Kompetente Familienrechtsberatung für Ihre rechtlichen Anliegen
Unsere erfahrene Anwaltskanzlei in Bellheim bietet Ihnen umfassende Unterstützung und Beratung in allen Fragen des Familienrechts.
Spezialisierungen
Adoption
Wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen Aspekten der Adoption, um sicherzustellen, dass der Prozess für Sie und Ihr neues Familienmitglied reibungslos und freudig verläuft.
Ehevertrag
Wir gestalten Eheverträge, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind, um zukünftige Unsicherheiten und Konflikte zu vermeiden.
Familienrecht für Unternehmer und Manager
Wir bieten Unternehmern, Gesellschaftern und Managern spezialisierte Beratung im Familienrecht, um ihre unternehmerischen und familiären Interessen zu schützen.
Güterrecht
Unsere Spezialisten im Güterrecht helfen Ihnen, eine gerechte Verteilung des Vermögens im Falle einer Trennung zu erreichen und Zugewinnausgleichsansprüche sachgerecht zu regeln.
Scheidung
Wir begleiten und beraten Sie sensibel und kompetent durch den gesamten Scheidungsprozess, um eine faire und effektive Lösung für alle Beteiligten zu erzielen.
Sorgerecht
Unser Team setzt sich engagiert für Ihre Sorgerechtsinteressen ein, mit dem Ziel, das Wohl des Kindes in den Vordergrund zu stellen.
Umgangsrecht
Wir setzen uns für Ihre Rechte im Umgangsrecht ein, um sicherzustellen, dass die Beziehung zu Ihrem Kind auch nach einer Trennung bestmöglich gefördert wird.
Unterhalt
Unsere Anwälte verhelfen Ihnen zu einer gerechten Unterhaltsregelung, die die finanziellen Bedürfnisse und Möglichkeiten aller beteiligten Parteien berücksichtigt.
Unser Team
Wir sind ein erfahrenes Anwaltsteam mit spezialisierten Fachgebieten.
Rechtsberatung für Familienrecht in Bellheim
Die Kanzlei Gehrlein & Kollegen wurde vor 25 Jahren gegründet.
Von Beginn an war die Spezialisierung ein wichtiges Ziel der Kanzlei.
FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.
Um ein Kind adoptieren zu können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Dazu gehören beispielsweise eine festgesetzte Altersgrenze, ein entsprechender Wohnraum, die Vorstrafenfreiheit sowie die Vorlage eines Gesundheitszeugnisses. Außerdem ist eine Adoption an bestimmte Kosten geknüpft.
Umgangsrecht und Sorgerecht: Unterschied bei der gesetzlichen Bewertung. Grundsätzlich gilt: Das Sorgerecht besteht unabhängig vom Umgangsrecht und umgekehrt. Jeder Elternteil, ob sorgeberechtigt oder nicht, hat ein Umgangsrecht mit seinem Kind. Umgekehrt hat das Kind ein Umgangsrecht mit jedem Elternteil.
Möglich ist allenfalls eine Aufhebung der Adoption durch das Familiengericht. Örtlich zuständig für die Aufhebung ist das Familiengericht, in dessen Bezirk der Annehmende seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Aufhebung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch in § 1771 BGB geregelt.
Das Umgangsrecht regelt den Kontakt zwischen dem Kind und dem Elternteil, bei dem das Kind nicht gewöhnlich lebt. Der Umgang ist zu fördern. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt ist dazu verpflichtet, den Umgang zwischen dem anderen Elternteil und dem Kind zu unterstützen und zu fördern. Sollte keine ausreichende Unterstützung erfolgen, kann dieser als erziehungsunfähig des betreuenden Elternteils ausgelegt werden. Umgang ist individuell auf ein Kind abzustimmen. Das Umgangsrecht kann in stundenweise, tageweise Kontakte, Übernachtungen und Ferienregelung erfolgen. Der Umgang ist vom Kindeswillen, dessen Alter, Entwicklungs- und Gesundheitszustand abhängig. Beratung und Vermittlung sind Gerichtsverfahren vorzuziehen Soweit keine Einigung der Eltern möglich ist, haben Sie die Möglichkeit, unter Vermittlung von örtlichen Beratungsstellen eine Lösung zu suchen. Adressen für Beratungsstellen erhält man bei der örtlichen Verwaltung. Führt auch diese Vermittlung nicht zum Erfolg, kann gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden, in dessen Rahmen ein weiterer Vermittlungsversuch zwischen den Eltern erfolgt. Ist auch dort keine Einigung möglich, liegt das Gericht den Umgang fest.
Nachdem Kontakt mit den Vermittlungsstellen aufgenommen wurde, finden dort die Bewerbergespräche (Elterneignungsprüfung) statt. Diese erfolgen im Schnitt vier bis sechs Mal. Dabei setzen sich erfahrene Fachkräfte mit den Adoptionswilligen zusammen und ergründen die Adoptionsmotivation und die Geeignetheit der Adoptiveltern.
Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören und Ihnen bei Ihren rechtlichen Fragen und Anliegen behilflich zu sein.