Braucht jeder Ehegatte einen Anwalt für ein Scheidungsverfahren?

Scheidung

Für die Scheidung selbst ist es nicht erforderlich, dass beide Parteien anwaltlich vertreten werden. Lediglich der Ehegatte, der den Ehescheidungsantrag stellt und einreichen lässt, benötigt hierfür einen Rechtsanwalt, sinnvoller Weise einen Fachanwalt für Familienrecht, da für dieses prozessuale Handlung gesetzlicher Anwaltszwang herrscht. Dem Scheidungsantrag sind die Heiratsurkunde sowie die Geburtsurkunden (falls minderjährige Kinder aus der Ehe vorhanden sind) beizufügen. Der andere Ehepartner kann der Scheidung persönlich zustimmen. Für diese natürliche Erklärung besteht kein Anwaltszwang.

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