Versorgungsausgleich

Nach einer Scheidung müssen die Ex-Partner ihre Rentenanwartschaften aufteilen: Das nennt sich Versorgungsausgleich. Die Rentenanwartschaften sind bei den Ehegatten in der Regel unterschiedlich hoch. Oft hat derjenige eine geringere  Anwartschaft, der wegen der Kindererziehung eine gewisse Zeit nicht oder nur Teilzeit gearbeitet hat. Unterschiedlich hohe Anwartschaften entstehen auch, wenn einer von beiden längere Zeit arbeitslos war oder wenn einer im öffentlichen Dienst beschäftigt ist. Durch den Versorgungsausgleich werden  diese Unterschiede ausgeglichen.

Die rechtliche Grundlage bildet das  Versorgungsausgleichsgesetz. Die Grundidee ist einfach: Jede Rentenanwartschaft, die während der Ehe entstanden ist, wird halbiert und beiden Partnern jeweils zu 50 Prozent gutgeschrieben.

Beispiel:

Partner A besitzt zum Zeitpunkt der Heirat eine gesetzliche Rentenanwartschaft in Höhe von monatlich 150 Euro. Zum Zeitpunkt der Scheidung ist der Anspruch auf künftige Rente auf 650 Euro pro Monat gestiegen. Zusätzlich hat er während der Ehe eine Zusatzversorgung abgeschlossen, die einen Stand von 60 Euro hat.
Partnerin B hat zum Zeitpunkt der Hochzeit einen Anspruch auf Beamtenversorgung in Höhe von monatlich 200 Euro, zum Zeitpunkt der Scheidung  beläuft sich der Anspruch auf 900 Euro. Sie hat zusätzlich noch eine Riester-Versicherung während der Ehe abgeschlossen, die bei der Scheidung  einen Anspruch von monatlich 160 Euro hat.
Partner A bekommt diese Anwartschaften: 350 Euro (Beamtenversorgung) + 80  Euro (Riester-Vertrag).
Partnerin B bekommt diese Anwartschaften: 250 Euro (gesetzliche Rente) + 30  Euro (Zusatzversorgung).

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