Nach einer Scheidung müssen die Ex-Partner ihre Rentenanwartschaften aufteilen: Das nennt sich Versorgungsausgleich. Die Rentenanwartschaften sind bei den Ehegatten in der Regel unterschiedlich hoch. Oft hat derjenige eine geringere Anwartschaft, der wegen der Kindererziehung eine gewisse Zeit nicht oder nur Teilzeit gearbeitet hat. Unterschiedlich hohe Anwartschaften entstehen auch, wenn einer von beiden längere Zeit arbeitslos war oder wenn einer im öffentlichen Dienst beschäftigt ist. Durch den Versorgungsausgleich werden diese Unterschiede ausgeglichen.
Die rechtliche Grundlage bildet das Versorgungsausgleichsgesetz. Die Grundidee ist einfach: Jede Rentenanwartschaft, die während der Ehe entstanden ist, wird halbiert und beiden Partnern jeweils zu 50 Prozent gutgeschrieben.
Beispiel:
Partner A besitzt zum Zeitpunkt der Heirat eine gesetzliche Rentenanwartschaft in Höhe von monatlich 150 Euro. Zum Zeitpunkt der Scheidung ist der Anspruch auf künftige Rente auf 650 Euro pro Monat gestiegen. Zusätzlich hat er während der Ehe eine Zusatzversorgung abgeschlossen, die einen Stand von 60 Euro hat.
Partnerin B hat zum Zeitpunkt der Hochzeit einen Anspruch auf Beamtenversorgung in Höhe von monatlich 200 Euro, zum Zeitpunkt der Scheidung beläuft sich der Anspruch auf 900 Euro. Sie hat zusätzlich noch eine Riester-Versicherung während der Ehe abgeschlossen, die bei der Scheidung einen Anspruch von monatlich 160 Euro hat.
Partner A bekommt diese Anwartschaften: 350 Euro (Beamtenversorgung) + 80 Euro (Riester-Vertrag).
Partnerin B bekommt diese Anwartschaften: 250 Euro (gesetzliche Rente) + 30 Euro (Zusatzversorgung).
Wohnen die Partner weiterhin zusammen muss das Leben eigenständig gestaltet werden und man muss strikt getrennt leben.
Zum BeitragEhebedingte Zuwendungen sind vermögenswerte Leistungen, die ein Ehepartner dem anderen zur Verwirklichung oder Ausgestaltung, Erhaltung oder Sicherung der ehelichen Lebensgemeinschaft zukommen lässt.
Zum BeitragEine einvernehmliche Scheidung ist kostengünstiger und weniger zeitaufwendig als eine strittige Scheidung.
Zum BeitragIn der Zeit zwischen Trennung und rechtskräftiger Scheidung gibt es meist Trennungsunterhalt für den Ehegatten, der weniger verdient.
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Zum BeitragDas deutsche BGB kennt verschiedene Güterrechtsformen, und zwar den gesetzlichen Güterstand und die vertraglichen Güterstände.
Zum BeitragAuch wenn das Vermögen der Ehegatten bei den Güterständen der Gütertrennung und der Zugewinngemeinschaft getrennt ist, schließt das nicht aus, dass die Ehegatten Miteigentum begründet haben.
Zum BeitragAdoption bezeichnet die Annahme einer Person durch eine andere Person oder durch ein Ehepaar als Kind.
AdoptionUnter einem Ehevertrag versteht man einen privatrechtlichen Vertrag zwischen zwei Eheleuten, ...
EhevertragDas Güterrecht ist die gesetzliche Regelung der vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten und wird in den §§ 1363–1563 BGB geregelt.
Güterrecht / ZugewinnNach §§ 1564 S. 1, 1565 Abs. 1 S. 1 kann eine Ehe auf Antrag eines Ehegatten oder beider Ehegatten geschieden werden, wenn ...
ScheidungDas Sorgerecht umfasst alle Angelegenheiten, die das weitere Leben Ihres Kindes betreffen.
SorgerechtEin Kind hat ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen und jeder Elternteil hat das Recht und die Pflicht zum Umgang mit dem Kind.
UmgangsrechtDer Unterhalt ist dem Grunde nach eine Leistung an einen Bedürftigen (meist in Geld), ...
UnterhaltEin Minderjähriger erhält gemäß § 1773 Abs. 1 BGB einen Vormund, wenn ...
Vormundschaft, Betreuung, PflegschaftDie Kanzlei Gehrlein & Kollegen wurde vor 25 Jahren gegründet.
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