Ehebedingte Zuwendungen sind vermögenswerte Leistungen, die ein Ehepartner dem anderen zur Verwirklichung oder Ausgestaltung, Erhaltung oder Sicherung der ehelichen Lebensgemeinschaft zukommen lässt. In Betracht kommt z. B. die Übertragung von:
Auch wenn das Vermögen der Ehegatten bei den Güterständen der Gütertrennung und der Zugewinngemeinschaft getrennt ist, schließt das nicht aus, dass die Ehegatten Miteigentum begründet haben.
Zum BeitragNach einer Scheidung müssen die Ex-Partner ihre Rentenanwartschaften aufteilen: Das nennt sich Versorgungsausgleich.
Zum BeitragNach einer Scheidung müssen die Ex-Partner ihre Rentenanwartschaften aufteilen:
Zum BeitragWohnen die Partner weiterhin zusammen muss das Leben eigenständig gestaltet werden und man muss strikt getrennt leben.
Zum BeitragDas deutsche BGB kennt verschiedene Güterrechtsformen, und zwar den gesetzlichen Güterstand und die vertraglichen Güterstände.
Zum BeitragEine einvernehmliche Scheidung ist kostengünstiger und weniger zeitaufwendig als eine strittige Scheidung.
Zum BeitragIn der Zeit zwischen Trennung und rechtskräftiger Scheidung gibt es meist Trennungsunterhalt für den Ehegatten, der weniger verdient.
Zum BeitragAdoption bezeichnet die Annahme einer Person durch eine andere Person oder durch ein Ehepaar als Kind.
AdoptionUnter einem Ehevertrag versteht man einen privatrechtlichen Vertrag zwischen zwei Eheleuten, ...
EhevertragDas Güterrecht ist die gesetzliche Regelung der vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten und wird in den §§ 1363–1563 BGB geregelt.
Güterrecht / ZugewinnNach §§ 1564 S. 1, 1565 Abs. 1 S. 1 kann eine Ehe auf Antrag eines Ehegatten oder beider Ehegatten geschieden werden, wenn ...
ScheidungDas Sorgerecht umfasst alle Angelegenheiten, die das weitere Leben Ihres Kindes betreffen.
SorgerechtEin Kind hat ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen und jeder Elternteil hat das Recht und die Pflicht zum Umgang mit dem Kind.
UmgangsrechtDer Unterhalt ist dem Grunde nach eine Leistung an einen Bedürftigen (meist in Geld), ...
UnterhaltEin Minderjähriger erhält gemäß § 1773 Abs. 1 BGB einen Vormund, wenn ...
Vormundschaft, Betreuung, PflegschaftDie Kanzlei Gehrlein & Kollegen wurde vor 25 Jahren gegründet.
Von Beginn an war die Spezialisierung ein wichtiges Ziel der Kanzlei.
Heute stehen die 5 Säulen für die Fachgebiete der Gruppe:
Rechtsberatung
Steuerberatung
Unternehmensberatung
IT Consulting
M & A Consulting
Seit über 25 Jahren bieten wir unseren Mandanten schnelle, umfassende und zuverlässige Beratung bei fast allen Rechtsfragen.
Der Erfolg kommt nicht von allein – treue Mandanten und unsere kompetenten und engagierte Mitarbeiter sind das Fundament unserer Erfolgsstory. Und das erfüllt uns mit Dankbarkeit!
Wir setzen uns mit Leidenschaft und Herzblut für Sie ein und holen das bestmögliche heraus!
Im Familienrecht steht Ihnen folgender Rechtsanwalt zur Verfügung:
Wir sind für Sie da
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