Umgangsrecht

Ein Kind hat ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen und jeder Elternteil hat das Recht und die Pflicht zum Umgang mit dem Kind. Das Familiengericht  kann deshalb auch zum Umgang mit einem Kind verpflichten, wenn dies dem Wohl  Ihres Kindes dient.

Das Recht, Umgang mit seinem Kind zu haben, gibt einem in erster Linie die  Befugnis, das Kind in regelmäßigen Abständen zu sehen und zu sprechen. Hierzu  gehören neben den persönlichen Begegnungen auch Brief-, E-Mail- und  Telefonkontakt.

Der Umgang soll dazu dienen, dass die Beziehung des Kindes zu nahestehenden  Personen angebahnt und gefördert wird. Vor allem nach einer Trennung oder Scheidung sollen insbesondere die familiären Beziehungen des Kindes soweit wie möglich erhalten bleiben. Der Kontakt mit beiden Elternteilen ist dabei von besonderer Bedeutung für die Entwicklung Ihres Kindes.

Hier zur Beratung

Sie suchen nach etwas bestimmten?

FAQ's

Umgang / Sorgerecht

Bei wem bleiben die Kinder?

Die Entscheidung, bei wem die Kinder bleiben (Aufenthaltsbestimmung), ist möglichst von beiden Eltern gemeinsam zu treffen. Dabei sollten sich die Eltern ausschließlich vom Wohl der Kinder leiten lassen. In diesem Fall kann es auch bei der gemeinsamen Sorge (gemeinsames Sorgerecht) der Eltern verbleiben. Eine gerichtliche Entscheidung hierüber ist dann entbehrlich. Dem anderen Teil steht ein Umgangsrecht zu. Kinder haben Anspruch auf Kontakt zu beiden Elternteilen, gleiches gilt umgekehrt. Die Ausgestaltung des Umgangsrechtes richtet sich ebenfalls nach dem Kindeswohl.

Sorgerecht/Umgangsrecht

Darf mein Ex mit dem Kind ins Ausland ziehen?

Nein, teilen sich beide Elternteile das Sorgerecht, kann einer alleine nicht bestimmen, wo das Kind lebt. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben beide gemeinsam. Will ein Elternteil mit dem Kind umziehen, müssen sich beide absprechen. Beabsichtigt er oder sie, sich weiter weg nieder zu lassen, muss der andere einverstanden sein. Das gilt für größere Entfernungen im In- und Ausland. Besteht dennoch die Gefahr, dass der andere Elternteil das Kind mit ins Ausland nimmt, kann man das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht und das Beisein von Dritten für die Treffen mit dem Kind beantragen.

Umgang/Sorgerecht

Was ist der Unterschied zwischen Sorge-und Umgangsrecht?

Umgangsrecht und Sorgerecht: Unterschied bei der gesetzlichen Bewertung. Grundsätzlich gilt: Das Sorgerecht besteht unabhängig vom Umgangsrecht und umgekehrt. Jeder Elternteil, ob sorgeberechtigt oder nicht, hat ein Umgangsrecht mit seinem Kind. Umgekehrt hat das Kind ein Umgangsrecht mit jedem Elternteil.

Umgang / Sorgerecht

Wer hat Anspruch auf Umgang mit einem minderjährigen Kind?

Kraft Gesetzes sind die Kindeseltern, Großeltern, Geschwister sowie Pflegepersonen dem Grunde nach umgangsberechtigt. Aber bereits die Regelung eines Umgangs zwischen Eltern und dem Kind neben einem Umgangskontakt zwischen Elternteil und Kind kann Probleme bereiten. Unter Berücksichtigung von Freizeitaktivitäten des Kindes kann es schlicht ein terminliches Problem sein, auch den Großeltern einen Umgang einzuräumen.

Umgang / Sorgerecht

Was bedeutet gemeinsame elterlicher Sorge?

Bei der gemeinsamen elterlichen Sorge werden bedeutsame Entscheidungen für die Kinder von den Eltern gemeinsam getroffen. Hierunter fallen beispielsweise Entscheidungen zur Schulwahl, der Ausbildung, der religiösen Erziehung sowie erhebliche medizinische Eingriffe. Gewöhnliche Entscheidungen über das alltägliche Leben entscheidet der Elternteil allein, bei dem das Kind sich gerade aufhält. Ist beabsichtigt, einen Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge auf sich alleine zu stellen, so müssen erhebliche Probleme und Differenzen der Eltern bei der Ausübung der gemeinsamen Sorge vorhanden sein. Allein ein Unwille, die Sorge weiterhin gemeinsam auszuüben, reicht nicht aus, die Übertragung der alleinigen Sorge durch ein Gericht zu erreichen. Im Vordergrund steht immer das Kindeswohl.

Umgang / Sorgerecht

Was versteht man unter dem Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht bezeichnet einen Teilbereich des Sorgerechtes. Aufgrund des Aufenthaltsbestimmungsrechtes kann man für ein minderjähriges Kind entscheiden, wo es lebt und mit wem es sich trifft. Sind die Eltern sich uneinig, so kann im Rahmen der elterlichen Sorge das Aufenthaltsbestimmungsrecht isoliert auf einen Elternteil übertragen werden, ohne dass das gemeinsame Sorgerecht im Übrigen verändert werden müsste.

Alle FAq's

Mehr zum Thema

Umgangsregelung

Eine Umgangsregelung ist nötig, weil es keine gesetzliche Regelung für die praktische Umsetzung des Umgangs im Alltag gibt.

Zum Beitrag

Umgangsrecht der Großeltern

Nicht nur Eltern haben ein Recht auf Kontakt mit ihren Kindern, sondern auch Großeltern haben ein Umgangsrecht.

Zum Beitrag

Umgangsrecht des Vaters

Das Umgangsrecht vom Vater ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. § 1684 zum „Umgang des Kindes mit den Eltern“ legt fest:

Zum Beitrag

Weitere Spezialisierungen

Adoption

Adoption bezeichnet die Annahme einer Person durch eine andere Person oder durch ein Ehepaar als Kind.

Adoption

Ehevertrag

Unter einem Ehevertrag versteht man einen privatrechtlichen Vertrag zwischen zwei Eheleuten, ...

Ehevertrag

Güterrecht / Zugewinn

Das Güterrecht ist die gesetzliche Regelung der vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten und wird in den §§ 1363–1563 BGB geregelt.

Güterrecht / Zugewinn

Scheidung

Nach §§ 1564 S. 1, 1565 Abs. 1 S. 1 kann eine Ehe auf Antrag eines Ehegatten oder beider Ehegatten geschieden werden, wenn ...

Scheidung

Sorgerecht

Das Sorgerecht umfasst alle Angelegenheiten, die das weitere Leben Ihres Kindes betreffen.

Sorgerecht

Unterhalt

Der Unterhalt ist dem Grunde nach eine Leistung an einen Bedürftigen (meist in Geld), ...

Unterhalt

Vormundschaft, Betreuung, Pflegschaft

Ein Minderjähriger erhält gemäß § 1773 Abs. 1 BGB einen Vormund, wenn ...

Vormundschaft, Betreuung, Pflegschaft

Über uns

Die Kanzlei Gehrlein & Kollegen wurde vor 25 Jahren gegründet.
Von Beginn an war die Spezialisierung ein wichtiges Ziel der Kanzlei.
Heute stehen die 5 Säulen für die Fachgebiete der Gruppe:

Rechtsberatung
Steuerberatung
Unternehmensberatung
IT Consulting
M & A Consulting

Zur Kanzlei Seite

Erfahrung

Seit über 25 Jahren bieten wir  unseren Mandanten schnelle, umfassende und zuverlässige Beratung bei fast allen Rechtsfragen.

Erfolg

Der Erfolg kommt nicht von allein – treue Mandanten und unsere kompetenten und engagierte Mitarbeiter sind das Fundament unserer Erfolgsstory. Und das erfüllt uns mit Dankbarkeit!

Engagement

Wir setzen uns mit Leidenschaft und Herzblut für Sie ein und holen das bestmögliche heraus!

Team

Im Familienrecht steht Ihnen folgender Rechtsanwalt zur Verfügung:

Rechtsanwältin

Sabine Ulses

Fachanwältin Familienrecht

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Suspendisse varius enim in eros elementum tristique.

Rechtsanwältin

Stefanie Barkwitz

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Suspendisse varius enim in eros elementum tristique.

Fachanwältin Familienrecht
Rechtsanwältin

Lena Bittermann

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Suspendisse varius enim in eros elementum tristique.

Kontakt

Wir sind für Sie da

Jetzt Kontakt aufnehmen

Standorte

Telefon: +49 7272 9596 - 0
Adresse: Waldstückerring 44, 76756 Bellheim
Email: familienrecht (at) gehrlein-u-kollegen.de