Wie erfolgt die Regelung des Umgangsrechts mit einem Kind?

Umgang / Sorgerecht

Das Umgangsrecht regelt den Kontakt zwischen dem Kind und dem Elternteil, bei dem das Kind nicht gewöhnlich lebt. Der Umgang ist zu fördern. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt ist dazu verpflichtet, den Umgang zwischen dem anderen Elternteil und dem Kind zu unterstützen und zu fördern. Sollte keine ausreichende Unterstützung erfolgen, kann dieser als erziehungsunfähig des betreuenden Elternteils ausgelegt werden. Umgang ist individuell auf ein Kind abzustimmen. Das Umgangsrecht kann in stundenweise, tageweise Kontakte, Übernachtungen und Ferienregelung erfolgen. Der Umgang ist vom Kindeswillen, dessen Alter, Entwicklungs- und Gesundheitszustand abhängig. Beratung und Vermittlung sind Gerichtsverfahren vorzuziehen Soweit keine Einigung der Eltern möglich ist, haben Sie die Möglichkeit, unter Vermittlung von örtlichen Beratungsstellen eine Lösung zu suchen. Adressen für Beratungsstellen erhält man bei der örtlichen Verwaltung. Führt auch diese Vermittlung nicht zum Erfolg, kann gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden, in dessen Rahmen ein weiterer Vermittlungsversuch zwischen den Eltern erfolgt. Ist auch dort keine Einigung möglich, liegt das Gericht den Umgang fest.

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