Das Umgangsrecht regelt den Kontakt zwischen dem Kind und dem Elternteil, bei dem das Kind nicht gewöhnlich lebt. Der Umgang ist zu fördern. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt ist dazu verpflichtet, den Umgang zwischen dem anderen Elternteil und dem Kind zu unterstützen und zu fördern. Sollte keine ausreichende Unterstützung erfolgen, kann dieser als erziehungsunfähig des betreuenden Elternteils ausgelegt werden. Umgang ist individuell auf ein Kind abzustimmen. Das Umgangsrecht kann in stundenweise, tageweise Kontakte, Übernachtungen und Ferienregelung erfolgen. Der Umgang ist vom Kindeswillen, dessen Alter, Entwicklungs- und Gesundheitszustand abhängig. Beratung und Vermittlung sind Gerichtsverfahren vorzuziehen Soweit keine Einigung der Eltern möglich ist, haben Sie die Möglichkeit, unter Vermittlung von örtlichen Beratungsstellen eine Lösung zu suchen. Adressen für Beratungsstellen erhält man bei der örtlichen Verwaltung. Führt auch diese Vermittlung nicht zum Erfolg, kann gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden, in dessen Rahmen ein weiterer Vermittlungsversuch zwischen den Eltern erfolgt. Ist auch dort keine Einigung möglich, liegt das Gericht den Umgang fest.
Scheidung / Verfahrenskostenhilfe
Zur AntwortUnterhalt / Unterhaltsverpflichtung
Zur AntwortAdoption bezeichnet die Annahme einer Person durch eine andere Person oder durch ein Ehepaar als Kind.
AdoptionUnter einem Ehevertrag versteht man einen privatrechtlichen Vertrag zwischen zwei Eheleuten, ...
EhevertragDas Güterrecht ist die gesetzliche Regelung der vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten und wird in den §§ 1363–1563 BGB geregelt.
Güterrecht / ZugewinnNach §§ 1564 S. 1, 1565 Abs. 1 S. 1 kann eine Ehe auf Antrag eines Ehegatten oder beider Ehegatten geschieden werden, wenn ...
ScheidungDas Sorgerecht umfasst alle Angelegenheiten, die das weitere Leben Ihres Kindes betreffen.
SorgerechtEin Kind hat ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen und jeder Elternteil hat das Recht und die Pflicht zum Umgang mit dem Kind.
UmgangsrechtDer Unterhalt ist dem Grunde nach eine Leistung an einen Bedürftigen (meist in Geld), ...
UnterhaltEin Minderjähriger erhält gemäß § 1773 Abs. 1 BGB einen Vormund, wenn ...
Vormundschaft, Betreuung, PflegschaftDie Kanzlei Gehrlein & Kollegen wurde vor 25 Jahren gegründet.
Von Beginn an war die Spezialisierung ein wichtiges Ziel der Kanzlei.
Heute stehen die 5 Säulen für die Fachgebiete der Gruppe:
Rechtsberatung
Steuerberatung
Unternehmensberatung
IT Consulting
M & A Consulting
Seit über 25 Jahren bieten wir unseren Mandanten schnelle, umfassende und zuverlässige Beratung bei fast allen Rechtsfragen.
Der Erfolg kommt nicht von allein – treue Mandanten und unsere kompetenten und engagierte Mitarbeiter sind das Fundament unserer Erfolgsstory. Und das erfüllt uns mit Dankbarkeit!
Wir setzen uns mit Leidenschaft und Herzblut für Sie ein und holen das bestmögliche heraus!
Im Familienrecht steht Ihnen folgender Rechtsanwalt zur Verfügung:
Wir sind für Sie da
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