Kompetente Familienrechtsberatung für Ihre rechtlichen Anliegen

Unsere erfahrene Anwaltskanzlei in Bellheim bietet Ihnen umfassende Unterstützung und Beratung in allen Fragen des Familienrechts.

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Aktuelles

Stets die neuesten Informationen und rechtlichen Updates aus unserer Kanzlei.

# Sorgerechtsvollmacht statt Sorgerechtsübertragung: Was Sie wissen sollten

# Sorgerechtsvollmacht statt Sorgerechtsübertragung
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11 Jan 2022

Spezialisierungen

Adoption

Wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen Aspekten der Adoption, um sicherzustellen, dass der Prozess für Sie und Ihr neues Familienmitglied reibungslos und freudig verläuft.

Ehevertrag

Wir gestalten Eheverträge, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind, um zukünftige Unsicherheiten und Konflikte zu vermeiden.

Familienrecht für Unternehmer und Manager

Wir bieten Unternehmern, Gesellschaftern und Managern spezialisierte Beratung im Familienrecht, um ihre unternehmerischen und familiären Interessen zu schützen.

Güterrecht

Unsere Spezialisten im Güterrecht helfen Ihnen, eine gerechte Verteilung des Vermögens im Falle einer Trennung zu erreichen und Zugewinnausgleichsansprüche sachgerecht zu regeln.

Scheidung

Wir begleiten und beraten Sie sensibel und kompetent durch den gesamten Scheidungsprozess, um eine faire und effektive Lösung für alle Beteiligten zu erzielen.

Sorgerecht

Unser Team setzt sich engagiert für Ihre Sorgerechtsinteressen ein, mit dem Ziel, das Wohl des Kindes in den Vordergrund zu stellen.

Umgangsrecht

Wir setzen uns für Ihre Rechte im Umgangsrecht ein, um sicherzustellen, dass die Beziehung zu Ihrem Kind auch nach einer Trennung bestmöglich gefördert wird.

Unterhalt

Unsere Anwälte verhelfen Ihnen zu einer gerechten Unterhaltsregelung, die die finanziellen Bedürfnisse und Möglichkeiten aller beteiligten Parteien berücksichtigt.

Unser Team

Wir sind ein erfahrenes Anwaltsteam mit spezialisierten Fachgebieten.

Sabine Ulses
Fachanwältin Familienrecht
Stefanie Barkwitz
Fachanwältin Familienrecht
Torsten Trauth
Rechtsanwalt
Familienrecht

Rechtsberatung für Familienrecht in Bellheim

Die Kanzlei Gehrlein & Kollegen wurde vor 25 Jahren gegründet.
Von Beginn an war die Spezialisierung ein wichtiges Ziel der Kanzlei.

+10
erfahrene Anwälte, die sich mit großem Engagement und Fachkenntnissen um Ihre rechtlichen Angelegenheiten im Bereich Familienrecht kümmern.
+80
hochqualifizierte Mitarbeiter stehen Ihnen bei Ihren Angelegenheiten im Bereich Familienrecht mit umfassender Betreuung und Fachkenntnissen zur Seite.

FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.

Was ist eine starke Adoption?

Die Adoption hat zur Konsequenz, dass die familiären Bande des adoptierten Kindes zu seiner bisherigen „alten“ Familie komplett gekappt werden, sodass dann zwischen dem adoptierten Kind und seiner bisherigen Familie kein gesetzliches Erbrecht mehr besteht. Dies wird als sogenannte „starke Adoption“ bezeichnet.

Kann das Kind den Namen des Partners annehmen?

Grundsätzlich ist das möglich. Bedingung ist, dass der leibliche Vater zustimmt. Auch das Kind kann, ist es älter als sechs Jahre, gefragt werden. Die Zustimmung des leiblichen Elternteils kann gerichtlich ersetzt werden, wenn die Namensänderung für das Kind unbedingt notwendig ist. Wann das der Fall ist, entscheidet das Gericht nach den Umständen des Einzelfalls.

Wie lange dauert das Adoptionsverfahren?

Die Dauer des Adoptionsverfahrens ist sehr unterschiedlich. Bei manchen ist das Verfahren bereits nach ein bis zwei Jahre abgeschlossen, andere müssen sogar bis zu fünf Jahre warten.

Kann man auch auf Unterhalt verzichten?

Man kann rechtswirksam nur auf den nachehelichen Unterhalt verzichten, nicht auf den Trennungsunterhalt. Selbst wenn man also in der Vergangenheit auf den Trennungsunterhalt verzichtet hat, ist das rechtlich nicht wirksam. Eine andere Frage ist natürlich, ob man den Unterhalt geltend machen. Man muss keinen Unterhalt fordern. Der Ehepartner muss nur dann Unterhalt zahlen, wenn Unterhalt verlangt wird, sonst nicht. Bevor man Unterhalt verzichtet bzw. den Anspruch nicht geltend macht, sollte man bedenken, dass einem Trennungsunterhalt immerhin bis zum rechtskräftigen Scheidungsurteil zustünde. Auch wenn man auf einen Unterhaltsanspruch verzichten will, sollte man wissen, auf was man verzichtet. Man wäre nicht die/der Erste, der erstaunt ist, über die Höhe der Unterhaltsansprüche. Lassen Sie sich also von einem Anwalt berechnen, was Ihnen zustehen würde.

Ist eine Adoption für Homosexuelle möglich?

Eine Adoption von Kindern ist bei einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft lange Zeit nicht in selbem Umfang möglich gewesen. In diesem Falle gelten hier nicht die gleichen Regelungen wie bei Ehepaaren. Während Ehepaare in aller Regel nur gemeinsam ein Kind adoptieren können, ist es bei gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften so nicht möglich. Bringt der eine Lebenspartner bereits ein Kind mit in die gleichgeschlechtliche Ehe, so kann der andere Lebenspartner dieses Kind im Rahmen einer Stiefkindadoption annehmen. Hierzu müssen die beiden leiblichen Elternteile zustimmen. Ein Antrag hierzu wird beim Vormundschaftsgericht gestellt und muss vom Notar beurkundet werden. Das Kind hat nach der Adoption die rechtliche Stellung eines gemeinsamen Kindes der Lebenspartner. Dies gilt mit Einführung der “Ehe für alle“ nur noch bestehende Lebenspartnerschaften, die nicht in eine Ehe umgewandelt werden. Für gleichgeschlechtliche Ehegatten hingegen greifen sei dem 01. Oktober 2017 dieselben Bestimmungen, wie für heterosexuelle.

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