Wenn man heiratet, verpflichtet man sich, füreinander einzustehen. Kommt es zu einer Trennung, ist man zur Zahlung von Trennungsunterhalt verpflichtet. Und das ab dem Zeitpunkt der Trennung, auch wenn Sie noch in der gemeinsamen Wohnung leben.
Der Anspruch richtet sich dabei nach § 1361 BGB und kann nicht rückwirkend gefordert werden. Als Trennungsunterhalt wird die Geldleistung in der Phase bezeichnet, in der die Trennung zwar vollzogen, die Scheidung indes noch nicht abgeschlossen ist.
Jeder der beiden Noch-Ehegatten soll in dieser Zeit nach der Trennung finanziell abgesichert sein.
Nach dem Angehörigenentlastungsgesetz können Kinder nur dann zur Zahlung von Elternunterhalt herangezogen werden, wenn ihr Einkommen mehr als 100.000 Euro im Jahr beträgt.
Zum BeitragDer Ehegattenunterhalt kommt eher bei einer Trennung oder Scheidung zum Tragen, seltener in einer intakten Ehe.
Zum BeitragAdoption bezeichnet die Annahme einer Person durch eine andere Person oder durch ein Ehepaar als Kind.
AdoptionUnter einem Ehevertrag versteht man einen privatrechtlichen Vertrag zwischen zwei Eheleuten, ...
EhevertragDas Güterrecht ist die gesetzliche Regelung der vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten und wird in den §§ 1363–1563 BGB geregelt.
Güterrecht / ZugewinnNach §§ 1564 S. 1, 1565 Abs. 1 S. 1 kann eine Ehe auf Antrag eines Ehegatten oder beider Ehegatten geschieden werden, wenn ...
ScheidungDas Sorgerecht umfasst alle Angelegenheiten, die das weitere Leben Ihres Kindes betreffen.
SorgerechtEin Kind hat ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen und jeder Elternteil hat das Recht und die Pflicht zum Umgang mit dem Kind.
UmgangsrechtDer Unterhalt ist dem Grunde nach eine Leistung an einen Bedürftigen (meist in Geld), ...
UnterhaltEin Minderjähriger erhält gemäß § 1773 Abs. 1 BGB einen Vormund, wenn ...
Vormundschaft, Betreuung, PflegschaftDie Kanzlei Gehrlein & Kollegen wurde vor 25 Jahren gegründet.
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