Versorgungsausgleich

Nach einer Scheidung müssen die Ex-Partner ihre Rentenanwartschaften aufteilen: Das nennt sich Versorgungsausgleich.

Nach einer Scheidung müssen die Ex-Partner ihre Rentenanwartschaften aufteilen: Das nennt sich Versorgungsausgleich. Die Rentenanwartschaften sind bei den Ehegatten in der Regel unterschiedlich hoch. Oft hat derjenige eine geringere  Anwartschaft, der wegen der Kindererziehung eine gewisse Zeit nicht oder nur Teilzeit gearbeitet hat. Unterschiedlich hohe Anwartschaften entstehen auch, wenn einer von beiden längere Zeit arbeitslos war oder wenn einer im öffentlichen Dienst beschäftigt ist. Durch den Versorgungsausgleich werden  diese Unterschiede ausgeglichen.

Die rechtliche Grundlage bildet das  Versorgungsausgleichsgesetz. Die Grundidee ist einfach: Jede Rentenanwartschaft, die während der Ehe entstanden ist, wird halbiert und beiden Partnern jeweils zu 50 Prozent gutgeschrieben.

Beispiel:

Partner A besitzt zum Zeitpunkt der Heirat eine gesetzliche Rentenanwartschaft in Höhe von monatlich 150 Euro. Zum Zeitpunkt der Scheidung ist der Anspruch auf künftige Rente auf 650 Euro pro Monat gestiegen. Zusätzlich hat er während der Ehe eine Zusatzversorgung abgeschlossen, die einen Stand von 60 Euro hat.
Partnerin B hat zum Zeitpunkt der Hochzeit einen Anspruch auf Beamtenversorgung in Höhe von monatlich 200 Euro, zum Zeitpunkt der Scheidung  beläuft sich der Anspruch auf 900 Euro. Sie hat zusätzlich noch eine Riester-Versicherung während der Ehe abgeschlossen, die bei der Scheidung  einen Anspruch von monatlich 160 Euro hat.
Partner A bekommt diese Anwartschaften: 350 Euro (Beamtenversorgung) + 80  Euro (Riester-Vertrag).
Partnerin B bekommt diese Anwartschaften: 250 Euro (gesetzliche Rente) + 30  Euro (Zusatzversorgung).

FAQs

Eine organisierte Liste der wichtigsten häufig gestellten Fragen zum Thema Familienrecht, unterteilt nach Unterkategorien für eine bessere Übersichtlichkeit.

Muss der Freund das eigene Kind adoptieren, wenn wir nach der Geburt des Kindes heiraten?

Die Antwort ist nein, wenn der leibliche Vater (Freund) die Vaterschaft zu dem Kind anerkannt hat.

Es gibt häufiger die Situation, dass ein unverheiratetes Paar ein Kind bekommt und sich später dazu entschließt, zu heiraten. Das Kind wird automatisch ehelich und erhält einen gemeinsamen Ehenamen, wenn der Vater und zukünftige Ehemann die Vaterschaft zu dem Kind anerkannt hat. Diese Vaterschaftsanerkennung erfolgt vor dem Standesamt des Wohnortes. Sie ist kostenlos und kann schon während der Schwangerschaft erfolgen. Für die Anerkennung nimmt man seine Geburtsurkunden und Personalausweise mit. Die Vaterschaft wird wirksam, wenn das Kind geboren ist und der Standesbeamte des Geburtsortes die Vaterschaftsanerkennung in den Geburtseintrag des Kindes einträgt. Daher sollte die werdende Mutter in ihre Krankenhaus-Tasche auch die Bescheinigung über die Vaterschaftsanerkennung (die man vom Standesamt bekommt) einpacken. Bei der Geburt des Kindes werden dann alle Unterlagen vom Krankenhaus an das Standesamt weitergeleitet. Nach ein paar Tagen sind die Geburtsurkunden des Kindes fertig und Vater und Mutter stehen drin, natürlich nur, wenn die Mutter unverheiratet ist.

Aus der Vaterschaftsanerkennung ergeben sich unterhalts- und erbrechtliche Folgen, Genaueres bitte beim Standesamt erfragen. Wichtig zu wissen ist, dass durch die Anerkennung kein gemeinsames Sorgerecht entsteht. Nach der Vaterschaftsanerkennung können die Eltern bei einem Urkundsbeamten des Jugendamtes das gemeinsame Sorgerecht erklären.

Welche Dokumente müssen bei Namensänderung geändert werden?
  • Klingelschild
  • Briefkasten
  • Personalausweis
  • Reisepass
  • Führerschein
  • Zulassungsbescheinigungen (ehemals Fahrzeugschein/Fahrzeugbrief)
  • Krankenkasse
  • Ärzte
  • Banken
  • Personalbüro eures Arbeitgebers
  • Kollegen und Geschäftspartner
  • Social Communitys
  • Versandhäuser
  • Versicherungen
  • Verträge
  • Mieter / Vermieter
  • Vereine
  • Sonstige Ausweise


Kann ich meinen Nachnamen ändern ohne zu heiraten?

Wann lässt sich der Familienname ohne Eheschließung ändern? Sie können bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ihren Familiennamen, auch Nachname genannt, ändern lassen (§ 3 Abs. 1 Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen, NamÄndG).

Wer entscheidet über Namensänderung?

Eine Namensänderung bedarf einen Antrag.

Im Einwohneramt oder im Standesamt der Stadt bzw. Etwas anderes gilt nur im Falle einer Namensänderung nach dem Transsexuellengesetz, wonach das zuständige Amtsgericht über die Namensänderung entscheidet.

Kann ich mit 18 meinen Nachnamen ändern?

Eine Namensänderung volljähriger Kinder nach éiner Scheidung ist daher grundsätzlich nicht möglich. § 3 Namensänderungsgesetz geregelt. ... Begründet wird dies damit, dass bei einem volljährigen Kind die Identitätsbildung bereits abgeschlossen ist, so dass kein rechtfertigender Grund für eine Namensänderung besteht.

Was kostet eine Namensänderung nach Adoption?

Gebühren & erforderliche Unterlagen. Die Gebühren für eine Änderung des Familiennamens oder des Vornamens betragen zwischen EUR 25,00 und EUR 1.000,00. Informationen über die erforderlichen Unterlagen erhalten Sie bei der persönlichen Vorsprache.

Familienrecht

Rechtsberatung für Familienrecht

Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Familienrechts. Wir unterstützen Sie bei Adoption, Ehevertrag, Güterrecht, Scheidung, Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhalt, Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft.

Aufenthaltsbestimmungsrecht

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ergibt sich aus § 1631 BGB und ist Teil des Sorgerechts.

Auflösung des Güterstands

Bei der Güterstandsauflösung gibt es mehrere Auflösungsgründe

Betreuungsgericht

Das Betreuungsgericht ist in Deutschland das für Betreuungs- und Unterbringungsangelegenheiten Volljähriger berufene Gericht.

Betreuungsverfügung

Eine Betreuungsverfügung ist sinnvoll für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr entscheiden können.

Bruchteilsgemeinschaft

Auch wenn das Vermögen der Ehegatten bei den Güterständen der Gütertrennung und der Zugewinngemeinschaft getrennt ist, schließt das nicht aus, dass die Ehegatten Miteigentum begründet haben.

Ehegattenunterhalt

Der Ehegattenunterhalt kommt eher bei einer Trennung oder Scheidung zum Tragen, seltener in einer intakten Ehe.

Spezialisierungen

Adoption

Wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen Aspekten der Adoption, um sicherzustellen, dass der Prozess für Sie und Ihr neues Familienmitglied reibungslos und freudig verläuft.

Ehevertrag

Wir gestalten Eheverträge, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind, um zukünftige Unsicherheiten und Konflikte zu vermeiden.

Familienrecht für Unternehmer und Manager

Wir bieten Unternehmern, Gesellschaftern und Managern spezialisierte Beratung im Familienrecht, um ihre unternehmerischen und familiären Interessen zu schützen.

Güterrecht

Unsere Spezialisten im Güterrecht helfen Ihnen, eine gerechte Verteilung des Vermögens im Falle einer Trennung zu erreichen und Zugewinnausgleichsansprüche sachgerecht zu regeln.

Scheidung

Wir begleiten und beraten Sie sensibel und kompetent durch den gesamten Scheidungsprozess, um eine faire und effektive Lösung für alle Beteiligten zu erzielen.

Sorgerecht

Unser Team setzt sich engagiert für Ihre Sorgerechtsinteressen ein, mit dem Ziel, das Wohl des Kindes in den Vordergrund zu stellen.

Umgangsrecht

Wir setzen uns für Ihre Rechte im Umgangsrecht ein, um sicherzustellen, dass die Beziehung zu Ihrem Kind auch nach einer Trennung bestmöglich gefördert wird.

Unterhalt

Unsere Anwälte verhelfen Ihnen zu einer gerechten Unterhaltsregelung, die die finanziellen Bedürfnisse und Möglichkeiten aller beteiligten Parteien berücksichtigt.