Eine Betreuungsverfügung ist sinnvoll für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr entscheiden können. Zum Beispiel nach einem Unfall, einem Schlaganfall oder bei Demenz-Erkrankung. In die Betreuungsverfügung können Sie schreiben, von wem Sie betreut werden möchten. Oder von wem Sie auf keinen Fall betreut werden möchten.
Und Sie können festlegen, wie Sie betreut werden möchten. Zum Beispiel wo und wie Sie wohnen wollen. Oder, ob Sie bestimmte medizinische Eingriffe nicht wollen, wie zum Beispiel das Legen einer Magensonde. Oder Sie können in die Betreuungsverfügung schreiben, dass der Betreuer Ihren Verwandten zu Weihnachten Geschenke schicken soll. Der Betreuer kauft die Geschenke von Ihrem Geld.
Wichtig ist, dass Sie Ihre Wünsche so genau wie möglich aufschreiben. Der Betreuer muss sich, wenn möglich, daran halten.
Das Sorgerecht umfasst alle Angelegenheiten, die das weitere Leben Ihres Kindes betreffen.
Zum BeitragIst die Mutter noch minderjährig, also noch nicht 18 Jahre alt, und ledig, erlangt eine Sonderregel im Sorgerecht Gültigkeit
Zum BeitragDas Betreuungsgericht ist in Deutschland das für Betreuungs- und Unterbringungsangelegenheiten Volljähriger berufene Gericht.
Zum BeitragMit der Betreuung wird für eine volljährige Person ein Betreuer bestellt, der diese Person in bestimmten Bereichen vertritt
Zum BeitragAdoption bezeichnet die Annahme einer Person durch eine andere Person oder durch ein Ehepaar als Kind.
AdoptionUnter einem Ehevertrag versteht man einen privatrechtlichen Vertrag zwischen zwei Eheleuten, ...
EhevertragDas Güterrecht ist die gesetzliche Regelung der vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten und wird in den §§ 1363–1563 BGB geregelt.
Güterrecht / ZugewinnNach §§ 1564 S. 1, 1565 Abs. 1 S. 1 kann eine Ehe auf Antrag eines Ehegatten oder beider Ehegatten geschieden werden, wenn ...
ScheidungDas Sorgerecht umfasst alle Angelegenheiten, die das weitere Leben Ihres Kindes betreffen.
SorgerechtEin Kind hat ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen und jeder Elternteil hat das Recht und die Pflicht zum Umgang mit dem Kind.
UmgangsrechtDer Unterhalt ist dem Grunde nach eine Leistung an einen Bedürftigen (meist in Geld), ...
UnterhaltEin Minderjähriger erhält gemäß § 1773 Abs. 1 BGB einen Vormund, wenn ...
Vormundschaft, Betreuung, PflegschaftDie Kanzlei Gehrlein & Kollegen wurde vor 25 Jahren gegründet.
Von Beginn an war die Spezialisierung ein wichtiges Ziel der Kanzlei.
Heute stehen die 5 Säulen für die Fachgebiete der Gruppe:
Rechtsberatung
Steuerberatung
Unternehmensberatung
IT Consulting
M & A Consulting
Seit über 25 Jahren bieten wir unseren Mandanten schnelle, umfassende und zuverlässige Beratung bei fast allen Rechtsfragen.
Der Erfolg kommt nicht von allein – treue Mandanten und unsere kompetenten und engagierte Mitarbeiter sind das Fundament unserer Erfolgsstory. Und das erfüllt uns mit Dankbarkeit!
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