Wie bekommt man das gemeinsame Sorgerecht?

Sorgerecht

Wenn Sie nicht miteinander verheiratet sind und bisher keine Sorgeerklärungen abgeben haben, dann hat die Mutter das elterliche Sorgerecht allein. Wenn Sie dennoch gemeinsam für Ihr Kind sorgen möchten, müssen Sie erklären, dass Sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen. Diese sogenannten Sorgeerklärungen müssen öffentlich beurkundet werden, zum Beispiel beim Jugendamt oder bei einem Notar. Sie kann auch schon vor der Geburt abgegeben werden.

Seit 2013 können Väter das gemeinsame Sorgerecht auch ohne die Zustimmung der Mutter erhalten. Sie können beim Familiengericht die Übertragung der gemeinsamen Sorge beantragen. Das Gericht bewilligt diesen Antrag, wenn die Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge dem Kindeswohl nicht widerspricht. Dies wird vermutet, sofern entgegenstehende Gründe innerhalb einer vom Familiengericht bestimmten Frist weder von der Mutter vorgetragen noch sonst ersichtlich sind. In diesem Fall entscheidet das Familiengericht in einem vereinfachten Verfahren ohne Anhörung des Jugendamtes und persönliche Anhörung der Kindeseltern.


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