Kompetente Familienrechtsberatung für Ihre rechtlichen Anliegen
Unsere erfahrene Anwaltskanzlei in Bellheim bietet Ihnen umfassende Unterstützung und Beratung in allen Fragen des Familienrechts.

Spezialisierungen

Adoption
Wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen Aspekten der Adoption, um sicherzustellen, dass der Prozess für Sie und Ihr neues Familienmitglied reibungslos und freudig verläuft.

Ehevertrag
Wir gestalten Eheverträge, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind, um zukünftige Unsicherheiten und Konflikte zu vermeiden.

Familienrecht für Unternehmer und Manager
Wir bieten Unternehmern, Gesellschaftern und Managern spezialisierte Beratung im Familienrecht, um ihre unternehmerischen und familiären Interessen zu schützen.

Güterrecht
Unsere Spezialisten im Güterrecht helfen Ihnen, eine gerechte Verteilung des Vermögens im Falle einer Trennung zu erreichen und Zugewinnausgleichsansprüche sachgerecht zu regeln.

Scheidung
Wir begleiten und beraten Sie sensibel und kompetent durch den gesamten Scheidungsprozess, um eine faire und effektive Lösung für alle Beteiligten zu erzielen.

Sorgerecht
Unser Team setzt sich engagiert für Ihre Sorgerechtsinteressen ein, mit dem Ziel, das Wohl des Kindes in den Vordergrund zu stellen.

Umgangsrecht
Wir setzen uns für Ihre Rechte im Umgangsrecht ein, um sicherzustellen, dass die Beziehung zu Ihrem Kind auch nach einer Trennung bestmöglich gefördert wird.

Unterhalt
Unsere Anwälte verhelfen Ihnen zu einer gerechten Unterhaltsregelung, die die finanziellen Bedürfnisse und Möglichkeiten aller beteiligten Parteien berücksichtigt.
Unser Team
Wir sind ein erfahrenes Anwaltsteam mit spezialisierten Fachgebieten.


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Rechtsberatung für Familienrecht in Bellheim
Die Kanzlei Gehrlein & Kollegen wurde vor 25 Jahren gegründet.
Von Beginn an war die Spezialisierung ein wichtiges Ziel der Kanzlei.

FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.
Das Verfahren zur Klärung des Versorgungsausgleiches leitet das Amtsgericht nach Einreichung des Ehescheidungsantrages von Amts wegen ein. Hier ermittelt das Amtsgericht alle während der Ehezeit erworbenen Rentenrechte der beiden Ehegatten und teilt diese dann jeweils hälftig auf, so dass jede Partei für die Ehezeit die gleichen Rentenanwartschaften erhält. Dies erfolgt von Rentenkonto zu Rentenkonto für jeden Rententräger einzelnen.
Nein, grundsätzlich besteht ein sogenanntes Aufrechnungsverbot bei Unterhaltsansprüchen. Besteht also beispielsweise ein Darlehensanspruch des Unterhaltsverpflichteten gegenüber seiner unterhaltsberechtigten Ehefrau kann er diese Darlehensrate nicht gegen den Unterhaltsanspruch der Ehefrau verrechnen. Er muss die Darlehensrate, soweit keine Zahlung erfolgt, erforderlichenfalls gesondert gerichtlich geltend machen und den Anspruch durchsetzen.
Beim Ehevertrag spricht man grundsätzlich vom vorsorgenden Ehevertrag, der alle Regelungen im Falle einer Scheidung schon vorher sicherstellt. Kommt es während der Trennung zu Streit und Uneinigkeit, sind zumindest die finanziellen Aspekte der Scheidung bereits geregelt. Daher spart ein Ehevertrag im Scheidungsfall nicht selten eine erhebliche Menge Geld ein. Wird kein Ehevertrag abgeschlossen, gelten automatisch die gesetzlichen Regelungen, die jedoch je nach Einzelfall vollkommen anders ausgelegt werden können. Daher ist es durchaus sinnvoll, vor der Ehe einen Ehevertrag abzuschließen.
Dabei gibt es jedoch drei verschiedene Arten von Eheverträgen, die sich dadurch unterscheiden, zu welchem Zeitpunkt sie abgeschlossen werden: Vorsorgender
- Ehevertrag: Der Ehevertrag wird kurz vor oder kurz nach der Eheschließung abgeschlossen, wenn noch keine Trennung oder Scheidung im Raum steht. Der Ehevertrag ist also die ideale Lösung, um in guten Zeiten für mögliche schlechte Zeiten vorzusorgen. Man spricht aus diesem Grund auch von einem vorsorgenden Ehevertrag.
- Trennungsvereinbarung: Diese Variante des Ehevertrages wird während der laufenden Ehe abgeschlossen, wenn eine mögliche Trennung im Raum steht, man jedoch unter Umständen noch Potential sieht, die Beziehung zu retten. Eine Trennungsvereinbarung ist auch für einen vorübergehenden Zeitraum geeinigt, bis man sich entweder für die Ehe oder die Scheidung entschieden hat. Auch in einer Trennungsvereinbarung können finanzielle Aspekte für die Zeit der Trennung, Unterhaltszahlungen für Ehepartner und/oder Kinder, der Umgang mit den Kindern und viele weitere Faktoren geregelt werden.
- Scheidungsfolgenvereinbarung: Ist die Trennung final entschieden, ist eine sogenannte Scheidungsfolgenvereinbarung die beste Lösung für eine einvernehmliche Trennung beider Ehepartner. Diese Variante des Ehevertrages geht über die Ehe hinaus, da sie auch den Zeitraum danach rechtssicher definiert. Hier geht es vor allem darum, sich mit den in der Ehe befindlichen Vermögenswerten auseinanderzusetzen und eine faire Lösung für beide Ehepartner zu finden. Aber auch der Umgang mit gemeinsamen Schulden oder die Auflösung der Zugewinngemeinschaft können in der Scheidungsfolgenvereinbarung vertraglich geregelt werden.
Bei der Vaterschaftsfeststellung wird gerichtlich festgestellt, wer Vater des Kindes ist. Bei der Vaterschaftsanfechtung bestreitet der gesetzliche Vater die biologische Vaterschaft und fechtet diese vor Gericht an, um seine rechtlich gegebene Stellung als Vater zu beseitigen.
Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören und Ihnen bei Ihren rechtlichen Fragen und Anliegen behilflich zu sein.