Scheidung

Nach  §§ 1564 S. 1, 1565 Abs. 1 S. 1 kann eine Ehe auf Antrag eines Ehegatten oder  beider Ehegatten geschieden werden, wenn sie gescheitert ist.

Im Gegensatz  des bis 1977 geltenden Schuldprinzips ist mittlerweile der Scheidungsgrund  die unheilbare Zerrüttung der Ehe, auch genannt als Zerrüttungsprinzip. Das Scheitern wird laut § 1566 BGB unwiderlegbar vermutet, wenn die Ehegatten  seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt.

Leben die Ehegatten seit drei Jahren getrennt, sind weitere Voraussetzungen für die Vermutung des  Scheiterns nicht mehr erforderlich. Daher ist es unmittelbar nach einer Trennung oder gar vorher nicht  zweckmäßig, den Mandanten mit der Frage zu befassen, ob er geschieden werden möchte.

Das Trennungsjahr sollte am besten für Verhandlungen über die Scheidungsfolgesachen wie die Auflösung von Miteigentum und Schulden, Nutzung  eines Eigenheims, Haushaltssachen, Unterhalt, Rentenausgleich, Vermögensaufteilung,  Sorge- und Umgangsrecht genutzt werden.

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FAQ's

Unterhalt / Scheidung

Kann man mit seinem Ehegatten eine Vereinbarung über den nachehelichen Unterhalt formfrei vor der Scheidung schließen?

Wenn die Ehepartner vor Rechtskraft der Scheidung über den nachehelichen Unterhalt eine wirksame Vereinbarung schließen wollen, dann bedarf diese der notariellen Beurkundung beziehungsweise muss im Rahmen eines gerichtlich protokollierten Vergleichs geschlossen werden.

Scheidung / Trennungsjahr

Macht es Sinn, dass Trennungsjahr abzukürzen?

Die Dauer der Ehe kann durchaus Auswirkung auf bestimmte Ansprüche haben. Z.B. auf die Höhe und die Dauer des Unterhaltes oder z.B. des Versorgungsausgleiches. Also nicht voreilig die Scheidung beantragen.

Trennung / Scheidung

Welche Themen sind schon im Falle des Getrenntlebens zu beachten?

Insbesondere während des Getrenntlebens sollte man bereits über folgende Gesichtspunkte nachdenken. Sie nicht zu regeln, kann unter Umständen schwerwiegende Nachteile haben. Dazu gehören:

Scheidung

Ist eine Scheidung in Deutschland möglich, wenn ich als Deutscher im Ausland geheiratet habe?

Ja, auch hier gilt, der gewöhnliche Aufenthalt der Parteien muss in Deutschland sein.

Scheidung

Eine Scheidung ohne Anwalt – ist das überhaupt möglich?

Eine Ehe-Scheidung ohne Anwalt ist in Deutschland nach dem Familienrecht auch in der heutigen Zeit nicht möglich, da der so genannte Anwaltszwang gilt. Die Scheidung einreichen kann damit nur ein Rechtsanwalt beim zuständigen Familiengericht. Aber es genügt, wenn derjenige Ehepartner, der den Scheidungsantrag stellt, anwaltlich vertreten ist. Wenn eine Scheidung einvernehmlich erfolgt und der andere Ehepartner auf einen Scheidungsanwalt verzichtet, spart man so viel Geld.

Scheidung / Versorgungsausgleich / Rentenausgleich

Was bedeutet Versorgungsausgleich / Rentenausgleich?

Das Verfahren zur Klärung des Versorgungsausgleiches leitet das Amtsgericht nach Einreichung des Ehescheidungsantrages von Amts wegen ein. Hier ermittelt das Amtsgericht alle während der Ehezeit erworbenen Rentenrechte der beiden Ehegatten und teilt diese dann jeweils hälftig auf, so dass jede Partei für die Ehezeit die gleichen Rentenanwartschaften erhält. Dies erfolgt von Rentenkonto zu Rentenkonto für jeden Rententräger einzelnen.

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