Das Sorgerecht umfasst auch die Gesundheitsfürsorge für das Kind. Der Aufgabenkreis der Gesundheitssorge umfasst alle Bereiche der Medizin. Daher müssen alle medizinischen Entscheidungen von den Sorgeberechtigten des Kindes getroffen werden.
Bei gemeinsamen Sorgerecht der Eltern sind daher auch medizinische Entscheidungen von den Sorgeberechtigten gemeinsam zu treffen. Lebt das Kind aber bei einem der beiden Sorgeberechtigten allein, kommt es auf den Umfang der medizinischen Entscheidung an, ob diese Entscheidung durch den Sorgeberechtigten, bei dem das Kind lebt, allein getroffen werden kann oder von beiden Sorgeberechtigten gemeinsam getroffen werden muss.
Bei der Personensorge geht es insbesondere um die Pflicht der Eltern, zum Wohl ihres Kindes zu handeln.
Zum BeitragDas Aufenthaltsbestimmungsrecht ergibt sich aus § 1631 BGB und ist Teil des Sorgerechts.
Zum BeitragNach § 1629 BGB sind die Eltern die gesetzlichen Vertreter ihres Kindes.
Zum BeitragBei der Vermögenssorge müssen Eltern für das Vermögen, z.B. Grundbesitz oder Wertpapiere, des Kindes sorgen, d.h:
Zum BeitragAdoption bezeichnet die Annahme einer Person durch eine andere Person oder durch ein Ehepaar als Kind.
AdoptionUnter einem Ehevertrag versteht man einen privatrechtlichen Vertrag zwischen zwei Eheleuten, ...
EhevertragDas Güterrecht ist die gesetzliche Regelung der vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten und wird in den §§ 1363–1563 BGB geregelt.
Güterrecht / ZugewinnNach §§ 1564 S. 1, 1565 Abs. 1 S. 1 kann eine Ehe auf Antrag eines Ehegatten oder beider Ehegatten geschieden werden, wenn ...
ScheidungDas Sorgerecht umfasst alle Angelegenheiten, die das weitere Leben Ihres Kindes betreffen.
SorgerechtEin Kind hat ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen und jeder Elternteil hat das Recht und die Pflicht zum Umgang mit dem Kind.
UmgangsrechtDer Unterhalt ist dem Grunde nach eine Leistung an einen Bedürftigen (meist in Geld), ...
UnterhaltEin Minderjähriger erhält gemäß § 1773 Abs. 1 BGB einen Vormund, wenn ...
Vormundschaft, Betreuung, PflegschaftDie Kanzlei Gehrlein & Kollegen wurde vor 25 Jahren gegründet.
Von Beginn an war die Spezialisierung ein wichtiges Ziel der Kanzlei.
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