Welchen Namen kriege ich, wenn ich mich scheiden lasse? Und mein Kind?

Scheidung

Wenn Sie sich von Ihrem Ehepartner scheiden lassen oder wenn Sie erneut heiraten, kann das dazu führen, dass Ihr Nachname geändert werden kann. Auch Ihr Kind kann unter bestimmten Voraussetzungen einen anderen Nachnamen bekommen.

  • Familienname der Eltern: Bei einer Scheidung bleibt Ihr Ehename zwar zunächst bestehen. Sie können aber Ihren Geburtsnamen wieder annehmen. Wenden Sie sich hierzu an das Standesamt. Es ist auch möglich, einen vorherigen Familiennamen ergänzend anzufügen.
  • Familienname des Kindes: Der Familienname Ihres Kindes bleibt bei einer Scheidung bestehen. Heiraten Sie nach der Scheidung erneut, ist es möglich, Ihrem Kind Ihren neuen Ehenamen zu geben, wenn es in Ihrem Haushalt lebt. Wenn der andere Elternteil mit sorgeberechtigt ist oder Ihr Kind dessen Namen führt, ist die Einwilligung dieses Elternteils notwendig. Willigt der andere Elternteil nicht ein, kann das Familiengericht die Einwilligung ersetzen, wenn die Namensänderung für das Wohl Ihres Kindes erforderlich ist. Ab dem 5. Geburtstag Ihres Kindes muss es ebenfalls einwilligen. Die Namensänderung können Sie bei Ihrem Standesamt beantragen.
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