Gehrlein & Kollegen

Familienrecht Anwalt Bellheim

Kompetente Beratung im Familienrecht: Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt & Ehevertrag. Jetzt Erstberatung bei erfahrenen Anwälten in Bellheim, Pirmasens, Haßloch und Hockenheim sichern.

Frau Ulses ist eine sehr kompetente Anwältin die mich nunmehr zum zweiten Mal erfolgreich in Familienrechtsangelegenheiten vertreten hat. Ich konnte immer kurzfristig eine Beratung die jederzeit freundlich und verständlich war erhalten. Vielen Dank an Frau Ulses und ihrem Team.

Spezialisierungen

Adoption

Wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen Aspekten der Adoption, um sicherzustellen, dass der Prozess für Sie und Ihr neues Familienmitglied reibungslos und freudig verläuft.

Ehevertrag

Wir gestalten Eheverträge, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind, um zukünftige Unsicherheiten und Konflikte zu vermeiden.

Familienrecht für Unternehmer und Manager

Wir bieten Unternehmern, Gesellschaftern und Managern spezialisierte Beratung im Familienrecht, um ihre unternehmerischen und familiären Interessen zu schützen.

Güterrecht

Unsere Spezialisten im Güterrecht helfen Ihnen, eine gerechte Verteilung des Vermögens im Falle einer Trennung zu erreichen und Zugewinnausgleichsansprüche sachgerecht zu regeln.

Scheidung

Wir begleiten und beraten Sie sensibel und kompetent durch den gesamten Scheidungsprozess, um eine faire und effektive Lösung für alle Beteiligten zu erzielen.

Sorgerecht

Unser Team setzt sich engagiert für Ihre Sorgerechtsinteressen ein, mit dem Ziel, das Wohl des Kindes in den Vordergrund zu stellen.

Umgangsrecht

Wir setzen uns für Ihre Rechte im Umgangsrecht ein, um sicherzustellen, dass die Beziehung zu Ihrem Kind auch nach einer Trennung bestmöglich gefördert wird.

Unterhalt

Unsere Anwälte verhelfen Ihnen zu einer gerechten Unterhaltsregelung, die die finanziellen Bedürfnisse und Möglichkeiten aller beteiligten Parteien berücksichtigt.

Seit 1996

Bellheim

Waldstückerring 44,
76756, Bellheim

07272 - 95 96 - 0

info@gehrlein-u-kollegen.de

Seit 2026

Bad Dürkheim

Römerplatz 6,
67098, Bad Dürkheim

06322 - 65 09 - 5

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Seit 2022

Pirmasens

Exerzierplatzstraße 3,
66953, Pirmasens

07272 - 95 96 - 0

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Seit 2022

Hockenheim

Untere Hauptstraße 20,68766, Hockenheim

07272 - 95 96 - 0

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Seit 2012

Haßloch

Schillerstraße 23,67454, Haßloch

07272 - 95 96 - 0

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Unser Team

Wir sind ein erfahrenes Anwaltsteam mit spezialisierten Fachgebieten.

Sabine Ulses
Fachanwältin Familienrecht
Stefanie Barkwitz
Fachanwältin Familienrecht
Torsten Trauth
Rechtsanwalt
Fabienne Gehrlein-Krebs
Rechtsanwältin
Julia Gauweiler
Rechtsanwältin
Luisa Hoffmann
Rechtsanwältin
Familienrecht

Rechtsberatung für Familienrecht in Bellheim

Die Kanzlei Gehrlein & Kollegen wurde vor 25 Jahren gegründet.
Von Beginn an war die Spezialisierung ein wichtiges Ziel der Kanzlei.

+10
erfahrene Anwälte, die sich mit großem Engagement und Fachkenntnissen um Ihre rechtlichen Angelegenheiten im Bereich Familienrecht kümmern.
+80
hochqualifizierte Mitarbeiter stehen Ihnen bei Ihren Angelegenheiten im Bereich Familienrecht mit umfassender Betreuung und Fachkenntnissen zur Seite.

FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.

Wann gilt ein Kind als angenommen?
  1. Ein Volljähriger kann als Kind angenommen werden, wenn die Annahme sittlich gerechtfertigt ist; dies ist insbesondere anzunehmen, wenn zwischen dem Annehmenden und dem Anzunehmenden ein Eltern-Kind-Verhältnis bereits entstanden ist.
  2. Wer nicht verheiratet ist, kann ein Kind nur allein annehmen. Ein Ehepaar kann ein Kind nur gemeinschaftlich annehmen. Ein Ehegatte kann ein Kind seines Ehegatten allein annehmen. Er kann ein Kind auch dann allein annehmen, wenn der andere Ehegatte das Kind nicht annehmen kann, weil er geschäftsunfähig ist oder das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Welchen Namen kann oder muss ich nach der Scheidung führen?

Soweit nichts weiter veranlasst worden ist, wird der während der Ehe geführte Name weitergeführt. Eine Änderung des Namens ist problemlos möglich. Dies regelt Die Namensänderung nach Scheidung ist beim Standesamt vorzunehmen. Der Partner, dessen Name Ehename geworden ist, kann nicht verlangen, dass der Name von dem Anderen wieder aufgegeben wird. Sie können daher den in der Ehe geführten Nachnamen auch weiterhin behalten. Die Person, dessen Geburtsname nicht Ehename geworden ist, hat grundsätzlich folgende Möglichkeiten nach der rechtskräftigen Scheidung: Nach der Scheidung kann der Ehename als Nachname fortgeführt werden; der Geburtsname wieder angenommen werden; der Name angenommen werden, der bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt wurde; dem Ehenamen der Geburtsname oder den bis zur Bestimmung des Ehenamens geführten Namen als Begleitnamen vorangestellt oder angefügt werden; der während der Ehe vorangestellte oder angefügte Begleitname widerrufen werden. Eine Namensänderung nach der Scheidung ist jederzeit durch entsprechenden Antrag möglich, muss aber nicht vorgenommen werden.

Wie lange ist der Ehevertrag gültig?

Die Vereinbarungen in einem Ehevertrag beziehen sich regelmäßig auf die Dauer der Ehe. Die Regelungen greifen dabei ab Eheschließung oder bei späterem Abschluss, ab Rechtswirksamkeit des Vertrages.

Wie alt muss ich sein, um ein Kind adoptieren zu dürfen?

Wer ein Kind adoptieren will, muss mindestens 25 Jahre alt sein. Bei einem Ehepaar darf ein Partner dieses Mindestalter unterschreiten, solange er mindestens 21 Jahre alt ist.

Können eigene Forderungen gegen Unterhaltsansprüche verrechnet werden?

Nein, grundsätzlich besteht ein sogenanntes Aufrechnungsverbot bei Unterhaltsansprüchen. Besteht also beispielsweise ein Darlehensanspruch des Unterhaltsverpflichteten gegenüber seiner unterhaltsberechtigten Ehefrau kann er diese Darlehensrate nicht gegen den Unterhaltsanspruch der Ehefrau verrechnen. Er muss die Darlehensrate, soweit keine Zahlung erfolgt, erforderlichenfalls gesondert gerichtlich geltend machen und den Anspruch durchsetzen.

Noch Fragen?

Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen oder Beratung.

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Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören und Ihnen bei Ihren rechtlichen Fragen und Anliegen behilflich zu sein.

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