Adoption bezeichnet die Annahme einer Person durch eine andere Person oder durch ein Ehepaar als Kind.
Seit dem 1.1.1977 wird durch die Adoption eines Minderjährigen die gleiche erbrechtliche Beziehung hergestellt wie zu leiblichen Kindern. Für den adoptierten Minderjährigen erlischt damit auch komplett das Verwandtschaftsverhältnis zu seinen leiblichen Eltern und seinen leiblichen Verwandten. Der adoptierte Minderjährige wechselt also vollständig in das Lager der aufnehmenden Familie.
Erbrechtliche Ansprüche gibt es nur noch in dieser Familie; allerdings bestehen von diesem Grundsatz auch Ausnahmen. Beispielsweise die Erwachsenenadoption. Hierbei ist es möglich die erbrechtliche Beziehung zu seinen leiblichen Eltern aufrecht zu erhalten und dadurch auch die Freibeträge nutzen zu können.
Nach Abschluss des Adoptionsverfahrens durch das Familiengericht wird das Geburtenregister durch das zuständige Standesamt ergänzt. Dieses enthält schließlich die Daten der leiblichen sowie der Adoptiveltern. In der Geburtsurkunde werden jedoch nur die Adoptiveltern genannt. Sollte es sich um eine Auslandsadoption handeln, bleibt die ausländische Geburtsurkunde zwar erhalten, ihr könnte jedoch zusätzlich eine Beurkundung im Geburtenregister in Deutschland beantragen. Das gilt, wenn das Kind durch die Adoption die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt hat.
Mit der Adoption gehen alle Rechten und Pflichten aus dem bisherigen Verwandtschaftsverhältnis unter. Es gibt keine Unterhaltspflichten mehr hinüber und herüber, kein Erbrecht und auch kein Umgangsrecht. Das adoptierte Kind wird im Verhältnis zu seinen leiblichen Verwandten zu einer fremden Person.
Adoptionsvermittlungsstellen helfen bei der Suche nach den leiblichen Eltern. Die vorhandenen Unterlagen können dem Adoptivkind ab dem 16. Geburtstag, ohne weitere Zustimmung, ausgehändigt werden.
Das Adoptivkind hat unter anderem das Recht, einen Einblick in die Adoptionsakte zu erhalten. Zusätzlich kann man Informationen zur eigenen Abstammung über einen Antrag beim Geburtsstandesamt erhalten. In der Regel geht aus dem Geburtseintrag hervor, wer die leiblichen Eltern, oder zumindest die leibliche Mutter, sind, sowie der Wohnort der Eltern zum Zeitpunkt der Adoption.
Die rechtliche Stellung des adoptierten Kindes unterscheidet sich hier nicht von der eines leiblichen Kindes. Das heißt, dass es unterhalts- und erbrechtlich gleichgestellt ist. Somit bestehen Unterhaltsansprüche zwischen dem/der Adoptierten und den Adoptiveltern.
Durchschnittlich rund 148.000 Euro kostet ein Kind bis zum 18. Lebensjahr. Das hat das Statistische Bundesamt 2018 in einer Studie ermittelt. Die Mehrkosten für eine größere Wohnung oder Verdienstausfall, wenn die Eltern ihre Arbeitszeit reduzieren, sind da noch gar nicht drin.
Wer innerhalb Deutschlands ein Kind adoptieren möchte, muss mit Kosten von zirka 100 bis 300 Euro rechnen. Diese Kosten fallen für die annehmenden Eltern (Adoptiveltern) an. Eltern, die ein Kind zur Adoption freigeben, zahlen nur die Notarkosten für die Freigabeerklärung (ca. 30 Euro).
Normalerweise gilt: Ein Ehepaar - ungeachtet des Geschlechts - kann ein Kind nur gemeinsam adoptieren. Aber auch Alleinstehende können ein Kind adoptieren.
Zum BeitragAlles in allem dauert es bis es zu einer erfolgreichen Adoption kommt, in der Regel mindestens ein bis zwei Jahre. Manche Paare warten sogar bis zu fünf Jahre auf das passende Adoptivkind.
Zum BeitragBei dem Begriff der Adoption wird in der Regel an die Adoption Minderjähriger gedacht. Doch es ist gem. §§ 1767 ff. BGB grundsätzlich auch möglich, eine erwachsene Person zu adoptieren.
Zum BeitragDie Adoption eines Minderjährigen ist zulässig, "wenn sie dem Wohl des Kindes dient und zu erwarten ist, dass zwischen dem Annehmenden und dem Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht" (§ 1741 BGB).
Zum BeitragUnter einem Ehevertrag versteht man einen privatrechtlichen Vertrag zwischen zwei Eheleuten, ...
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SorgerechtEin Kind hat ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen und jeder Elternteil hat das Recht und die Pflicht zum Umgang mit dem Kind.
UmgangsrechtDer Unterhalt ist dem Grunde nach eine Leistung an einen Bedürftigen (meist in Geld), ...
UnterhaltEin Minderjähriger erhält gemäß § 1773 Abs. 1 BGB einen Vormund, wenn ...
Vormundschaft, Betreuung, PflegschaftDie Kanzlei Gehrlein & Kollegen wurde vor 25 Jahren gegründet.
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