Gehrlein & Kollegen
Familienrecht Anwalt Bellheim
Kompetente Beratung im Familienrecht: Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt & Ehevertrag. Jetzt Erstberatung bei erfahrenen Anwälten in Bellheim, Pirmasens, Haßloch und Hockenheim sichern.

Frau Ulses ist eine sehr kompetente Anwältin die mich nunmehr zum zweiten Mal erfolgreich in Familienrechtsangelegenheiten vertreten hat. Ich konnte immer kurzfristig eine Beratung die jederzeit freundlich und verständlich war erhalten. Vielen Dank an Frau Ulses und ihrem Team.
Spezialisierungen

Adoption
Wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen Aspekten der Adoption, um sicherzustellen, dass der Prozess für Sie und Ihr neues Familienmitglied reibungslos und freudig verläuft.

Ehevertrag
Wir gestalten Eheverträge, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind, um zukünftige Unsicherheiten und Konflikte zu vermeiden.

Familienrecht für Unternehmer und Manager
Wir bieten Unternehmern, Gesellschaftern und Managern spezialisierte Beratung im Familienrecht, um ihre unternehmerischen und familiären Interessen zu schützen.

Güterrecht
Unsere Spezialisten im Güterrecht helfen Ihnen, eine gerechte Verteilung des Vermögens im Falle einer Trennung zu erreichen und Zugewinnausgleichsansprüche sachgerecht zu regeln.

Scheidung
Wir begleiten und beraten Sie sensibel und kompetent durch den gesamten Scheidungsprozess, um eine faire und effektive Lösung für alle Beteiligten zu erzielen.

Sorgerecht
Unser Team setzt sich engagiert für Ihre Sorgerechtsinteressen ein, mit dem Ziel, das Wohl des Kindes in den Vordergrund zu stellen.

Umgangsrecht
Wir setzen uns für Ihre Rechte im Umgangsrecht ein, um sicherzustellen, dass die Beziehung zu Ihrem Kind auch nach einer Trennung bestmöglich gefördert wird.

Unterhalt
Unsere Anwälte verhelfen Ihnen zu einer gerechten Unterhaltsregelung, die die finanziellen Bedürfnisse und Möglichkeiten aller beteiligten Parteien berücksichtigt.
Bellheim
Waldstückerring 44,
76756, Bellheim
info@gehrlein-u-kollegen.de
Bad Dürkheim
67098, Bad Dürkheim
06322 - 65 09 - 5
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Pirmasens
Exerzierplatzstraße 3,
66953, Pirmasens
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Hockenheim
Untere Hauptstraße 20,68766, Hockenheim
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Haßloch
Schillerstraße 23,67454, Haßloch
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Unser Team
Wir sind ein erfahrenes Anwaltsteam mit spezialisierten Fachgebieten.


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Rechtsberatung für Familienrecht in Bellheim
Die Kanzlei Gehrlein & Kollegen wurde vor 25 Jahren gegründet.
Von Beginn an war die Spezialisierung ein wichtiges Ziel der Kanzlei.

FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.
Grundsätzlich ist ein Ehevertrag nicht in jedem Fall sinnvoll oder überhaupt vonnöten. Ausschlaggebend sind die Vermögensverhältnisse der Betroffenen im Einzelfall. Wäre durch eine Scheidung zum Beispiel ein Unternehmen aufgrund der finanziellen Auseinandersetzungen von der Zerschlagung bedroht oder unterscheiden sich Vermögens- und Einkommensverhältnisse beider Ehegatten erheblich, kann ein Ehevertrag sinnvoll sein. Durch diesen können Sie z. B. bestimmte Ausgleichsansprüche oder Werte bei der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung im Falle einer Scheidung ausklammern.
Geht es um eine Erwachsenenadoption, halten sich die Kosten im Rahmen. Wer ohne Anwalt das Gesuch bei Gericht einreicht, zahlt mindestens 26 Euro für den Notar, höchstens jedoch 1000 Euro.
Hat einer der beiden Partner Schulden, ist der Abschluss einer solchen Vereinbarung nicht zwangsläufig nötig. Leben die Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, so haften sie nicht für die jeweiligen Lasten ihres Partners, bei denen er als Alleinschuldner auftritt. Auch das Vermögen des einen geht nicht automatisch in das Eigentum des anderen über. Faktisch handelt es sich bei der Zugewinngemeinschaft mithin um eine Ausprägung der Gütertrennung.
Nach der Ehescheidung gilt grundsätzlich das Eigenverantwortungsprinzip. Unterhalt muss also nur gezahlt werden, wenn es hierfür einen besonderen Grund gibt und einer der gesetzlich normierten Unterhaltstatbestände eintritt (z. B. Kindesbetreuung, Alter, Krankheit) und, soweit man durch diesen Grund an der Erwirtschaftung eigenen Einkommens gehindert ist. Grundsätzlich gilt die Arbeitspflicht des betreuenden Elternteiles ab dem 3. Lebensjahr des jüngsten Kindes. Das Gesetz kennt folgende Unterhaltstatbestände:
- Betreuungsunterhalt
- Unterhalt wegen Alters
- Unterhalt wegen Krankheit
- Erwerbslosenunterhalt
- Aufstockungsunterhalt
- Wegfall einer nicht nachhaltig gesicherten Erwerbstätigkeit
- Ausbildungsunterhalt
- Billigkeitsunterhalt Anhand des Einzelfalls ist zu prüfen, ob für einen Ehegatten eine der Unterhaltstatbestände vorliegt oder ob der Unterhaltsberechtigte in der Lage ist seinen Lebensbedarf selbst zu finanzieren.
Das bereinigte Nettoeinkommen ergibt sich in der Regel aus dem Nettoeinkommen des Unterhaltsverpflichteten abzüglich der Vorsorgeaufwendungen, der berufsbedingten Aufwendungen sowie der berücksichtigungsfähigen Schulden und vorrangigen Unterhaltspflichten. Ob sämtliche “Abzüge” berücksichtigungsfähig sind und insbesondere auch Schulden, hängt von mehreren Faktoren ab. Hier hilft nur eine einzelfallbezogene anwaltliche Beratung.
Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören und Ihnen bei Ihren rechtlichen Fragen und Anliegen behilflich zu sein.