Ein Unterhaltstitel ist eine Urkunde, in der der verpflichtete Elternteil schriftlich anerkennt, in welcher Höhe er verpflichtet ist Unterhalt zu zahlen. Der Unterhaltsberechtigte hat einen Anspruch darauf, dass der zu zahlende Unterhalt tituliert wird. Dieses schriftliche Anerkenntnis kann in notarieller Form oder in Form einer Jugendamtsurkunde erfolgen. Auch jedes Urteil zum Unterhalt ist ein Vollstreckungstitel. Ein Titel ist Grundlage für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Aufgrund eines Unterhaltstitels hat der Unterhaltsberechtigte die Möglichkeit seinen Zahlungsanspruch gegenüber dem zur Zahlung verpflichteten Elternteil im Wege der Zwangsvollstreckung durchzusetzen, wenn dieser seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt. Die Zwangsvollstreckung wird zumeist in der Weise durchgeführt, dass ein Gerichtsvollzieher den Geldbetrag eintreibt oder das Gehalt des Unterhaltsverpflichteten bei dessen Arbeitgeber gepfändet wird.
Unterhalt / Scheidung
Zur AntwortAdoption bezeichnet die Annahme einer Person durch eine andere Person oder durch ein Ehepaar als Kind.
AdoptionUnter einem Ehevertrag versteht man einen privatrechtlichen Vertrag zwischen zwei Eheleuten, ...
EhevertragDas Güterrecht ist die gesetzliche Regelung der vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten und wird in den §§ 1363–1563 BGB geregelt.
Güterrecht / ZugewinnNach §§ 1564 S. 1, 1565 Abs. 1 S. 1 kann eine Ehe auf Antrag eines Ehegatten oder beider Ehegatten geschieden werden, wenn ...
ScheidungDas Sorgerecht umfasst alle Angelegenheiten, die das weitere Leben Ihres Kindes betreffen.
SorgerechtEin Kind hat ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen und jeder Elternteil hat das Recht und die Pflicht zum Umgang mit dem Kind.
UmgangsrechtDer Unterhalt ist dem Grunde nach eine Leistung an einen Bedürftigen (meist in Geld), ...
UnterhaltEin Minderjähriger erhält gemäß § 1773 Abs. 1 BGB einen Vormund, wenn ...
Vormundschaft, Betreuung, PflegschaftDie Kanzlei Gehrlein & Kollegen wurde vor 25 Jahren gegründet.
Von Beginn an war die Spezialisierung ein wichtiges Ziel der Kanzlei.
Heute stehen die 5 Säulen für die Fachgebiete der Gruppe:
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