Zwar steigt die Zahl der Eheschließungen seit dem Jahr 2000 wieder an, doch immer öfter leben Paare in „wilder Ehe“ zusammen und verzichten auf den Trauschein. Das Problem: Gesetzliche Regelungen für die Auseinandersetzung gibt es in der Form nur für Eheauflösungen. Um für den Fall der Trennung dennoch vorzusorgen, können Betroffene ggf. auf einen sogenannten Partnerschaftsvertrag zurückgreifen. In diesem können ebenfalls umfassende Vereinbarungen für den Trennungsfall getroffen sowie die bestehende Partnerschaft gestaltet werden.
Unterhalt / Scheidung
Zur AntwortAdoption bezeichnet die Annahme einer Person durch eine andere Person oder durch ein Ehepaar als Kind.
AdoptionUnter einem Ehevertrag versteht man einen privatrechtlichen Vertrag zwischen zwei Eheleuten, ...
EhevertragDas Güterrecht ist die gesetzliche Regelung der vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten und wird in den §§ 1363–1563 BGB geregelt.
Güterrecht / ZugewinnNach §§ 1564 S. 1, 1565 Abs. 1 S. 1 kann eine Ehe auf Antrag eines Ehegatten oder beider Ehegatten geschieden werden, wenn ...
ScheidungDas Sorgerecht umfasst alle Angelegenheiten, die das weitere Leben Ihres Kindes betreffen.
SorgerechtEin Kind hat ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen und jeder Elternteil hat das Recht und die Pflicht zum Umgang mit dem Kind.
UmgangsrechtDer Unterhalt ist dem Grunde nach eine Leistung an einen Bedürftigen (meist in Geld), ...
UnterhaltEin Minderjähriger erhält gemäß § 1773 Abs. 1 BGB einen Vormund, wenn ...
Vormundschaft, Betreuung, PflegschaftDie Kanzlei Gehrlein & Kollegen wurde vor 25 Jahren gegründet.
Von Beginn an war die Spezialisierung ein wichtiges Ziel der Kanzlei.
Heute stehen die 5 Säulen für die Fachgebiete der Gruppe:
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Der Erfolg kommt nicht von allein – treue Mandanten und unsere kompetenten und engagierte Mitarbeiter sind das Fundament unserer Erfolgsstory. Und das erfüllt uns mit Dankbarkeit!
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