Kann man auch auf Unterhalt verzichten?

Unterhalt

Man kann rechtswirksam nur auf den nachehelichen Unterhalt verzichten, nicht auf den Trennungsunterhalt. Selbst wenn man also in der Vergangenheit auf den Trennungsunterhalt verzichtet hat, ist das rechtlich nicht wirksam. Eine andere Frage ist natürlich, ob man den Unterhalt geltend machen. Man muss keinen Unterhalt fordern. Der Ehepartner muss nur dann Unterhalt zahlen, wenn Unterhalt verlangt wird, sonst nicht. Bevor man Unterhalt verzichtet bzw. den Anspruch nicht geltend macht, sollte man bedenken, dass einem Trennungsunterhalt immerhin bis zum rechtskräftigen Scheidungsurteil zustünde. Auch wenn man auf einen Unterhaltsanspruch verzichten will, sollte man wissen, auf was man verzichtet. Man wäre nicht die/der Erste, der erstaunt ist, über die Höhe der Unterhaltsansprüche. Lassen Sie sich also von einem Anwalt berechnen, was Ihnen zustehen würde.

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