Bei der Vermögenssorge müssen Eltern für das Vermögen, z.B. Grundbesitz oder Wertpapiere, des Kindes sorgen, d.h: das Geld des Kindes erhalten oder bestenfalls vermehren. Bestimmte Rechtsgeschäfte müssen vom Familiengericht genehmigt werden, insbesondere wenn diese das Kind über die Volljährigkeit hinaus finanziell verpflichten würden.
Bei Erbschaften oder Schenkungen müssen die Eltern sich an ggf. bestehende Anordnungen der Erblasser bzw. Schenker halten. Die Eltern dürfen keine Schenkungen aus dem Vermögen des Kindes vornehmen.
Bei der Personensorge geht es insbesondere um die Pflicht der Eltern, zum Wohl ihres Kindes zu handeln.
Zum BeitragDas Sorgerecht umfasst auch die Gesundheitsfürsorge für das Kind. Der Aufgabenkreis der Gesundheitssorge umfasst alle Bereiche der Medizin.
Zum BeitragDas Aufenthaltsbestimmungsrecht ergibt sich aus § 1631 BGB und ist Teil des Sorgerechts.
Zum BeitragNach § 1629 BGB sind die Eltern die gesetzlichen Vertreter ihres Kindes.
Zum BeitragAdoption bezeichnet die Annahme einer Person durch eine andere Person oder durch ein Ehepaar als Kind.
AdoptionUnter einem Ehevertrag versteht man einen privatrechtlichen Vertrag zwischen zwei Eheleuten, ...
EhevertragDas Güterrecht ist die gesetzliche Regelung der vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten und wird in den §§ 1363–1563 BGB geregelt.
Güterrecht / ZugewinnNach §§ 1564 S. 1, 1565 Abs. 1 S. 1 kann eine Ehe auf Antrag eines Ehegatten oder beider Ehegatten geschieden werden, wenn ...
ScheidungDas Sorgerecht umfasst alle Angelegenheiten, die das weitere Leben Ihres Kindes betreffen.
SorgerechtEin Kind hat ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen und jeder Elternteil hat das Recht und die Pflicht zum Umgang mit dem Kind.
UmgangsrechtDer Unterhalt ist dem Grunde nach eine Leistung an einen Bedürftigen (meist in Geld), ...
UnterhaltEin Minderjähriger erhält gemäß § 1773 Abs. 1 BGB einen Vormund, wenn ...
Vormundschaft, Betreuung, PflegschaftDie Kanzlei Gehrlein & Kollegen wurde vor 25 Jahren gegründet.
Von Beginn an war die Spezialisierung ein wichtiges Ziel der Kanzlei.
Heute stehen die 5 Säulen für die Fachgebiete der Gruppe:
Rechtsberatung
Steuerberatung
Unternehmensberatung
IT Consulting
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Seit über 25 Jahren bieten wir unseren Mandanten schnelle, umfassende und zuverlässige Beratung bei fast allen Rechtsfragen.
Der Erfolg kommt nicht von allein – treue Mandanten und unsere kompetenten und engagierte Mitarbeiter sind das Fundament unserer Erfolgsstory. Und das erfüllt uns mit Dankbarkeit!
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