Welche Vor- und Nachteile hat ein Ehevertrag?

Ehevertrag

Ein Ehevertrag bietet viele Vorteile, allerdings sollten vor der Entscheidung, ob ein Ehevertrag abgeschlossen wird, auch die Nachteile bedacht werden.

VORTEILE:

  • Vorsorge: In friedlichen Zeiten hat man mit einem Ehevertrag die Möglichkeit, für den Scheidungsfall vorzusorgen. Da sich während einer Trennung oft nur schwer ein gemeinsamer Nenner finden lässt, ist der im Vorfeld abgeschlossene Ehevertrag die ideale Lösung.
  • Sicherheit: Wer schon zu Beginn einer Ehe einen Ehevertrag abschließt, kennt die finanziellen Aspekte, die im Falle einer Scheidung zu erwarten sind. Es müssen keine unangenehmen Überraschungen befürchtet werden, da alles rechtssicher abgesprochen wurde.
  • Flexibilität: Im Vergleich zur gesetzlichen Regelung im Falle einer Scheidung bieten die verschiedenen Klauseln im Ehevertrag ein deutlich höheres Maß an Flexibilität. Der Ehevertrag kann individuell auf die Ansprüche der Beziehung abgestimmt werden, sodass beide Partner davon profitieren.
  • Sicherheit beim Erbe: Im Ehevertrag können auch direkt die möglichen Folgen im Falle eines Todesfalls berücksichtigt werden, um dem Ehepartner auch hier die bestmögliche Sicherheit zu garantieren.

NACHTEILE:

  • Kosten: Ein Ehevertrag geht zwangsläufig mit Kosten einher. Definitiv sollte man dabei die notarielle Beurkundung einkalkulieren, die zwingend für die Rechtsgültigkeit des Ehevertrages notwendig ist. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, erstellt den Ehevertrag zudem gemeinsam mit einem Fachanwalt für Familienrecht. Tatsächlich können Eheverträge sehr komplex sein und im Nachhinein böse Überraschungen bereithalten, wenn die Klauseln nicht vollständig verstanden wurden.
  • Komplex: Ein Ehevertrag ist nicht so leicht aufzusetzen, wie es zunächst klingen mag. Tatsächlich lauern insbesondere bei den finanziellen Klauseln viele Fallstricke und Fehler, die sich im Nachhinein als sehr nachteilig für einen der Ehepartner herausstellen könnten. Daher sollte ein Ehevertrag nie im Alleingang durch beide Partner, sondern auch in Rücksprache mit einem Fachanwalt für Familienrecht aufgesetzt werden.

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