Ehevertrag

Unter einem Ehevertrag versteht man einen privatrechtlichen Vertrag zwischen zwei  Eheleuten, in dem sie für die Ehe, vor allem aber für den Fall einer eventuellen Scheidung, individuelle Regeln festlegen, die von der  gesetzlichen Regelung abweichen.

Dabei wird häufig der Güterstand und somit die Aufteilung des Vermögens nach Auflösung der Ehe, der Ausgleich von Rentenansprüchen sowie Regelungen zum nachehelichen Unterhalt festgelegt.

Ein  Ehevertrag ist nach deutschem Recht jedoch nur wirksam, wenn er notariell  beurkundet wird, anderenfalls ist der Vertrag formnichtig. Der Vertrag kann vor oder während der Ehe geschlossen werden, in seltenen Fällen aber auch nach rechtskräftiger Scheidung.

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FAQ's

Ehevertrag / Zugewinn / Unterhalt / Scheidung

Welche Inhalte können in einem Ehevertrag geregelt werden?

Ein Ehevertrag bietet aufgrund seiner zahlreichen Möglichkeiten ein hohes Maß an Flexibilität. Sehr viele Bestandteile der Beziehung können im Ehevertrag beschlossen und festgehalten werden. Häufig dreht es sich jedoch primär um die finanziellen Aspekte der Beziehung, die im Ehevertrag geregelt sind:

  • Unterhaltszahlungen für den Partner und/oder die Kinder im Falle einer Trennung oder Scheidung
  • Zahlungen bezüglich der Altersvorsorge, wenn einer der Ehepartner aufgrund Kindererziehung, Haushalt oder anderer Faktoren nicht eigenständig für die Rente vorsorgen konnte
  • Auch in das Erbrecht lässt sich mit dem Ehevertrag eingreifen, indem schon hier geregelt wird, wer besondere Wertgegenstände – oder auch ganze Unternehmen – erben wird
  • Einer der wichtigsten Faktoren im Ehevertrag ist jedoch die Gütertrennung, die hier anders als vom Gesetzgeber vorgesehen geregelt werden kann – zum Beispiel gänzlich ohne Zugewinnausgleich oder durch das Beschließen einer Gütergemeinschaft


Über die finanziellen Aspekte hinaus, die im Falle von Uneinigkeit auch gerichtlich eingeklagt werden können, lassen sich aber auch viele private Vorstellungen für die Ehe im Ehevertrag verewigen. Hier bieten sich zum Beispiel generelle Klauseln zum Kinderwunsch, zur Treue der Ehepartner oder zu regelmäßigen, gemeinsamen Aktivitäten an. Allerdings lassen sich private Klauseln im Ehevertrag rechtlich nicht einklagen und stellen lediglich eine Form der Zusicherung für die Ehepartner dar.

Ehevertrag

Welche Vor- und Nachteile hat ein Ehevertrag?

Ein Ehevertrag bietet viele Vorteile, allerdings sollten vor der Entscheidung, ob ein Ehevertrag abgeschlossen wird, auch die Nachteile bedacht werden.

VORTEILE:

  • Vorsorge: In friedlichen Zeiten hat man mit einem Ehevertrag die Möglichkeit, für den Scheidungsfall vorzusorgen. Da sich während einer Trennung oft nur schwer ein gemeinsamer Nenner finden lässt, ist der im Vorfeld abgeschlossene Ehevertrag die ideale Lösung.
  • Sicherheit: Wer schon zu Beginn einer Ehe einen Ehevertrag abschließt, kennt die finanziellen Aspekte, die im Falle einer Scheidung zu erwarten sind. Es müssen keine unangenehmen Überraschungen befürchtet werden, da alles rechtssicher abgesprochen wurde.
  • Flexibilität: Im Vergleich zur gesetzlichen Regelung im Falle einer Scheidung bieten die verschiedenen Klauseln im Ehevertrag ein deutlich höheres Maß an Flexibilität. Der Ehevertrag kann individuell auf die Ansprüche der Beziehung abgestimmt werden, sodass beide Partner davon profitieren.
  • Sicherheit beim Erbe: Im Ehevertrag können auch direkt die möglichen Folgen im Falle eines Todesfalls berücksichtigt werden, um dem Ehepartner auch hier die bestmögliche Sicherheit zu garantieren.

NACHTEILE:

  • Kosten: Ein Ehevertrag geht zwangsläufig mit Kosten einher. Definitiv sollte man dabei die notarielle Beurkundung einkalkulieren, die zwingend für die Rechtsgültigkeit des Ehevertrages notwendig ist. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, erstellt den Ehevertrag zudem gemeinsam mit einem Fachanwalt für Familienrecht. Tatsächlich können Eheverträge sehr komplex sein und im Nachhinein böse Überraschungen bereithalten, wenn die Klauseln nicht vollständig verstanden wurden.
  • Komplex: Ein Ehevertrag ist nicht so leicht aufzusetzen, wie es zunächst klingen mag. Tatsächlich lauern insbesondere bei den finanziellen Klauseln viele Fallstricke und Fehler, die sich im Nachhinein als sehr nachteilig für einen der Ehepartner herausstellen könnten. Daher sollte ein Ehevertrag nie im Alleingang durch beide Partner, sondern auch in Rücksprache mit einem Fachanwalt für Familienrecht aufgesetzt werden.

Ehevertrag

Bis wann können Sie einen Ehevertrag abschließen?

Empfehlenswert ist der Abschluss eines Ehevertrages noch vor der Eheschließung, um für den gesamten Ehezeitraum dieselben Regelungen zugrunde zu legen. Sie können einen Ehevertrag aber auch erst nach der Trauung im Laufe der Ehe bis theoretisch kurz vor der Scheidung aufsetzen. In letzterem Falle wird jedoch eher auf eine sogenannte Scheidungsfolgevereinbarung zurückgegriffen. Zu beachten ist bei einem späteren Abschluss eines Ehevertrages jedoch, dass die hierin getroffenen Vereinbarungen nicht rückwirkend auf den Tag des Eheschlusses zurückdatieren, sondern erst ab Wirksamwerdung des Vertrages greifen. Vereinbaren Sie also zum Beispiel erst nach 15 Jahren Ehe in einer Zugewinngemeinschaft die Gütertrennung, kann sich dennoch ein Anspruch auf Zugewinnausgleich für die ersten 15 Ehejahre ergeben.

Ehevertrag

Welche Gründe gibt es für einen Ehevertrag?

Folgende mögliche Gründe machen es empfehlenswert einen Ehevertrag abzuschließen:

  • Die Ehegatten wünschen einen der Wahlgüterstände (Gütertrennung, Gütergemeinschaft) oder wollen die Zugewinngemeinschaft modifizieren. Dies ist nur in einem Ehevertrag möglich.
  • Auch der Wunsch nach der Abweichung von der gesetzlichen Erbfolge kann zum Abschluss eines kombinierten Ehe- und Erbvertrages führen.
  • Das Alter oder die Vermögensverhältnisse beider Ehe- gatten unterscheiden sich erheblich.
  • Teil des Vermögens eines Betroffenen ist ein Unternehmen.
  • Die zukünftigen Ehegatten sind von unterschiedlicher Nationalität. In einem Ehevertrag kann dann festgelegt werden, welches Recht im Falle der Trennung und Scheidung zur Anwendung kommen soll.
  • Beide Ehegatten sind voll berufstätig und es sind keine Kinder vorhanden. In diesen Fällen können Versorgungs- und Zugewinnausgleich oftmals ausgeklammert werden.

Ehevertrag

Was muss ich bei einem Ehevertrag beachten?

Typischerweise werden im Ehevertrag Regelungen zu den Themen Ehegattenunterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Erbrecht, Umgangsrecht und Hausrat getroffen. Umgangsrecht und die Teilung des Hausrats werden allerdings meist erst dann relevant, wenn eine Trennung kurz bevorsteht oder bereits erfolgt ist.

Ehevertrag

Benötigen Sie überhaupt einen Ehevertrag?

Grundsätzlich ist ein Ehevertrag nicht in jedem Fall sinnvoll oder überhaupt vonnöten. Ausschlaggebend sind die Vermögensverhältnisse der Betroffenen im Einzelfall. Wäre durch eine Scheidung zum Beispiel ein Unternehmen aufgrund der finanziellen Auseinandersetzungen von der Zerschlagung bedroht oder unterscheiden sich Vermögens- und Einkommensverhältnisse beider Ehegatten erheblich, kann ein Ehevertrag sinnvoll sein. Durch diesen können Sie z. B. bestimmte Ausgleichsansprüche oder Werte bei der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung im Falle einer Scheidung ausklammern.

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