Wo werden Adoptionen eingetragen?

Adoption

Nach Abschluss des Adoptionsverfahrens durch das Familiengericht wird das Geburtenregister durch das zuständige Standesamt ergänzt. Dieses enthält schließlich die Daten der leiblichen sowie der Adoptiveltern. In der Geburtsurkunde werden jedoch nur die Adoptiveltern genannt. Sollte es sich um eine Auslandsadoption handeln, bleibt die ausländische Geburtsurkunde zwar erhalten, ihr könnte jedoch zusätzlich eine Beurkundung im Geburtenregister in Deutschland beantragen. Das gilt, wenn das Kind durch die Adoption die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt hat.

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Adoption bezeichnet die Annahme einer Person durch eine andere Person oder durch ein Ehepaar als Kind.

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Unter einem Ehevertrag versteht man einen privatrechtlichen Vertrag zwischen zwei Eheleuten, ...

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Das Güterrecht ist die gesetzliche Regelung der vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten und wird in den §§ 1363–1563 BGB geregelt.

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Der Unterhalt ist dem Grunde nach eine Leistung an einen Bedürftigen (meist in Geld), ...

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Vormundschaft, Betreuung, Pflegschaft

Ein Minderjähriger erhält gemäß § 1773 Abs. 1 BGB einen Vormund, wenn ...

Vormundschaft, Betreuung, Pflegschaft

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