Was kostet ein Ehevertrag?

Ehevertrag

Ein Ehevertrag ist nie kostenlos, denn er muss zwangsläufig von einem Notar beurkundet werden. Die Kosten dafür sind gekoppelt an das Gerichts- und Notarkostengesetz, in dem die Gebührensätze der Notare festgelegt wurden. Dennoch schwanken die Kosten für einen Ehevertrag stark, denn dabei spielt immer auch der Geschäftswert des Ehevertrages eine Rolle. Der Geschäftswert bemisst sich am Gesamtvermögen beider Ehepartner, abzüglich aller vorhandenen Schulden. Das Reinvermögen, das durch diese Rechnung ermittelt wird, ist der Geschäftswert, auf dem der Ehevertrag beruht. Je nach Geschäftswert darf der Notar daher unterschiedlich hohe Gebühren verlangen. Dabei handelt es sich stets um die reinen Nettokosten – Umsatzsteuer und Kosten für eventuelle Auslagen müssen also noch hinzukalkuliert werden.

Anhand einer ähnlichen Gebührentabelle orientieren sich auch die Kosten für einen Anwalt, falls der Ehevertrag rechtssicher durch die anwaltliche Unterstützung aufgesetzt werden soll. In diesem Fall ergeben sich auch hier Kosten, die abhängig von der Höhe des Gesamtvermögens beider Ehepartner sind.

Die exakten Kosten für einen Ehevertrag hängen von vielen Faktoren ab. Neben dem Gesamtvermögen beider Ehepartner abzüglich aller vorhandenen Schulden spielt dabei auch der vom Notar oder Anwalt genutzte Gebührenfaktor eine wichtige Rolle.



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