Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Unterhalt / Kindergeld

Das Kindergeld wird immer nur an einen Elternteil gezahlt und zwar an den, bei dem sich das Kind ständig aufhält. Im Grunde genommen haben aber beide Elternteile Anspruch jeweils auf die Hälfte des Kindergeldes. Um diese Aufteilung herbeizuführen, wird der hälftige Anteil des Kindergeldes des Unterhaltsverpflichteten Elternteils von dem sich aus der Düsseldorfer Tabelle ergebenden Unterhaltsbetrag abgezogen. Es besteht dann nur eine Zahlungsverpflichtung in Höhe der Differenz.

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Unsere Spezialisierungen

Adoption

Adoption bezeichnet die Annahme einer Person durch eine andere Person oder durch ein Ehepaar als Kind.

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Ehevertrag

Unter einem Ehevertrag versteht man einen privatrechtlichen Vertrag zwischen zwei Eheleuten, ...

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Güterrecht / Zugewinn

Das Güterrecht ist die gesetzliche Regelung der vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten und wird in den §§ 1363–1563 BGB geregelt.

Güterrecht / Zugewinn

Scheidung

Nach §§ 1564 S. 1, 1565 Abs. 1 S. 1 kann eine Ehe auf Antrag eines Ehegatten oder beider Ehegatten geschieden werden, wenn ...

Scheidung

Sorgerecht

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Umgangsrecht

Ein Kind hat ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen und jeder Elternteil hat das Recht und die Pflicht zum Umgang mit dem Kind.

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Unterhalt

Der Unterhalt ist dem Grunde nach eine Leistung an einen Bedürftigen (meist in Geld), ...

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Vormundschaft, Betreuung, Pflegschaft

Ein Minderjähriger erhält gemäß § 1773 Abs. 1 BGB einen Vormund, wenn ...

Vormundschaft, Betreuung, Pflegschaft

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