Nach §§ 1564 S. 1, 1565 Abs. 1 S. 1 kann eine Ehe auf Antrag eines Ehegatten oder beider Ehegatten geschieden werden, wenn sie gescheitert ist.
Im Gegensatz des bis 1977 geltenden Schuldprinzips ist mittlerweile der Scheidungsgrund die unheilbare Zerrüttung der Ehe, auch genannt als Zerrüttungsprinzip. Das Scheitern wird laut § 1566 BGB unwiderlegbar vermutet, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt.
Leben die Ehegatten seit drei Jahren getrennt, sind weitere Voraussetzungen für die Vermutung des Scheiterns nicht mehr erforderlich. Daher ist es unmittelbar nach einer Trennung oder gar vorher nicht zweckmäßig, den Mandanten mit der Frage zu befassen, ob er geschieden werden möchte.
Das „Trennungsjahr“ sollte am besten für Verhandlungen über die Scheidungsfolgesachen wie die Auflösung von Miteigentum und Schulden, Nutzung eines Eigenheims, Haushaltssachen, Unterhalt, Rentenausgleich, Vermögensaufteilung, Sorge- und Umgangsrecht genutzt werden.
Die Dauer der Ehe kann durchaus Auswirkung auf bestimmte Ansprüche haben. Z.B. auf die Höhe und die Dauer des Unterhaltes oder z.B. des Versorgungsausgleiches. Also nicht voreilig die Scheidung beantragen.
Insbesondere während des Getrenntlebens sollte man bereits über folgende Gesichtspunkte nachdenken. Sie nicht zu regeln, kann unter Umständen schwerwiegende Nachteile haben. Dazu gehören:
Ja, auch hier gilt, der gewöhnliche Aufenthalt der Parteien muss in Deutschland sein.
Eine Ehe-Scheidung ohne Anwalt ist in Deutschland nach dem Familienrecht auch in der heutigen Zeit nicht möglich, da der so genannte Anwaltszwang gilt. Die Scheidung einreichen kann damit nur ein Rechtsanwalt beim zuständigen Familiengericht. Aber es genügt, wenn derjenige Ehepartner, der den Scheidungsantrag stellt, anwaltlich vertreten ist. Wenn eine Scheidung einvernehmlich erfolgt und der andere Ehepartner auf einen Scheidungsanwalt verzichtet, spart man so viel Geld.
Das Verfahren zur Klärung des Versorgungsausgleiches leitet das Amtsgericht nach Einreichung des Ehescheidungsantrages von Amts wegen ein. Hier ermittelt das Amtsgericht alle während der Ehezeit erworbenen Rentenrechte der beiden Ehegatten und teilt diese dann jeweils hälftig auf, so dass jede Partei für die Ehezeit die gleichen Rentenanwartschaften erhält. Dies erfolgt von Rentenkonto zu Rentenkonto für jeden Rententräger einzelnen.
Eine einvernehmliche Scheidung ist kostengünstiger und weniger zeitaufwendig als eine strittige Scheidung.
Zum BeitragWohnen die Partner weiterhin zusammen muss das Leben eigenständig gestaltet werden und man muss strikt getrennt leben.
Zum BeitragNach einer Scheidung müssen die Ex-Partner ihre Rentenanwartschaften aufteilen:
Zum BeitragNach einer Scheidung müssen die Ex-Partner ihre Rentenanwartschaften aufteilen: Das nennt sich Versorgungsausgleich.
Zum BeitragAdoption bezeichnet die Annahme einer Person durch eine andere Person oder durch ein Ehepaar als Kind.
AdoptionUnter einem Ehevertrag versteht man einen privatrechtlichen Vertrag zwischen zwei Eheleuten, ...
EhevertragDas Güterrecht ist die gesetzliche Regelung der vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten und wird in den §§ 1363–1563 BGB geregelt.
Güterrecht / ZugewinnDas Sorgerecht umfasst alle Angelegenheiten, die das weitere Leben Ihres Kindes betreffen.
SorgerechtEin Kind hat ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen und jeder Elternteil hat das Recht und die Pflicht zum Umgang mit dem Kind.
UmgangsrechtDer Unterhalt ist dem Grunde nach eine Leistung an einen Bedürftigen (meist in Geld), ...
UnterhaltEin Minderjähriger erhält gemäß § 1773 Abs. 1 BGB einen Vormund, wenn ...
Vormundschaft, Betreuung, PflegschaftDie Kanzlei Gehrlein & Kollegen wurde vor 25 Jahren gegründet.
Von Beginn an war die Spezialisierung ein wichtiges Ziel der Kanzlei.
Heute stehen die 5 Säulen für die Fachgebiete der Gruppe:
Rechtsberatung
Steuerberatung
Unternehmensberatung
IT Consulting
M & A Consulting
Seit über 25 Jahren bieten wir unseren Mandanten schnelle, umfassende und zuverlässige Beratung bei fast allen Rechtsfragen.
Der Erfolg kommt nicht von allein – treue Mandanten und unsere kompetenten und engagierte Mitarbeiter sind das Fundament unserer Erfolgsstory. Und das erfüllt uns mit Dankbarkeit!
Wir setzen uns mit Leidenschaft und Herzblut für Sie ein und holen das bestmögliche heraus!
Im Familienrecht steht Ihnen folgender Rechtsanwalt zur Verfügung:
Wir sind für Sie da
Jetzt Kontakt aufnehmen