Welche Inhalte können in einem Ehevertrag geregelt werden?

Ehevertrag / Zugewinn / Unterhalt / Scheidung

Ein Ehevertrag bietet aufgrund seiner zahlreichen Möglichkeiten ein hohes Maß an Flexibilität. Sehr viele Bestandteile der Beziehung können im Ehevertrag beschlossen und festgehalten werden. Häufig dreht es sich jedoch primär um die finanziellen Aspekte der Beziehung, die im Ehevertrag geregelt sind:

  • Unterhaltszahlungen für den Partner und/oder die Kinder im Falle einer Trennung oder Scheidung
  • Zahlungen bezüglich der Altersvorsorge, wenn einer der Ehepartner aufgrund Kindererziehung, Haushalt oder anderer Faktoren nicht eigenständig für die Rente vorsorgen konnte
  • Auch in das Erbrecht lässt sich mit dem Ehevertrag eingreifen, indem schon hier geregelt wird, wer besondere Wertgegenstände – oder auch ganze Unternehmen – erben wird
  • Einer der wichtigsten Faktoren im Ehevertrag ist jedoch die Gütertrennung, die hier anders als vom Gesetzgeber vorgesehen geregelt werden kann – zum Beispiel gänzlich ohne Zugewinnausgleich oder durch das Beschließen einer Gütergemeinschaft


Über die finanziellen Aspekte hinaus, die im Falle von Uneinigkeit auch gerichtlich eingeklagt werden können, lassen sich aber auch viele private Vorstellungen für die Ehe im Ehevertrag verewigen. Hier bieten sich zum Beispiel generelle Klauseln zum Kinderwunsch, zur Treue der Ehepartner oder zu regelmäßigen, gemeinsamen Aktivitäten an. Allerdings lassen sich private Klauseln im Ehevertrag rechtlich nicht einklagen und stellen lediglich eine Form der Zusicherung für die Ehepartner dar.

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