Voraussetzungen

Normalerweise gilt: Ein Ehepaar - ungeachtet des Geschlechts - kann ein Kind nur gemeinsam adoptieren. Aber auch Alleinstehende können ein Kind adoptieren.

Normalerweise gilt: Ein Ehepaar - ungeachtet des Geschlechts - kann ein Kind nur gemeinsam adoptieren. Aber auch Alleinstehende können ein Kind adoptieren.

Die Adoptionsvermittlungsstelle überprüft Ihre Eignung als Bewerberin oder Bewerber. Dabei sind unter anderem folgende Kriterien wesentlich:

  • Persönlichkeit - Dazu zählen etwa Ihre Motivation zur Adoption, die Fähigkeit, sich auf das Kind einzulassen, Toleranz, Bereitschaft zur Aufklärung des Kindes über seine Abstammung und zum kontinuierlich offenen Umgang mit der Vorgeschichte des Kindes.
  • Partnerschaftliche Stabilität - Für ein Kind ist es wichtig, in einer stabilen Partnerschaft aufzuwachsen. Wichtig ist, dass Sie eine gute gemeinsame Grundlage in Ihrer Partnerschaft haben und wissen, wie Sie konstruktiv mit Konflikten umgehen.
  • Ihre Bereitschaft zum offenen Umgang mit der Adoption: Sie sollten bereit sein, das Kind über seine Herkunft aufzuklären und mit diesem Thema offen umzugehen.
  • Gesundheit - Sie sollten körperlich und geistig gesund sein, damit sichergestellt ist, dass Sie lange für das Kind sorgen können.
  • Erziehungsvorstellungen - Sie sollten sich mit Ihren Vorstellungen von Erziehung auseinandersetzen. Es gilt, die selbst erlebte Erziehung nicht unreflektiert auf das Kind zu übertragen.
  • Wohnverhältnisse - Der Wohnraum sollte ausreichend groß sein, sodass das Kind  die Möglichkeit hat, sich in einem eigenen Spiel- und Lebensbereich zu entfalten. Im Wohnumfeld sollte der Kontakt zu anderen Kindern möglich sein.
  • Wirtschaftliche Verhältnisse - Sie müssen den Nachweis erbringen, dass das Kind in einer wirtschaftlich stabilen Situation aufwachsen kann.

FAQs

Eine organisierte Liste der wichtigsten häufig gestellten Fragen zum Thema Familienrecht, unterteilt nach Unterkategorien für eine bessere Übersichtlichkeit.

Muss der Freund das eigene Kind adoptieren, wenn wir nach der Geburt des Kindes heiraten?

Die Antwort ist nein, wenn der leibliche Vater (Freund) die Vaterschaft zu dem Kind anerkannt hat.

Es gibt häufiger die Situation, dass ein unverheiratetes Paar ein Kind bekommt und sich später dazu entschließt, zu heiraten. Das Kind wird automatisch ehelich und erhält einen gemeinsamen Ehenamen, wenn der Vater und zukünftige Ehemann die Vaterschaft zu dem Kind anerkannt hat. Diese Vaterschaftsanerkennung erfolgt vor dem Standesamt des Wohnortes. Sie ist kostenlos und kann schon während der Schwangerschaft erfolgen. Für die Anerkennung nimmt man seine Geburtsurkunden und Personalausweise mit. Die Vaterschaft wird wirksam, wenn das Kind geboren ist und der Standesbeamte des Geburtsortes die Vaterschaftsanerkennung in den Geburtseintrag des Kindes einträgt. Daher sollte die werdende Mutter in ihre Krankenhaus-Tasche auch die Bescheinigung über die Vaterschaftsanerkennung (die man vom Standesamt bekommt) einpacken. Bei der Geburt des Kindes werden dann alle Unterlagen vom Krankenhaus an das Standesamt weitergeleitet. Nach ein paar Tagen sind die Geburtsurkunden des Kindes fertig und Vater und Mutter stehen drin, natürlich nur, wenn die Mutter unverheiratet ist.

Aus der Vaterschaftsanerkennung ergeben sich unterhalts- und erbrechtliche Folgen, Genaueres bitte beim Standesamt erfragen. Wichtig zu wissen ist, dass durch die Anerkennung kein gemeinsames Sorgerecht entsteht. Nach der Vaterschaftsanerkennung können die Eltern bei einem Urkundsbeamten des Jugendamtes das gemeinsame Sorgerecht erklären.

Welche Dokumente müssen bei Namensänderung geändert werden?
  • Klingelschild
  • Briefkasten
  • Personalausweis
  • Reisepass
  • Führerschein
  • Zulassungsbescheinigungen (ehemals Fahrzeugschein/Fahrzeugbrief)
  • Krankenkasse
  • Ärzte
  • Banken
  • Personalbüro eures Arbeitgebers
  • Kollegen und Geschäftspartner
  • Social Communitys
  • Versandhäuser
  • Versicherungen
  • Verträge
  • Mieter / Vermieter
  • Vereine
  • Sonstige Ausweise


Kann ich meinen Nachnamen ändern ohne zu heiraten?

Wann lässt sich der Familienname ohne Eheschließung ändern? Sie können bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ihren Familiennamen, auch Nachname genannt, ändern lassen (§ 3 Abs. 1 Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen, NamÄndG).

Wer entscheidet über Namensänderung?

Eine Namensänderung bedarf einen Antrag.

Im Einwohneramt oder im Standesamt der Stadt bzw. Etwas anderes gilt nur im Falle einer Namensänderung nach dem Transsexuellengesetz, wonach das zuständige Amtsgericht über die Namensänderung entscheidet.

Kann ich mit 18 meinen Nachnamen ändern?

Eine Namensänderung volljähriger Kinder nach éiner Scheidung ist daher grundsätzlich nicht möglich. § 3 Namensänderungsgesetz geregelt. ... Begründet wird dies damit, dass bei einem volljährigen Kind die Identitätsbildung bereits abgeschlossen ist, so dass kein rechtfertigender Grund für eine Namensänderung besteht.

Was kostet eine Namensänderung nach Adoption?

Gebühren & erforderliche Unterlagen. Die Gebühren für eine Änderung des Familiennamens oder des Vornamens betragen zwischen EUR 25,00 und EUR 1.000,00. Informationen über die erforderlichen Unterlagen erhalten Sie bei der persönlichen Vorsprache.

Familienrecht

Rechtsberatung für Familienrecht

Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Familienrechts. Wir unterstützen Sie bei Adoption, Ehevertrag, Güterrecht, Scheidung, Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhalt, Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft.

Aufenthaltsbestimmungsrecht

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ergibt sich aus § 1631 BGB und ist Teil des Sorgerechts.

Auflösung des Güterstands

Bei der Güterstandsauflösung gibt es mehrere Auflösungsgründe

Betreuungsgericht

Das Betreuungsgericht ist in Deutschland das für Betreuungs- und Unterbringungsangelegenheiten Volljähriger berufene Gericht.

Betreuungsverfügung

Eine Betreuungsverfügung ist sinnvoll für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr entscheiden können.

Bruchteilsgemeinschaft

Auch wenn das Vermögen der Ehegatten bei den Güterständen der Gütertrennung und der Zugewinngemeinschaft getrennt ist, schließt das nicht aus, dass die Ehegatten Miteigentum begründet haben.

Ehegattenunterhalt

Der Ehegattenunterhalt kommt eher bei einer Trennung oder Scheidung zum Tragen, seltener in einer intakten Ehe.

Spezialisierungen

Adoption

Wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen Aspekten der Adoption, um sicherzustellen, dass der Prozess für Sie und Ihr neues Familienmitglied reibungslos und freudig verläuft.

Ehevertrag

Wir gestalten Eheverträge, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind, um zukünftige Unsicherheiten und Konflikte zu vermeiden.

Güterrecht

Unsere Spezialisten im Güterrecht helfen Ihnen, eine gerechte Verteilung des Vermögens im Falle einer Trennung zu erreichen und Zugewinnausgleichsansprüche sachgerecht zu regeln.

Scheidung

Wir begleiten und beraten Sie sensibel und kompetent durch den gesamten Scheidungsprozess, um eine faire und effektive Lösung für alle Beteiligten zu erzielen.

Sorgerecht

Unser Team setzt sich engagiert für Ihre Sorgerechtsinteressen ein, mit dem Ziel, das Wohl des Kindes in den Vordergrund zu stellen.

Umgangsrecht

Wir setzen uns für Ihre Rechte im Umgangsrecht ein, um sicherzustellen, dass die Beziehung zu Ihrem Kind auch nach einer Trennung bestmöglich gefördert wird.

Unterhalt

Unsere Anwälte verhelfen Ihnen zu einer gerechten Unterhaltsregelung, die die finanziellen Bedürfnisse und Möglichkeiten aller beteiligten Parteien berücksichtigt.

Vormundschaft

Unser Expertenteam berät Sie umfassend bei der Einrichtung einer Vormundschaft, um das Wohl und die Interessen Minderjähriger oder hilfsbedürftiger Personen zu schützen.