Kompetente Familienrechtsberatung für Ihre rechtlichen Anliegen

Unsere erfahrene Anwaltskanzlei in Bellheim bietet Ihnen umfassende Unterstützung und Beratung in allen Fragen des Familienrechts.

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Aktuelles

Stets die neuesten Informationen und rechtlichen Updates aus unserer Kanzlei.

# Sorgerechtsvollmacht statt Sorgerechtsübertragung: Was Sie wissen sollten

# Sorgerechtsvollmacht statt Sorgerechtsübertragung
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11 Jan 2022

Spezialisierungen

Adoption

Wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen Aspekten der Adoption, um sicherzustellen, dass der Prozess für Sie und Ihr neues Familienmitglied reibungslos und freudig verläuft.

Ehevertrag

Wir gestalten Eheverträge, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind, um zukünftige Unsicherheiten und Konflikte zu vermeiden.

Familienrecht für Unternehmer und Manager

Wir bieten Unternehmern, Gesellschaftern und Managern spezialisierte Beratung im Familienrecht, um ihre unternehmerischen und familiären Interessen zu schützen.

Güterrecht

Unsere Spezialisten im Güterrecht helfen Ihnen, eine gerechte Verteilung des Vermögens im Falle einer Trennung zu erreichen und Zugewinnausgleichsansprüche sachgerecht zu regeln.

Scheidung

Wir begleiten und beraten Sie sensibel und kompetent durch den gesamten Scheidungsprozess, um eine faire und effektive Lösung für alle Beteiligten zu erzielen.

Sorgerecht

Unser Team setzt sich engagiert für Ihre Sorgerechtsinteressen ein, mit dem Ziel, das Wohl des Kindes in den Vordergrund zu stellen.

Umgangsrecht

Wir setzen uns für Ihre Rechte im Umgangsrecht ein, um sicherzustellen, dass die Beziehung zu Ihrem Kind auch nach einer Trennung bestmöglich gefördert wird.

Unterhalt

Unsere Anwälte verhelfen Ihnen zu einer gerechten Unterhaltsregelung, die die finanziellen Bedürfnisse und Möglichkeiten aller beteiligten Parteien berücksichtigt.

Unser Team

Wir sind ein erfahrenes Anwaltsteam mit spezialisierten Fachgebieten.

Sabine Ulses
Fachanwältin Familienrecht
Marlene Wind
Rechtsanwältin
Stefanie Barkwitz
Fachanwältin Familienrecht
Moritz Riehl
Rechtsanwalt
Torsten Trauth
Rechtsanwalt
Familienrecht

Rechtsberatung für Familienrecht in Bellheim

Die Kanzlei Gehrlein & Kollegen wurde vor 25 Jahren gegründet.
Von Beginn an war die Spezialisierung ein wichtiges Ziel der Kanzlei.

+10
erfahrene Anwälte, die sich mit großem Engagement und Fachkenntnissen um Ihre rechtlichen Angelegenheiten im Bereich Familienrecht kümmern.
+80
hochqualifizierte Mitarbeiter stehen Ihnen bei Ihren Angelegenheiten im Bereich Familienrecht mit umfassender Betreuung und Fachkenntnissen zur Seite.

FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.

Besteht nach Trennung bzw. Scheidung ein Unterhaltsanspruch der Ehegatten untereinander?

Nach einer Trennung / Scheidung soll jeder Ehegatte für seinen Unterhaltsbedarf selbst aufkommen. Ist ein Ehegatte dazu allerdings nicht oder nicht vollständig in der Lage, so hat er gegen den anderen grundsätzlich einen Anspruch auf Unterhalt. Dies bestimmt sich jedoch nach jedem Einzelfall unterschiedlich.

Was versteht man unter Ausbildungsunterhalt?

Kinder haben bis zum Abschluss einer ersten vollständigen Ausbildung Anspruch auf Unterhalt. Dies ist unabhängig davon, ob das Kind minderjährig oder bereits volljährig ist. Erzielt ein Kind aufgrund der Ausbildung Einkommen, ist das auf den Unterhaltsanspruch anzurechnen.

Wann gilt ein Kind als angenommen?
  1. Ein Volljähriger kann als Kind angenommen werden, wenn die Annahme sittlich gerechtfertigt ist; dies ist insbesondere anzunehmen, wenn zwischen dem Annehmenden und dem Anzunehmenden ein Eltern-Kind-Verhältnis bereits entstanden ist.
  2. Wer nicht verheiratet ist, kann ein Kind nur allein annehmen. Ein Ehepaar kann ein Kind nur gemeinschaftlich annehmen. Ein Ehegatte kann ein Kind seines Ehegatten allein annehmen. Er kann ein Kind auch dann allein annehmen, wenn der andere Ehegatte das Kind nicht annehmen kann, weil er geschäftsunfähig ist oder das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Macht es Sinn, dass Trennungsjahr abzukürzen?

Die Dauer der Ehe kann durchaus Auswirkung auf bestimmte Ansprüche haben. Z.B. auf die Höhe und die Dauer des Unterhaltes oder z.B. des Versorgungsausgleiches. Also nicht voreilig die Scheidung beantragen.

Ist eine Adoption für Homosexuelle möglich?

Eine Adoption von Kindern ist bei einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft lange Zeit nicht in selbem Umfang möglich gewesen. In diesem Falle gelten hier nicht die gleichen Regelungen wie bei Ehepaaren. Während Ehepaare in aller Regel nur gemeinsam ein Kind adoptieren können, ist es bei gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften so nicht möglich. Bringt der eine Lebenspartner bereits ein Kind mit in die gleichgeschlechtliche Ehe, so kann der andere Lebenspartner dieses Kind im Rahmen einer Stiefkindadoption annehmen. Hierzu müssen die beiden leiblichen Elternteile zustimmen. Ein Antrag hierzu wird beim Vormundschaftsgericht gestellt und muss vom Notar beurkundet werden. Das Kind hat nach der Adoption die rechtliche Stellung eines gemeinsamen Kindes der Lebenspartner. Dies gilt mit Einführung der “Ehe für alle“ nur noch bestehende Lebenspartnerschaften, die nicht in eine Ehe umgewandelt werden. Für gleichgeschlechtliche Ehegatten hingegen greifen sei dem 01. Oktober 2017 dieselben Bestimmungen, wie für heterosexuelle.

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