Können Sie den Ehevertrag wieder aufheben oder abändern?

Ehevertrag / Scheidung

Wie andere zweiseitig verpflichtende Verträge kann auch ein Ehevertrag wieder aufgehoben oder nachträglich abgeändert werden. Dies ist in der Regel jedoch nur in beiderseitigem Einverständnis möglich. Beide Vertragspartner müssen mit- hin der Vertragsänderung oder -aufhebung zustimmen und dies vor dem zuständigen Notar mit Ihrer Unterschrift quittieren.Da auch in diesen Fällen die ursprüngliche Form einzuhalten ist, bedarf es der notariellen Tätigkeit auch bei Abänderung bzw. Aufhebung. Dabei können mithin wiederum Kosten entstehen.
Eine einseitige Vertragsaufhebung ist in der Regel nur dann möglich, wenn einer der Ehegatten sich den Vertragsrücktritt vorbehalten hat.

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