Bis wann können Sie einen Ehevertrag abschließen?

Ehevertrag

Empfehlenswert ist der Abschluss eines Ehevertrages noch vor der Eheschließung, um für den gesamten Ehezeitraum dieselben Regelungen zugrunde zu legen. Sie können einen Ehevertrag aber auch erst nach der Trauung im Laufe der Ehe bis theoretisch kurz vor der Scheidung aufsetzen. In letzterem Falle wird jedoch eher auf eine sogenannte Scheidungsfolgevereinbarung zurückgegriffen. Zu beachten ist bei einem späteren Abschluss eines Ehevertrages jedoch, dass die hierin getroffenen Vereinbarungen nicht rückwirkend auf den Tag des Eheschlusses zurückdatieren, sondern erst ab Wirksamwerdung des Vertrages greifen. Vereinbaren Sie also zum Beispiel erst nach 15 Jahren Ehe in einer Zugewinngemeinschaft die Gütertrennung, kann sich dennoch ein Anspruch auf Zugewinnausgleich für die ersten 15 Ehejahre ergeben.

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