Kann man sich selbst adoptieren?

Adoption

Neben der Einwilligung der Eltern ist die Einwilligung des Kindes erforderlich. Ein Kind über 14 Jahre muss selbst in die Adoption einwilligen. Der gesetzliche Vertreter muss dieser Einwilligung zustimmen. Für ein Kind unter 14 Jahren kann nur der gesetzliche Vertreter einwilligen.

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Weitere FAQ's

Kann man eine Adoption wieder rückgängig machen?

Adoption

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Muss der Freund das eigene Kind adoptieren, wenn wir nach der Geburt des Kindes heiraten?

Adoption

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Brauchen Sie einen Anwalt für einen Ehevertrag?

Ehevertrag

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Kann man sich aussuchen wen man adoptiert?

Adoption

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Was regelt die Düsseldorfer Tabelle?

Unterhalt

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Welche Vorteile hat eine Adoption?

Adoption

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Wird bei der Scheidung alles geregelt?

Scheidung

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Ist eine Single-Adoption möglich?

Adoption

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Für wen lohnt sich ein Ehevertrag?

Ehevertrag

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Unsere Spezialisierungen

Adoption

Adoption bezeichnet die Annahme einer Person durch eine andere Person oder durch ein Ehepaar als Kind.

Adoption

Ehevertrag

Unter einem Ehevertrag versteht man einen privatrechtlichen Vertrag zwischen zwei Eheleuten, ...

Ehevertrag

Güterrecht / Zugewinn

Das Güterrecht ist die gesetzliche Regelung der vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten und wird in den §§ 1363–1563 BGB geregelt.

Güterrecht / Zugewinn

Scheidung

Nach §§ 1564 S. 1, 1565 Abs. 1 S. 1 kann eine Ehe auf Antrag eines Ehegatten oder beider Ehegatten geschieden werden, wenn ...

Scheidung

Sorgerecht

Das Sorgerecht umfasst alle Angelegenheiten, die das weitere Leben Ihres Kindes betreffen.

Sorgerecht

Umgangsrecht

Ein Kind hat ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen und jeder Elternteil hat das Recht und die Pflicht zum Umgang mit dem Kind.

Umgangsrecht

Unterhalt

Der Unterhalt ist dem Grunde nach eine Leistung an einen Bedürftigen (meist in Geld), ...

Unterhalt

Vormundschaft, Betreuung, Pflegschaft

Ein Minderjähriger erhält gemäß § 1773 Abs. 1 BGB einen Vormund, wenn ...

Vormundschaft, Betreuung, Pflegschaft

Über uns

Die Kanzlei Gehrlein & Kollegen wurde vor 25 Jahren gegründet.
Von Beginn an war die Spezialisierung ein wichtiges Ziel der Kanzlei.
Heute stehen die 5 Säulen für die Fachgebiete der Gruppe:

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Erfahrung

Seit über 25 Jahren bieten wir  unseren Mandanten schnelle, umfassende und zuverlässige Beratung bei fast allen Rechtsfragen.

Erfolg

Der Erfolg kommt nicht von allein – treue Mandanten und unsere kompetenten und engagierte Mitarbeiter sind das Fundament unserer Erfolgsstory. Und das erfüllt uns mit Dankbarkeit!

Engagement

Wir setzen uns mit Leidenschaft und Herzblut für Sie ein und holen das bestmögliche heraus!

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Im Familienrecht steht Ihnen folgender Rechtsanwalt zur Verfügung:

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Fachanwältin Familienrecht

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Stefanie Barkwitz

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Fachanwältin Familienrecht
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