrenes Anwaltsteam mit spezialisierten Fachgebieten.


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Rechtsberatung für Familienrecht in Bellheim
Die Kanzlei Gehrlein & Kollegen wurde vor 25 Jahren gegründet.
Von Beginn an war die Spezialisierung ein wichtiges Ziel der Kanzlei.

FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.
Voraussetzung für eine Ehescheidung ist das Scheitern der Ehe. Eine Wiederherstellung der Lebensgemeinschaft muss ausgeschlossen werden. Leben die Ehegatten seit mindestens einem Jahr getrennt und wollen beide die Scheidung, wird das Scheitern der Ehe vermutet. Gleiches gilt, wenn zwar nur ein Ehegatte die Scheidung will, die Ehegatten aber bereits seit drei Jahren getrennt leben. Das Scheitern der Ehe kann vor Ablauf von drei Jahren bewiesen werden Unabhängig davon besteht die Möglichkeit nach Ablauf eines Jahres zu beweisen, dass die Ehe gescheitert ist, wenn der andere Ehegatte der Scheidung nicht zustimmen will. Der Beweis kann beispielsweise dadurch geführt werden, dass beide Ehegatten bereits mit einem neuen Partner zusammenleben.
Die sogenannte Regelstudienzeit ist ein Anhaltspunkt dafür, wie lange ein Student studiert. Diese Regelstudienzeit kann in der Regel etwas überschritten werden, wenn dieses bei dem Studiengang eher die Regel ist. Bei einer darüber hinaus andauernden Studienzeit ist zu prüfen, ob es dafür Gründe gibt, wie z. B. länger andauernde Erkrankung, Mitfinanzierung des Studiums durch Arbeit.
Grundsätzlich wird bei einem Scheidungsverfahren die Ehe geschieden und von Gesetzes wegen lediglich der Versorgungsausgleich durchgeführt – außer die Ehe ist von kurzer Dauer. Alles andere wird nur auf Antrag eines Ehegatten behandelt.
Man sollte bestenfalls schon sehr früh mit der Aufklärung beginnen, da jedes Kind mit dem Wissen um seine Herkunft aufwachsen sollte. Kleinkinder stellen grundsätzliche Fragen. Gebt ihnen einfache klare Antworten. Mit einer großen Fülle von Details können die Kleinen noch nichts anfangen. Wenn ihr euch große Sorgen macht, denkt daran, dass für euren kleinen Schatz die Adoption nur eine zusätzliche Information ist, die es über sich erhält.
Zudem solltet ihr unbefangen an die Sache gehen. Vieles findet über die nonverbale Kommunikation statt. Spricht man mit dem Kind über die Adoption, sollte dies unbefangen vonstattengehen. Eine Adoption ist nichts Schlechtes. Immerhin hat sie euch zusammengeführt. Klärt euer Kind am besten in einer ruhigen, liebevollen Atmosphäre auf. Dann wird es die Information mit großer Wahrscheinlichkeit auch ziemlich entspannt aufnehmen.
41 % der Adoptierten waren unter drei Jahre alt, 25 % zwischen drei und elf sowie 21 % zwischen zwölf und achtzehn Jahren alt; 13 % besaßen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit.
Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören und Ihnen bei Ihren rechtlichen Fragen und Anliegen behilflich zu sein.