Unter einem Ehevertrag versteht man einen privatrechtlichen Vertrag zwischen zwei Eheleuten, in dem sie für die Ehe, vor allem aber für den Fall einer eventuellen Scheidung, individuelle Regeln festlegen, die von der gesetzlichen Regelung abweichen.
Dabei wird häufig der Güterstand und somit die Aufteilung des Vermögens nach Auflösung der Ehe, der Ausgleich von Rentenansprüchen sowie Regelungen zum nachehelichen Unterhalt festgelegt.
Ein Ehevertrag ist nach deutschem Recht jedoch nur wirksam, wenn er notariell beurkundet wird, anderenfalls ist der Vertrag formnichtig. Der Vertrag kann vor oder während der Ehe geschlossen werden, in seltenen Fällen aber auch nach rechtskräftiger Scheidung.
Ein Ehevertrag bietet aufgrund seiner zahlreichen Möglichkeiten ein hohes Maß an Flexibilität. Sehr viele Bestandteile der Beziehung können im Ehevertrag beschlossen und festgehalten werden. Häufig dreht es sich jedoch primär um die finanziellen Aspekte der Beziehung, die im Ehevertrag geregelt sind:
Über die finanziellen Aspekte hinaus, die im Falle von Uneinigkeit auch gerichtlich eingeklagt werden können, lassen sich aber auch viele private Vorstellungen für die Ehe im Ehevertrag verewigen. Hier bieten sich zum Beispiel generelle Klauseln zum Kinderwunsch, zur Treue der Ehepartner oder zu regelmäßigen, gemeinsamen Aktivitäten an. Allerdings lassen sich private Klauseln im Ehevertrag rechtlich nicht einklagen und stellen lediglich eine Form der Zusicherung für die Ehepartner dar.
Ein Ehevertrag bietet viele Vorteile, allerdings sollten vor der Entscheidung, ob ein Ehevertrag abgeschlossen wird, auch die Nachteile bedacht werden.
VORTEILE:
NACHTEILE:
Empfehlenswert ist der Abschluss eines Ehevertrages noch vor der Eheschließung, um für den gesamten Ehezeitraum dieselben Regelungen zugrunde zu legen. Sie können einen Ehevertrag aber auch erst nach der Trauung im Laufe der Ehe bis theoretisch kurz vor der Scheidung aufsetzen. In letzterem Falle wird jedoch eher auf eine sogenannte Scheidungsfolgevereinbarung zurückgegriffen. Zu beachten ist bei einem späteren Abschluss eines Ehevertrages jedoch, dass die hierin getroffenen Vereinbarungen nicht rückwirkend auf den Tag des Eheschlusses zurückdatieren, sondern erst ab Wirksamwerdung des Vertrages greifen. Vereinbaren Sie also zum Beispiel erst nach 15 Jahren Ehe in einer Zugewinngemeinschaft die Gütertrennung, kann sich dennoch ein Anspruch auf Zugewinnausgleich für die ersten 15 Ehejahre ergeben.
Folgende mögliche Gründe machen es empfehlenswert einen Ehevertrag abzuschließen:
Typischerweise werden im Ehevertrag Regelungen zu den Themen Ehegattenunterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Erbrecht, Umgangsrecht und Hausrat getroffen. Umgangsrecht und die Teilung des Hausrats werden allerdings meist erst dann relevant, wenn eine Trennung kurz bevorsteht oder bereits erfolgt ist.
Grundsätzlich ist ein Ehevertrag nicht in jedem Fall sinnvoll oder überhaupt vonnöten. Ausschlaggebend sind die Vermögensverhältnisse der Betroffenen im Einzelfall. Wäre durch eine Scheidung zum Beispiel ein Unternehmen aufgrund der finanziellen Auseinandersetzungen von der Zerschlagung bedroht oder unterscheiden sich Vermögens- und Einkommensverhältnisse beider Ehegatten erheblich, kann ein Ehevertrag sinnvoll sein. Durch diesen können Sie z. B. bestimmte Ausgleichsansprüche oder Werte bei der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung im Falle einer Scheidung ausklammern.
Nach einer Scheidung müssen die Ex-Partner ihre Rentenanwartschaften aufteilen: Das nennt sich Versorgungsausgleich.
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