Obwohl der Ehevertrag sehr viele Vorteile bietet, schließen nur wenige Ehepaare bei der Hochzeit auch einen Ehevertrag ab. Das liegt natürlich nicht zuletzt daran, dass die rechtliche Regelung der eigenen Ehe sehr unromantisch erscheint. Wer sich frisch verliebt zu einer Hochzeit entschließt, möchte schließlich nicht an eine mögliche Scheidung denken. Neben den drei verschiedenen Arten des Ehevertrages (Vorsorgender Ehevertrag, Trennungsvereinbarung und Scheidungsfolgenvereinbarung) gibt es jedoch kaum Alternativen, die eine ähnliche Sicherheit für beide Ehepartner bedeuten würden.
Die Alternative ist daher immer die gesetzliche Regelung. Hat man während der Ehe keinen Ehevertrag abgeschlossen, greifen im Falle einer Scheidung immer die gesetzlichen Vorschriften. Grundsätzlich legt der Gesetzgeber fest: Beide Ehepartner verfügen über ein getrenntes Vermögen. Bei einer Scheidung muss der Ehepartner nicht für die Schulden des anderen Partners haften, außer die Schulden wurden partnerschaftlich aufgenommen oder es existieren gegenseitige Bürgschaften. Finanzielle Aspekte wie Unterhaltszahlungen, Altersvorsorge und mögliches Erbe werden bei der Scheidung entweder durch die Anwälte der Eheleute geregelt oder – falls es nicht zu einer Einigung kommt – vor Gericht verhandelt. Daher kann eine Scheidung ohne Ehevertrag sehr teuer werden.
Unterhalt / Scheidung
Zur AntwortAdoption bezeichnet die Annahme einer Person durch eine andere Person oder durch ein Ehepaar als Kind.
AdoptionUnter einem Ehevertrag versteht man einen privatrechtlichen Vertrag zwischen zwei Eheleuten, ...
EhevertragDas Güterrecht ist die gesetzliche Regelung der vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten und wird in den §§ 1363–1563 BGB geregelt.
Güterrecht / ZugewinnNach §§ 1564 S. 1, 1565 Abs. 1 S. 1 kann eine Ehe auf Antrag eines Ehegatten oder beider Ehegatten geschieden werden, wenn ...
ScheidungDas Sorgerecht umfasst alle Angelegenheiten, die das weitere Leben Ihres Kindes betreffen.
SorgerechtEin Kind hat ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen und jeder Elternteil hat das Recht und die Pflicht zum Umgang mit dem Kind.
UmgangsrechtDer Unterhalt ist dem Grunde nach eine Leistung an einen Bedürftigen (meist in Geld), ...
UnterhaltEin Minderjähriger erhält gemäß § 1773 Abs. 1 BGB einen Vormund, wenn ...
Vormundschaft, Betreuung, PflegschaftDie Kanzlei Gehrlein & Kollegen wurde vor 25 Jahren gegründet.
Von Beginn an war die Spezialisierung ein wichtiges Ziel der Kanzlei.
Heute stehen die 5 Säulen für die Fachgebiete der Gruppe:
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