Dabei handelt es sich um eine vertragliche Vereinbarung der Ehegatten, mit der sie die Folgen des Scheidungsverfahrens einvernehmlich regeln, wenn Sie nicht bereits Regelungen in einem Ehevertrag getroffen haben. Diese Vereinbarungen beinhalten zumeist Regelungen zu den Unterhaltsansprüchen, der Durchführung eines etwaigen Zugewinnausgleichs, den Versorgungsausgleich, der Nutzung der ehelichen Wohnung, der Aufteilung des Hausrates und der so genannten Vermögensauseinandersetzung. Die Vermögensauseinandersetzung dient dazu, im gemeinsamen Eigentum stehende Gegenstände, zum Beispiel eine Immobilie, einem der beiden Ehegatten zu Alleineigentum zu übertragen. Häufig wird für diese Übertragung im Gegenzug eine Zahlungsverpflichtung und/oder die Verpflichtung zur alleinigen Übernahme von gemeinschaftlichen Schulden vereinbart.
Unterhalt
Zur AntwortEhevertrag / Zugewinn / Unterhalt / Scheidung
Zur AntwortAdoption bezeichnet die Annahme einer Person durch eine andere Person oder durch ein Ehepaar als Kind.
AdoptionUnter einem Ehevertrag versteht man einen privatrechtlichen Vertrag zwischen zwei Eheleuten, ...
EhevertragDas Güterrecht ist die gesetzliche Regelung der vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten und wird in den §§ 1363–1563 BGB geregelt.
Güterrecht / ZugewinnNach §§ 1564 S. 1, 1565 Abs. 1 S. 1 kann eine Ehe auf Antrag eines Ehegatten oder beider Ehegatten geschieden werden, wenn ...
ScheidungDas Sorgerecht umfasst alle Angelegenheiten, die das weitere Leben Ihres Kindes betreffen.
SorgerechtEin Kind hat ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen und jeder Elternteil hat das Recht und die Pflicht zum Umgang mit dem Kind.
UmgangsrechtDer Unterhalt ist dem Grunde nach eine Leistung an einen Bedürftigen (meist in Geld), ...
UnterhaltEin Minderjähriger erhält gemäß § 1773 Abs. 1 BGB einen Vormund, wenn ...
Vormundschaft, Betreuung, PflegschaftDie Kanzlei Gehrlein & Kollegen wurde vor 25 Jahren gegründet.
Von Beginn an war die Spezialisierung ein wichtiges Ziel der Kanzlei.
Heute stehen die 5 Säulen für die Fachgebiete der Gruppe:
Rechtsberatung
Steuerberatung
Unternehmensberatung
IT Consulting
M & A Consulting
Seit über 25 Jahren bieten wir unseren Mandanten schnelle, umfassende und zuverlässige Beratung bei fast allen Rechtsfragen.
Der Erfolg kommt nicht von allein – treue Mandanten und unsere kompetenten und engagierte Mitarbeiter sind das Fundament unserer Erfolgsstory. Und das erfüllt uns mit Dankbarkeit!
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