Gehrlein & Kollegen
Familienrecht Anwalt Bellheim
Kompetente Beratung im Familienrecht: Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt & Ehevertrag. Jetzt Erstberatung bei erfahrenen Anwälten in Bellheim, Pirmasens, Haßloch und Hockenheim sichern.

Frau Ulses ist eine sehr kompetente Anwältin die mich nunmehr zum zweiten Mal erfolgreich in Familienrechtsangelegenheiten vertreten hat. Ich konnte immer kurzfristig eine Beratung die jederzeit freundlich und verständlich war erhalten. Vielen Dank an Frau Ulses und ihrem Team.
Spezialisierungen

Adoption
Wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen Aspekten der Adoption, um sicherzustellen, dass der Prozess für Sie und Ihr neues Familienmitglied reibungslos und freudig verläuft.

Ehevertrag
Wir gestalten Eheverträge, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind, um zukünftige Unsicherheiten und Konflikte zu vermeiden.

Familienrecht für Unternehmer und Manager
Wir bieten Unternehmern, Gesellschaftern und Managern spezialisierte Beratung im Familienrecht, um ihre unternehmerischen und familiären Interessen zu schützen.

Güterrecht
Unsere Spezialisten im Güterrecht helfen Ihnen, eine gerechte Verteilung des Vermögens im Falle einer Trennung zu erreichen und Zugewinnausgleichsansprüche sachgerecht zu regeln.

Scheidung
Wir begleiten und beraten Sie sensibel und kompetent durch den gesamten Scheidungsprozess, um eine faire und effektive Lösung für alle Beteiligten zu erzielen.

Sorgerecht
Unser Team setzt sich engagiert für Ihre Sorgerechtsinteressen ein, mit dem Ziel, das Wohl des Kindes in den Vordergrund zu stellen.

Umgangsrecht
Wir setzen uns für Ihre Rechte im Umgangsrecht ein, um sicherzustellen, dass die Beziehung zu Ihrem Kind auch nach einer Trennung bestmöglich gefördert wird.

Unterhalt
Unsere Anwälte verhelfen Ihnen zu einer gerechten Unterhaltsregelung, die die finanziellen Bedürfnisse und Möglichkeiten aller beteiligten Parteien berücksichtigt.
Bellheim
Waldstückerring 44,
76756, Bellheim
info@gehrlein-u-kollegen.de
Bad Dürkheim
67098, Bad Dürkheim
06322 - 65 09 - 5
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Pirmasens
Exerzierplatzstraße 3,
66953, Pirmasens
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Hockenheim
Untere Hauptstraße 20,68766, Hockenheim
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Haßloch
Schillerstraße 23,67454, Haßloch
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Unser Team
Wir sind ein erfahrenes Anwaltsteam mit spezialisierten Fachgebieten.


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Rechtsberatung für Familienrecht in Bellheim
Die Kanzlei Gehrlein & Kollegen wurde vor 25 Jahren gegründet.
Von Beginn an war die Spezialisierung ein wichtiges Ziel der Kanzlei.

FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.
Nach Abschluss des Adoptionsverfahrens durch das Familiengericht wird das Geburtenregister durch das zuständige Standesamt ergänzt. Dieses enthält schließlich die Daten der leiblichen sowie der Adoptiveltern. In der Geburtsurkunde werden jedoch nur die Adoptiveltern genannt. Sollte es sich um eine Auslandsadoption handeln, bleibt die ausländische Geburtsurkunde zwar erhalten, ihr könnte jedoch zusätzlich eine Beurkundung im Geburtenregister in Deutschland beantragen. Das gilt, wenn das Kind durch die Adoption die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt hat.
Nein, teilen sich beide Elternteile das Sorgerecht, kann einer alleine nicht bestimmen, wo das Kind lebt. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben beide gemeinsam. Will ein Elternteil mit dem Kind umziehen, müssen sich beide absprechen. Beabsichtigt er oder sie, sich weiter weg nieder zu lassen, muss der andere einverstanden sein. Das gilt für größere Entfernungen im In- und Ausland. Besteht dennoch die Gefahr, dass der andere Elternteil das Kind mit ins Ausland nimmt, kann man das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht und das Beisein von Dritten für die Treffen mit dem Kind beantragen.
Wird die Wirksamkeit eines Vertrages angezweifelt, kann ein Betroffener diesen gerichtlich anfechten. Das zuständige Gericht wird dann im Zuge einer Gesamtschau entscheiden, ob die Anfechtung etwa aufgrund von Sittenwidrigkeit Erfolg hat.
Die Entscheidung, bei wem die Kinder bleiben (Aufenthaltsbestimmung), ist möglichst von beiden Eltern gemeinsam zu treffen. Dabei sollten sich die Eltern ausschließlich vom Wohl der Kinder leiten lassen. In diesem Fall kann es auch bei der gemeinsamen Sorge (gemeinsames Sorgerecht) der Eltern verbleiben. Eine gerichtliche Entscheidung hierüber ist dann entbehrlich. Dem anderen Teil steht ein Umgangsrecht zu. Kinder haben Anspruch auf Kontakt zu beiden Elternteilen, gleiches gilt umgekehrt. Die Ausgestaltung des Umgangsrechtes richtet sich ebenfalls nach dem Kindeswohl.
Es gilt die sog. „Trennung von Tisch und Bett“. In der Regel zieht einer der Ehegatten aus der gemeinsamen Wohnung aus. Das Getrenntleben kann aber auch innerhalb der ehelichen Wohnung erfolgen. Voraussetzung: kein gemeinsames Wirtschaften mehr, wie waschen, kochen etc. Zu beachten ist, dass eine räumliche als auch finanzielle (Trennung der Bankkonten) Trennung vorliegt und die Ehegatten gegenseitig nicht mehr füreinander sorgen (bspw.: Putzen, Kochen, etc.). Erfolgt die räumliche Trennung sofort, sollte zeitnah eine vernünftige Regelung nach den konkreten Bedürfnissen der Partner und Kinder über den Hausrat erfolgen.
Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören und Ihnen bei Ihren rechtlichen Fragen und Anliegen behilflich zu sein.