Wann muss nachehelicher Unterhalt bezahlt werden?

Unterhalt

Nach der Ehescheidung gilt grundsätzlich das Eigenverantwortungsprinzip. Unterhalt muss also nur gezahlt werden, wenn es hierfür einen besonderen Grund gibt und einer der gesetzlich normierten Unterhaltstatbestände eintritt (z. B. Kindesbetreuung, Alter, Krankheit) und, soweit man durch diesen Grund an der Erwirtschaftung eigenen Einkommens gehindert ist. Grundsätzlich gilt die Arbeitspflicht des betreuenden Elternteiles ab dem 3. Lebensjahr des jüngsten Kindes. Das Gesetz kennt folgende Unterhaltstatbestände:

  • Betreuungsunterhalt
  • Unterhalt wegen Alters
  • Unterhalt wegen Krankheit
  • Erwerbslosenunterhalt
  • Aufstockungsunterhalt
  • Wegfall einer nicht nachhaltig gesicherten Erwerbstätigkeit
  • Ausbildungsunterhalt
  • Billigkeitsunterhalt Anhand des Einzelfalls ist zu prüfen, ob für einen Ehegatten eine der Unterhaltstatbestände vorliegt oder ob der Unterhaltsberechtigte in der Lage ist seinen Lebensbedarf selbst zu finanzieren.

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