Unter einem Ehevertrag versteht man einen privatrechtlichen Vertrag zwischen zwei Eheleuten, in dem sie für die Ehe, vor allem aber für den Fall einer eventuellen Scheidung, individuelle Regeln festlegen, die von der gesetzlichen Regelung abweichen.
Dabei wird häufig der Güterstand und somit die Aufteilung des Vermögens nach Auflösung der Ehe, der Ausgleich von Rentenansprüchen sowie Regelungen zum nachehelichen Unterhalt festgelegt.
Ein Ehevertrag ist nach deutschem Recht jedoch nur wirksam, wenn er notariell beurkundet wird, anderenfalls ist der Vertrag formnichtig. Der Vertrag kann vor oder während der Ehe geschlossen werden, in seltenen Fällen aber auch nach rechtskräftiger Scheidung.
Mit einem Ehevertrag werden vor oder nach der Eheschließung die Rechtsfolgen für den Fall der Scheidung geregelt. Inhaltlich werden hier in der Regel Unterhaltsansprüche, eine Abänderung des Güterstandes, sowie Regelungen zum Versorgungsausgleich getroffen. Die Festlegung des Inhaltes ist den Ehegatten überlassen. Sollte allerdings eine bedeutende Ungleichbehandlung der Ehegatten vorliegen, kann das unter Umständen dazu führen, dass diese Regelung oder sogar der ganze Ehevertrag unwirksam ist. Die Beurteilung, ob ein solcher Fall gegeben ist, ist oft sehr schwierig.
In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit. Das bedeutet konkret: Jeder darf einen Vertrag aufsetzen, der sich im Rahmen der deutschen Gesetzgebung bewegt. Genau hier liegt jedoch der Knackpunkt. Gerade das Familienrecht, unter das auch der Ehevertrag fällt, ist ausgesprochen komplex und vielseitig. Viele Ehepartner möchten Klauseln in den Ehevertrag einbringen, die nur bedingt mit dem deutschen Gesetz vereinbar sind. Ein beliebtes Beispiel: Unterhaltszahlungen, die an die Treue des Partners geknüpft werden. Kommt es im Falle einer Scheidung zur Klage, könnte diese Klausel unter die Sittenwidrigkeit fallen und somit für ungültig erklärt werden. Das Problem daran ist, dass im Falle ungültiger Klauseln nicht selten der gesamte Ehevertrag nichtig ist. Daher muss schon beim Erstellen des Ehevertrages darauf geachtet werden, keine sittenwidrigen Klauseln zu verwenden. Ein Fachanwalt für Familienrecht hilft Ihnen dabei, einen rechtssicheren und gültigen Ehevertrag aufzusetzen, in dem keine Klauseln gegen die guten Sitten verstoßen. Übrigens werden unter Umständen auch Eheverträge, die aufgrund einer Nötigung des Ehepartners oder aufgrund einer arglistigen Täuschung unterzeichnet werden, als sittenwidrig eingestuft. Diese Verträge können gem. § 123 BGB angefechtet werden.
Gemäß § 1410 BGB können Eheverträge ausschließlich über einen Notar geschlossen werden. Eigene Vertragsentwürfe können Sie von einem Notar oder Anwalt gegenprüfen lassen. Sollten Sie dagegen auf Nummer sicher gehen wollen, lassen Sie den Vertrag am besten durch einen Anwalt oder Notar aufsetzen.
Ein Ehevertrag bietet sich vor allem an, wenn einer im Gegensatz zum anderen über ein großes Vermögen verfügt oder Unternehmer beziehungsweise Selbstständiger ist. Verdienen beide Geld und haben keinen Kinderwunsch, dann ist ein Ehevertrag unter Umständen ebenfalls sinnvoll.
Die notarielle Beurkundung des Ehevertrages ist unumgänglich, da nur auf diesem Wege Rechtswirksamkeit hergestellt werden kann. Wenn Ehegatten also in Eigenregie einen Ehevertrag aufsetzen, diesen jedoch z. B. aus Kostengründen nicht beurkunden lassen, können sie rechtlich gesehen keine Ansprüche auf Grundlage des Vertrages geltend machen.
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