Kompetente Familienrechtsberatung für Ihre rechtlichen Anliegen
Unsere erfahrene Anwaltskanzlei in Bellheim bietet Ihnen umfassende Unterstützung und Beratung in allen Fragen des Familienrechts.
Spezialisierungen
Adoption
Wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen Aspekten der Adoption, um sicherzustellen, dass der Prozess für Sie und Ihr neues Familienmitglied reibungslos und freudig verläuft.
Ehevertrag
Wir gestalten Eheverträge, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind, um zukünftige Unsicherheiten und Konflikte zu vermeiden.
Güterrecht
Unsere Spezialisten im Güterrecht helfen Ihnen, eine gerechte Verteilung des Vermögens im Falle einer Trennung zu erreichen und Zugewinnausgleichsansprüche sachgerecht zu regeln.
Scheidung
Wir begleiten und beraten Sie sensibel und kompetent durch den gesamten Scheidungsprozess, um eine faire und effektive Lösung für alle Beteiligten zu erzielen.
Sorgerecht
Unser Team setzt sich engagiert für Ihre Sorgerechtsinteressen ein, mit dem Ziel, das Wohl des Kindes in den Vordergrund zu stellen.
Umgangsrecht
Wir setzen uns für Ihre Rechte im Umgangsrecht ein, um sicherzustellen, dass die Beziehung zu Ihrem Kind auch nach einer Trennung bestmöglich gefördert wird.
Unterhalt
Unsere Anwälte verhelfen Ihnen zu einer gerechten Unterhaltsregelung, die die finanziellen Bedürfnisse und Möglichkeiten aller beteiligten Parteien berücksichtigt.
Vormundschaft
Unser Expertenteam berät Sie umfassend bei der Einrichtung einer Vormundschaft, um das Wohl und die Interessen Minderjähriger oder hilfsbedürftiger Personen zu schützen.
Unser Team
Wir sind ein erfahrenes Anwaltsteam mit spezialisierten Fachgebieten.
Rechtsberatung für Familienrecht in Bellheim
Die Kanzlei Gehrlein & Kollegen wurde vor 25 Jahren gegründet.
Von Beginn an war die Spezialisierung ein wichtiges Ziel der Kanzlei.
FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.
Die Vaterschaft anfechten kann der gesetzliche Vater des Kindes. Die Vaterschaft feststellen lassen können das Kind, die Mutter des Kindes.
Ja. Onkel bzw. Tanten können Nichten und Neffen adoptieren, sofern die Verwandtenadoption bei der Adoptionsvermittlungsstelle gerechtfertigt werden kann.
Das förmliche Verfahren zur Scheidung wird durch den Scheidungsantrag eingeleitet, den nur der Rechtsanwalt stellen kann. Voraussetzung ist grundsätzlich der Ablauf des Trennungsjahres. Die Vorbereitung des Verfahrens kann und sollte jedoch einige Monate früher beginnen. Zusammen mit dem Antrag, aber auch später, können weitere Regelungsanträge, soweit erforderlich, z. B. zu Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Vermögen usw. gestellt werden. Gesetzlich zwingend wird nur der Versorgungausgleich, also der Ausgleich der Rentenansprüche, als Zwangsverbund durchgeführt, sofern keine Ehe von kurzer Dauer (unter drei Jahre) vorliegt. Liegen alle erforderlichen Auskünfte und Dokumente vor, findet eine mündliche Verhandlung statt. Die Ehepartner müssen ihre Ausweise vorlegen, damit sich das Gericht von ihrer Identität überzeugen kann. Anschließend werden die Ehepartner zum Scheitern ihrer Ehe vernommen, wie lange sie getrennt leben und ob sie geschieden werden wollen. Sind Kinder aus der Ehe vorhanden, werden anschließend Fragen zur elterlichen Sorge geklärt. Ist die Scheidung gut durch Anwälte vorbereitet, dauert der gesamte Termin nicht länger als 15-30 Minuten. Sind jedoch Teile der Scheidungsfolgen wie Unterhalt, Sorgerecht, Umgang, Versorgungsausgleich streitig, so kann eine Scheidung auch deutlich länger dauern. Bei guter Vorbereitung und Einigung über alle wesentlichen Modalitäten können Sie bereits in diesem ersten und einzigen Termin geschieden werden.
- Klingelschild
- Briefkasten
- Personalausweis
- Reisepass
- Führerschein
- Zulassungsbescheinigungen (ehemals Fahrzeugschein/Fahrzeugbrief)
- Krankenkasse
- Ärzte
- Banken
- Personalbüro eures Arbeitgebers
- Kollegen und Geschäftspartner
- Social Communitys
- Versandhäuser
- Versicherungen
- Verträge
- Mieter / Vermieter
- Vereine
- Sonstige Ausweise
Das Kindergeld wird immer nur an einen Elternteil gezahlt und zwar an den, bei dem sich das Kind ständig aufhält. Im Grunde genommen haben aber beide Elternteile Anspruch jeweils auf die Hälfte des Kindergeldes. Um diese Aufteilung herbeizuführen, wird der hälftige Anteil des Kindergeldes des Unterhaltsverpflichteten Elternteils von dem sich aus der Düsseldorfer Tabelle ergebenden Unterhaltsbetrag abgezogen. Es besteht dann nur eine Zahlungsverpflichtung in Höhe der Differenz.
Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören und Ihnen bei Ihren rechtlichen Fragen und Anliegen behilflich zu sein.