Unterhalt

In einem Ehevertrag kann ein nachehelicher Unterhalt ausgeschlossen oder begrenzt werden. Der Trennungsunterhalt und Unterhalt im Alter bzw. bei Krankheit können dagegen nicht wirksam ausgeschlossen werden.

Der Betreuungs- und Kindesunterhalt sind ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben. Stark benachteiligende Regelungen zu Lasten eines Partners können unter Umständen sittenwidrig sein.

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