Wann entfällt der Unterhaltsanspruch eines Ehegatten im Übrigen?

Unterhalt

Zur Beantwortung dieser Frage müssen alle Umstände des Einzelfalls geprüft werden. Grob lässt sich folgendes sagen: Ein Unterhaltsanspruch entfällt, wenn der Ehegatten seinen Lebensbedarf aus eigenen Einkünften vollständig decken kann. Er kann auch entfallen, wenn es für den Unterhaltsverpflichteten unbillig wäre, weiter Unterhalt zahlen zu müssen. Zudem entfällt der Anspruch, wenn der Unterhaltsberechtigte wieder heiratet. Kann auch sein, dass ein Unterhaltsanspruch sich zunächst nur vermindert, im Übrigen aber fortbesteht oder erst später gänzlich entfällt. In manchen Fällen kann der Anspruch aber auch bis zum Eintritt in die Rente fortbestehen.

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