Gehrlein & Kollegen
Familienrecht Anwalt Bellheim
Kompetente Beratung im Familienrecht: Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt & Ehevertrag. Jetzt Erstberatung bei erfahrenen Anwälten in Bellheim, Pirmasens, Haßloch und Hockenheim sichern.

Frau Ulses ist eine sehr kompetente Anwältin die mich nunmehr zum zweiten Mal erfolgreich in Familienrechtsangelegenheiten vertreten hat. Ich konnte immer kurzfristig eine Beratung die jederzeit freundlich und verständlich war erhalten. Vielen Dank an Frau Ulses und ihrem Team.
Spezialisierungen

Adoption
Wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen Aspekten der Adoption, um sicherzustellen, dass der Prozess für Sie und Ihr neues Familienmitglied reibungslos und freudig verläuft.

Ehevertrag
Wir gestalten Eheverträge, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind, um zukünftige Unsicherheiten und Konflikte zu vermeiden.

Familienrecht für Unternehmer und Manager
Wir bieten Unternehmern, Gesellschaftern und Managern spezialisierte Beratung im Familienrecht, um ihre unternehmerischen und familiären Interessen zu schützen.

Güterrecht
Unsere Spezialisten im Güterrecht helfen Ihnen, eine gerechte Verteilung des Vermögens im Falle einer Trennung zu erreichen und Zugewinnausgleichsansprüche sachgerecht zu regeln.

Scheidung
Wir begleiten und beraten Sie sensibel und kompetent durch den gesamten Scheidungsprozess, um eine faire und effektive Lösung für alle Beteiligten zu erzielen.

Sorgerecht
Unser Team setzt sich engagiert für Ihre Sorgerechtsinteressen ein, mit dem Ziel, das Wohl des Kindes in den Vordergrund zu stellen.

Umgangsrecht
Wir setzen uns für Ihre Rechte im Umgangsrecht ein, um sicherzustellen, dass die Beziehung zu Ihrem Kind auch nach einer Trennung bestmöglich gefördert wird.

Unterhalt
Unsere Anwälte verhelfen Ihnen zu einer gerechten Unterhaltsregelung, die die finanziellen Bedürfnisse und Möglichkeiten aller beteiligten Parteien berücksichtigt.
Bellheim
Waldstückerring 44,
76756, Bellheim
info@gehrlein-u-kollegen.de
Bad Dürkheim
67098, Bad Dürkheim
06322 - 65 09 - 5
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Pirmasens
Exerzierplatzstraße 3,
66953, Pirmasens
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Hockenheim
Untere Hauptstraße 20,68766, Hockenheim
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Haßloch
Schillerstraße 23,67454, Haßloch
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Unser Team
Wir sind ein erfahrenes Anwaltsteam mit spezialisierten Fachgebieten.


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Rechtsberatung für Familienrecht in Bellheim
Die Kanzlei Gehrlein & Kollegen wurde vor 25 Jahren gegründet.
Von Beginn an war die Spezialisierung ein wichtiges Ziel der Kanzlei.

FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.
Voraussetzung für eine Ehescheidung ist das Scheitern der Ehe. Eine Wiederherstellung der Lebensgemeinschaft muss ausgeschlossen werden. Leben die Ehegatten seit mindestens einem Jahr getrennt und wollen beide die Scheidung, wird das Scheitern der Ehe vermutet. Gleiches gilt, wenn zwar nur ein Ehegatte die Scheidung will, die Ehegatten aber bereits seit drei Jahren getrennt leben. Das Scheitern der Ehe kann vor Ablauf von drei Jahren bewiesen werden Unabhängig davon besteht die Möglichkeit nach Ablauf eines Jahres zu beweisen, dass die Ehe gescheitert ist, wenn der andere Ehegatte der Scheidung nicht zustimmen will. Der Beweis kann beispielsweise dadurch geführt werden, dass beide Ehegatten bereits mit einem neuen Partner zusammenleben.
Wenn die Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, können die Parteien sich in Deutschland nach ihrem Heimatrecht scheiden lassen.
Der Ehegattenunterhalt errechnet auf der Basis der Einkünfte und der sogenannten berufsbedingten und ehebedingte Belastungen beider Ehegatten. Soweit einer der Ehegatten verpflichtet ist Kindesunterhalt zu zahlen, ist auch diese Zahlungsverpflichtung einkommensmindernd vorab zu berücksichtigen. Unter die Einkünfte fallen alle steuerlich relevanten Einnahmen aus allen Einkunftsarten. Diese werden bei jedem Ehegatten gesondert ermittelt. Die Einkommensdifferenz ist entscheidend. Das den Ehegatten demnach verbleibende Einkommen wird gegenübergestellt. Soweit die Ehegatten ausschließlich Einkünfte aus Erwerbstätigkeit haben, ist bei jedem noch ein so genannter Erwerbstätigenbonus in Abzug zu bringen. Aus der Hälfte der Differenz der so ermittelten Beträge ergibt sich der Ehegattenunterhaltsanspruch. Er ist allerdings nur insoweit zu erfüllen, soweit dem Unterhaltsverpflichteten Ehegatten der so genannte angemessene Selbstbehalt verbleibt. Dieser beträgt zwischen Ehegatten derzeit 1.200,00 €.
Sind Eltern gemeinsam sorgeberechtigt und trennen sich, so besteht die gemeinsame Sorge fort, unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder nicht. Sie müssen weiterhin alle wichtigen Angelegenheiten gemeinsam entscheiden.
Bei einer Ehescheidung entstehen Anwalts- sowie Gerichtskosten. Diese richten sich nach dem jeweiligen Verfahrenswert, welcher sich durch das Vermögen der Ehegatten und den Streitgegenständen ermittelt. Der Verfahrensweg richtet sich nach dem dreifachen Nettoeinkommen, unter Umständen unter Abzug von Kinderfreibeträgen, je nachdem, ob Kinder vorhanden sind oder nicht. Hinzu kommt noch ein Wert für den Versorgungsausgleich und eventuelle Folgesachen. Aus dem so ermittelten Wert errechnen sich die Gerichtskosten nach dem Gerichtskostengesetz und die Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören und Ihnen bei Ihren rechtlichen Fragen und Anliegen behilflich zu sein.