Wann gilt ein Kind als angenommen?

Adoption

  1. Ein Volljähriger kann als Kind angenommen werden, wenn die Annahme sittlich gerechtfertigt ist; dies ist insbesondere anzunehmen, wenn zwischen dem Annehmenden und dem Anzunehmenden ein Eltern-Kind-Verhältnis bereits entstanden ist.
  2. Wer nicht verheiratet ist, kann ein Kind nur allein annehmen. Ein Ehepaar kann ein Kind nur gemeinschaftlich annehmen. Ein Ehegatte kann ein Kind seines Ehegatten allein annehmen. Er kann ein Kind auch dann allein annehmen, wenn der andere Ehegatte das Kind nicht annehmen kann, weil er geschäftsunfähig ist oder das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
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Adoption

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Unsere Spezialisierungen

Adoption

Adoption bezeichnet die Annahme einer Person durch eine andere Person oder durch ein Ehepaar als Kind.

Adoption

Ehevertrag

Unter einem Ehevertrag versteht man einen privatrechtlichen Vertrag zwischen zwei Eheleuten, ...

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Güterrecht / Zugewinn

Das Güterrecht ist die gesetzliche Regelung der vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten und wird in den §§ 1363–1563 BGB geregelt.

Güterrecht / Zugewinn

Scheidung

Nach §§ 1564 S. 1, 1565 Abs. 1 S. 1 kann eine Ehe auf Antrag eines Ehegatten oder beider Ehegatten geschieden werden, wenn ...

Scheidung

Sorgerecht

Das Sorgerecht umfasst alle Angelegenheiten, die das weitere Leben Ihres Kindes betreffen.

Sorgerecht

Umgangsrecht

Ein Kind hat ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen und jeder Elternteil hat das Recht und die Pflicht zum Umgang mit dem Kind.

Umgangsrecht

Unterhalt

Der Unterhalt ist dem Grunde nach eine Leistung an einen Bedürftigen (meist in Geld), ...

Unterhalt

Vormundschaft, Betreuung, Pflegschaft

Ein Minderjähriger erhält gemäß § 1773 Abs. 1 BGB einen Vormund, wenn ...

Vormundschaft, Betreuung, Pflegschaft

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