Gibt es Alternativen zum Ehevertrag?

Ehevertrag

Obwohl der Ehevertrag sehr viele Vorteile bietet, schließen nur wenige Ehepaare bei der Hochzeit auch einen Ehevertrag ab. Das liegt natürlich nicht zuletzt daran, dass die rechtliche Regelung der eigenen Ehe sehr unromantisch erscheint. Wer sich frisch verliebt zu einer Hochzeit entschließt, möchte schließlich nicht an eine mögliche Scheidung denken. Neben den drei verschiedenen Arten des Ehevertrages (Vorsorgender Ehevertrag, Trennungsvereinbarung und Scheidungsfolgenvereinbarung) gibt es jedoch kaum Alternativen, die eine ähnliche Sicherheit für beide Ehepartner bedeuten würden.

Die Alternative ist daher immer die gesetzliche Regelung. Hat man während der Ehe keinen Ehevertrag abgeschlossen, greifen im Falle einer Scheidung immer die gesetzlichen Vorschriften. Grundsätzlich legt der Gesetzgeber fest: Beide Ehepartner verfügen über ein getrenntes Vermögen. Bei einer Scheidung muss der Ehepartner nicht für die Schulden des anderen Partners haften, außer die Schulden wurden partnerschaftlich aufgenommen oder es existieren gegenseitige Bürgschaften. Finanzielle Aspekte wie Unterhaltszahlungen, Altersvorsorge und mögliches Erbe werden bei der Scheidung entweder durch die Anwälte der Eheleute geregelt oder – falls es nicht zu einer Einigung kommt – vor Gericht verhandelt. Daher kann eine Scheidung ohne Ehevertrag sehr teuer werden.

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