Schulden beim Ehevertrag, was nun?

Ehevertrag / Zugewinngemeinschaft

Hat einer der beiden Partner Schulden, ist der Abschluss einer solchen Vereinbarung nicht zwangsläufig nötig. Leben die Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, so haften sie nicht für die jeweiligen Lasten ihres Partners, bei denen er als Alleinschuldner auftritt. Auch das Vermögen des einen geht nicht automatisch in das Eigentum des anderen über. Faktisch handelt es sich bei der Zugewinngemeinschaft mithin um eine Ausprägung der Gütertrennung.

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